Bundesbeschluss über einen Gesamtkredit für den Werterhalt von Polycom vom 6. Dezember 2016
Die Bundesversammlung der Schweizerischen Eidgenossenschaft, gestützt auf Artikel 167 der Bundesverfassung1, nach Einsicht in die Botschaft des Bundesrates vom 25. Mai 20162, beschliesst:
Art. 1 Für den Werterhalt von Polycom wird ein Gesamtkredit von 159,6 Millionen Franken bewilligt. Der Kredit ist der Ausgabenbremse unterstellt.
Art. 2 1
Der Gesamtkredit nach Artikel 1 besteht aus zwei Verpflichtungskrediten: a.
94,2 Millionen Franken für die Entwicklung, die Beschaffung und den Betrieb von Nachfolgetechnologie;
b.
65,4 Millionen Franken für den Ersatz der Basisstationen des Grenzwachtkorps.
Vom Verpflichtungskredit für die Entwicklung, die Beschaffung und den Betrieb von Nachfolgetechnologie werden für die erste Etappe 58,2 Millionen Franken mit diesem Bundesbeschluss freigegeben. Die zweite Etappe über 36,0 Millionen Franken gibt der Bundesrat frei.
2
Vom Verpflichtungskredit für den Ersatz der Basisstationen des Grenzwachtkorps werden für die erste Etappe 14,2 Millionen Franken mit diesem Bundesbeschluss freigegeben. Die zweite Etappe über 51,2 Millionen gibt der Bundesrat frei.
3
1 2
SR 101 BBl 2016 4159
2016-0502
115
Gesamtkredit für den Werterhalt von Polycom. BB
BBl 2017
Art. 3 Dieser Beschluss untersteht nicht dem Referendum.
Nationalrat, 20. September 2016
Ständerat, 6. Dezember 2016
Die Präsidentin: Christa Markwalder Der Sekretär: Pierre-Hervé Freléchoz
Der Präsident: Ivo Bischofberger Die Sekretärin: Martina Buol
116