Vernehmlassungsverfahren

Parlamentarische Kommissionen 15.468 Pa.Iv. «Stärkung der Selbstverantwortung im KVG» Der Vorentwurf der SGK-NR zur Änderung des Bundesgesetzes über die Krankenversicherung (KVG) sieht vor, dass die Versicherten, die eine Versicherung in einer besonderen Versicherungsform mit wählbarer Franchise abschliessen, die gewählte Franchise während drei Kalenderjahren behalten müssen. Die Versicherten können während dieser drei Jahre den Versicherer wechseln, nicht aber die gewählte Franchise. Mit ihrem Vorschlag möchte die Kommission die Selbstverantwortung im KVG fördern.

Datum der Eröffnung: 18. September 2017 Vernehmlassungsfrist: 18. Dezember 2017 Die Vernehmlassungsunterlagen können bezogen werden bei: Parlamentsdienste, Sekretariat SGK, Bundeshaus, 3003 Bern, Tel.: 058 322 99 27, Fax: 058 322 96 56, e-mail: sgk.csss@parl.admin.ch, Telefon 058 322 95 56, Fax 058 322 96 56, www.parlament.ch/de/organe/kommissionen/sachbereichskommissionen/ kommissionen-sgk/berichte-vernehmlassungen-sgk Die Vernehmlassungsunterlagen sind elektronisch abrufbar unter: www.admin.ch/ch/d/gg/pc/pendent.html

26. September 2017

2017-2577

Bundeskanzlei

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