Vernehmlassungsverfahren

Eidgenössisches Departement des Innern Bundesgesetz über den Jugendschutz in den Bereichen Film und Videospiele (JSFVG) Ziel des JSFVG ist es, Minderjährige vor Medieninhalten (Gewalt- oder Sexdarstellungen, bedrohliche Szenen etc.) in Filmen und Videospielen zu schützen, welche ihre körperliche, geistige, psychische, sittliche oder soziale Entwicklung gefährden können. Veranstalterinnen von öffentlichen Anlässen, Anbieterinnen von Filmen und Videospielen auf audiovisuellen Trägermedien sowie auf Abrufdiensten sollen zu Alterskennzeichnungen und Alterskontrollen verpflichtet werden. Die Umsetzung dieser Massnahmen geschieht im Rahmen einer Ko-Regulierung. Für den Bereich der Abruf- und Plattformdienste ist eine Abstimmung mit der Regulierung auf europäischer Ebene vorgesehen.

Datum der Eröffnung: 15. März 2019 Vernehmlassungsfrist: 24. Juni 2019 Die Vernehmlassungsunterlagen können bezogen werden bei: Bundesamt für Sozialversicherungen, Bereich Familienfragen, Effingerstrasse 20, 3003 Bern, Telefon 058 462 90 98 / 058 462 91 69, www.bsv.admin.ch Die Vernehmlassungsunterlagen sind elektronisch abrufbar unter: www.admin.ch/ch/d/gg/pc/pendent.html

26. März 2019

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Bundeskanzlei

2019-0837