Bundesbeschluss

Entwurf

über die Genehmigung der Vereinbarung zwischen der Schweiz, Norwegen, Island und Liechtenstein einerseits und der Europäischen Union andererseits zur Beteiligung dieser Staaten an der Europäischen Agentur für das Betriebsmanagement von IT-Grosssystemen (eu-LISA) vom ...

Die Bundesversammlung der Schweizerischen Eidgenossenschaft, gestützt auf die Artikel 54 Absatz 1 und 166 Absatz 2 der Bundesverfassung (BV)1, nach Einsicht in die Botschaft des Bundesrates vom 13. Februar 20192, beschliesst:

Art. 1 Die Vereinbarung vom 8. November 20183 zwischen der Europäischen Union einerseits und dem Königreich Norwegen, der Republik Island, der Schweizerischen Eidgenossenschaft und dem Fürstentum Liechtenstein andererseits zur Beteiligung dieser Staaten an der Europäischen Agentur für das Betriebsmanagement von ITGrosssystemen im Raum der Freiheit, der Sicherheit und des Rechts wird genehmigt.

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Der Bundesrat wird ermächtigt, diese Vereinbarung zu ratifizieren.

Art. 2 Dieser Beschluss untersteht dem fakultativen Referendum (Art. 141 Abs. 1 Bst. d Ziff. 3 BV).

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SR 101 BBl 2019 2119 BBl 2019 2147

2018-3437

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Genehmigung der Vereinbarung zwischen der Schweiz, Norwegen, Island und Liechtenstein einerseits und der EU andererseits zur Beteiligung dieser Staaten an der eu-LISA. BB

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BBl 2019