Krankenkasse Turbenthal, Entzug der Bewilligung und Aberkennung als Krankenkasse Das Urteil des Bundesverwaltungsgerichts C-4010/2015 vom 24. Oktober 2017 ist am 2. Dezember 2017 in Rechtskraft erwachsen. Gestützt auf dieses Urteil (Ziffern 1.1 und 1.2 des Dispositivs) wird der Krankenkasse Turbenthal, Tösstalstrasse 147, in 8488 Turbenthal, die Bewilligung zur Durchführung der sozialen Krankenversicherung per 1. Juli 2018 entzogen und ihre Eigenschaft als Krankenkasse aberkannt.

28. Dezember 2017

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Eidgenössisches Departement des Innern

2017-3569