Gesuch im militärischen Plangenehmigungsverfahren betreffend Schiessplatz Simplon; Sanierung Ausbildungsinfrastruktur Mitwirkung und Anhörung vom 12. Juni 2019 Gesuchsteller:

armasuisse Immobilien

Gegenstand:

Ordentliches militärisches Plangenehmigungsverfahren nach dem Militärgesetz (SR 510.10) und der Militärischen Plangenehmigungsverordnung (SR 510.51).

Gesuchsdossier:

­ Gesuchsunterlagen vom 10. Mai 2019 ­ Umweltverträglichkeitsbericht vom 29. April 2019

Mitwirkungs- und Nach Artikel 126 und 126d MG in Verbindung mit ArtiAnhörungsverfahren: kel 62a des Regierungs- und Verwaltungsorganisationsgesetzes (SR 172.010) sind die betroffenen Kantone, Gemeinden und Fachbehörden des Bundes anzuhören, bevor die Genehmigungsbehörde ihren Entscheid fällt. Während der Dauer der öffentlichen Auflage hat zudem die betroffene Bevölkerung Gelegenheit, bei der Gemeinde Simplon schriftliche Anregungen einzureichen.

Öffentliche Auflage:

Die Gesuchsunterlagen können bei der Gemeinde Simplon vom 14. Juni bis 14. Juli 2019 eingesehen werden.

Einsprache:

Wer nach den Vorschriften des Verwaltungsverfahrensgesetzes (SR 172.021) oder des Bundesgesetzes über die Enteignung (SR 711) Partei ist, kann seine Einsprache schriftlich und begründet innert 30 Tagen nach der Publikation im Bundesblatt, bis spätestens am 14. Juli 2019, bei der Gemeinde Simplon zuhanden der Genehmigungsbehörde einreichen. Die eingegangenen Einsprachen und Stellungnahmen werden über den Kanton an die Genehmigungsbehörde weitergeleitet.

12. Juni 2019

3880

Eidgenössisches Departement für Verteidigung, Bevölkerungsschutz und Sport

2019-1856