Vernehmlassungsverfahren

Eidgenössisches Departement des Innern Botschaft zur Reform der beruflichen Vorsorge Zur Sicherung der finanziellen Stabilität der obligatorischen Vorsorge muss der Mindestumwandlungssatz gesenkt werden. Mit Ausgleichsmassnahmen muss dafür gesorgt werden, dass das Rentenniveau nicht sinkt. Die Reform übernimmt die Reformvorschläge der Sozialpartner, welche diese auf Einladung des Bundesrates erarbeitet haben.

Datum der Eröffnung: 13. Dezember 2019 Vernehmlassungsfrist: 27. März 2020 Die Vernehmlassungsunterlagen können bezogen werden bei: Bundesamt für Sozialversicherungen BSV, AHV, berufliche Vorsorge und EL, Sekretariat ABEL, Effingerstrasse 20, 3003 Bern, Telefon 058 462 90 91, Fax 058 464 15 88, www.bsv.admin.ch Die Vernehmlassungsunterlagen sind elektronisch abrufbar unter: www.admin.ch/ch/d/gg/pc/pendent.html

24. Dezember 2019

2019-4191

Bundeskanzlei

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