Interkantonale Planung der hochspezialisierten Medizin gemäss IVHSM: «Herzunterstützungssysteme bei Erwachsenen»: Eröffnung des Vernehmlassungsverfahrens zur Zuordnung zur hochspezialisierten Medizin Mitteilung des HSM-Fachorgans 1.

Mit der 2009 in Kraft getretenen interkantonalen Vereinbarung zur hochspezialisierten Medizin (IVHSM) haben die Kantone ihre Kompetenz, den Bereich der hochspezialisierten Medizin zu definieren und zu planen, einem interkantonalen Gremium, dem HSM-Beschlussorgan delegiert. Dieses stützt seine Beschlüsse auf Anträge des HSM-Fachorgans, eines aus in- und ausländischen Ärztinnen und Ärzten bestehenden Expertengremiums. Die IVHSM bestimmt, dass das HSM-Beschlussorgan anstelle der Kantonsregierungen für Leistungen der hochspezialisierten Medizin eine interkantonale HSM-Spitalliste nach Artikel 39 KVG1 erstellt.

Das HSM-Beschlussorgan hat das HSM-Fachorgan beauftragt, die Vernehmlassung für die Zuordnung der Herzunterstützungssysteme bei Erwachsenen zur hochspezialisierten Medizin (HSM) zu starten.

2.

Das HSM-Fachorgan gibt den Betroffenen Gelegenheit, zur Zuordnung des Bereichs «Herzunterstützungssysteme bei Erwachsenen» zur HSM, die im Bericht vom 17. September 2018 des HSM-Fachorgans dargelegt ist, Stellung zu nehmen. Die Parteien werden hiermit eingeladen, bis zum 20. August 2019 (Frist nicht erstreckbar) dem HSM-Fachorgan ihre schriftliche Stellungnahme zuhanden des HSM-Projektsekretariats zuzustellen.

Die Unterlagen zur Vernehmlassung sind auf der Homepage der Gesundheitsdirektorenkonferenz aufgeschaltet (www.gdk-cds.ch) oder können beim HSM-Projektsekretariat der Gesundheitsdirektorenkonferenz, Speichergasse 6, Postfach, 3001 Bern angefordert werden.

4. Juni 2019

Für das HSM-Fachorgan Der Präsident: Martin Fey

1

Bundesgesetz vom 18. März 1994 über die Krankenversicherung, KVG; SR 832.10.

2019-1664

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