Strategie für offene Verwaltungsdaten in der Schweiz 2019­2023 (Open-Government-Data-Strategie, OGD-Strategie) Gutgeheissen vom Bundesrat am 30. November 2018

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Strategie 1

Ausgangslage

Die Digitalisierung bestimmt heute unser Leben und prägt den Alltag in allen Bereichen (Gesellschaft, Wirtschaft, Wissenschaft, Verwaltung). Der Bundesrat will diesen Strukturwandel mitgestaltend vorantreiben.1 Dazu gehört die Stärkung der Open-Government-Data-Politik in der Schweiz. Freier Zugang zu Verwaltungsdaten fördert Transparenz und Partizipation, stärkt die Verantwortlichkeit und trägt zur Steigerung der Wertschöpfung bei (höhere Effizienz der Verwaltung, Ermöglichung von Innovation, Realisierung neuer Geschäftsmodelle) sowie auch zur Umsetzung der UN-Agenda 2030 für nachhaltige Entwicklung2.

Im Rahmen des E-Government sollen die technologischen Entwicklungen nicht allein für die Verwaltungsmodernisierung genutzt werden, sondern damit soll auch die chancengleiche und selbstständige Teilhabe aller an der Politik gefördert werden.

Das Angebot einer freien Nutzung von menschlich sowie maschinell bearbeitbaren Verwaltungsdaten wird so zu einem Teil der transparenten, wirtschaftlichen und medienbruchfreien elektronischen Behordenleistungen fur Bevolkerung, Wirtschaft und Verwaltung sowie Wissenschaft und ist eine Voraussetzung für eine Öffentlichkeit, in der auf der Grundlage frei zugänglicher Informationen politische Lösungen entwickelt werden.3 Gleichzeitig kann auf der Basis der gleichen Verwaltungsdaten auch wirtschaftliche Innovation aufbauen und können die Beziehungen zwischen Verwaltung, Wirtschaft und Gesellschaft vereinfacht werden.

Bei dieser systemischen Transformation geht es nicht allein um die Erneuerung der technischen Infrastrukturen, sondern ebenso um die Organisation von Verwaltungsprozessen und um Inhalte (Daten als Infrastruktur): Die Verwaltung erhebt und bearbeitet bei ihrer täglichen Arbeit zahlreiche nicht personenbezogene Daten, die für alle Interessierten zu gleichen rechtlichen und vergleichbar niederschwelligen technischen Bedingungen unentgeltlich zugänglich sein sollen, sofern kein überwiegendes legitimes Schutzinteresse besteht. Diese Daten sind ein wesentlicher Beitrag an die politische Diskussion und dienen als Grundlage für neue Geschäftsideen (Datenwirtschaft). Sie erleichtern das Verwaltungshandeln (z. B. bis hin zur algorithmischen Entscheidunterstützung4), steigern dessen Effizienz (vgl. das sog. OnceOnly-Prinzip, wie in der Tallinn-Erklärung der EU 20175)
und ermöglichen neue Erkenntnisse (Fach- und Datenwissenschaft). Offene Daten erleichtern zudem die Arbeit von Bildungsinstitutionen und die Kulturvermittlung. Open Government Data sind folglich ein entscheidender Beitrag zum E-Government und zu einer zukunftsorientierten Schweiz.

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Strategie Digitale Schweiz (BBl 2018 5961): erster und zweiter Grundsatz.

www.are.admin.ch > Nachhaltige Entwicklung > Internationale Zusammenarbeit Strategie E-Government Schweiz (www.egovernment.ch): Einleitung und Leitbild.

Vgl. die Anwendung im SEM: Kirk Bansak et al.: Improving refugee integration through data-driven algorithmic assignment, in: Science 359 (6373), 325­329; zur Transparenz gehört sowohl die Offenlegung des Algorithmus wie auch der genutzten Datenbasis.

Vgl. Tallinn Declaration on eGovernment at the ministerial meeting during Estonian Presidency of the Council of the EU on 6 October 2017.

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Neue OGD-Strategie 2019­2023 im Kontext anderer Strategien

Die neue Strategie ist abgestimmt auf die Strategie «Digitale Schweiz» mit ihrem Aktionsplan sowie auf die Eckwerte für die nächste E-Government-Strategie Schweiz; namentlich bei der Schaffung der rechtlichen Rahmenbedingungen besteht eine enge Zusammenarbeit mit dem E-Government.6 Eine neue Strategie ist unverzichtbar, um diese Veränderung durchzusetzen. Sie dient der Stabilisierung von bereits Realisiertem; sie ermöglicht es zudem, unterschiedliche Anwendungen bzw.

Umsetzungen von OGD-Prinzipien zu harmonisieren, insbesondere verwendete Lizenz- bzw. Nutzungsbedingungen sowie die Dokumentation mittels Metadaten.

Weiter ist sie Voraussetzung für die Umsetzung auch weiterführender Ziele. Im föderalen Kontext ist sie zentral für die Nutzung von Daten als Infrastruktur und damit die Schaffung eines einheitlichen Datenraumes.

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Definitionen

Open Government Data (offene Verwaltungsdaten, OGD) verbindet das Konzept Open Government als Leitbild staatlichen Handelns mit den Konzepten Open Data und Government Data. Im Folgenden werden die zentralen Begriffe definiert: Daten: Der Begriff Daten wird in einem breiten Sinne verstanden. Daten sind isolierte oder isolierbare Einheiten, welche maschinell bearbeitet und analysiert werden können. Dabei handelt es sich beispielsweise um intentional hergestellte Daten (z. B.

Statistiken, Finanzdaten, Registerdaten), um Messdaten (z. B. Wetterdaten, Geodaten, Verkehrsmessungen), aber auch um andere Informationen, die als Daten behandelt werden können, wie Listen (z. B. Krankenkassenprämien, verbotene Substanzen, Güter, die nicht ausgeführt werden dürfen), wie strukturierte oder unstrukturierte Texte (z. B. Archiv- oder Bibliothekskataloge, Rechtstexte) oder auch Multimediaproduktionen (digitale Bild-, Ton- oder Videodokumente mitsamt ihren Metadaten).7 Verwaltungsdaten (Government Data) definiert Daten nach ihrer funktionalen Herkunft. Nicht nur Behörden aller Staatsgewalten und aller föderalen Ebenen sind die Produzenten und Eigner; dazu können auch Daten von staatsnahen Betrieben oder von Dritten einschliesslich Privater gezählt werden, die staatliche Aufgaben wahrnehmen. Verwaltungsdaten sind letztlich alle Daten, die in Erfüllung einer staatlichen Aufgabe erstellt, erhoben oder gesammelt werden; dazu gehören namentlich auch Daten aus Gedächtnisinstitutionen (Museen, Archiven, Bibliotheken). Nicht 6

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Vgl. die Anmerkungen 1 und 3 sowie Ziel 3 der Ziele des Bundesrates 2018; die Motion 17.4246 «Fortsetzung der Open Government-Data-Strategie ab 2019»; die Empfehlungen der EFK, Strategieumsetzung von Open Government Data Schweiz beim Bund (Querschnittsprüfung), 24.7.2018. Umgekehrt nimmt auch der Bericht zur Harmonisierung der Bundesmessnetze vom 5.9.2018 auf die OGD-Politik Bezug, in dem die Datendiffusion als offene Verwaltungsdaten vorgesehen ist.

Nicht als Daten im Sinne dieser Strategie gelten Ad-hoc-Zusammenstellungen, Listen etc.

zum individuellen Gebrauch.

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dazu gehören Daten von öffentlich finanzierter Forschung, die grundsätzlich aber auch als offene Daten behandelt werden können.

Offene Daten (Open Data) meint Daten, die frei, ohne wesentliche rechtliche, finanzielle oder technische Einschränkungen, genutzt, verarbeitet, ausgewertet und weitergegeben werden dürfen. Rechtlich muss die kostenfreie Nutzung und Weiterverarbeitung der Daten gewährleistet sein; technische Offenheit betont, dass offene Daten maschinell bearbeitbar sein müssen. Bei der Publikation von Daten als offenen Daten müssen Datenschutz-, Informationsschutz- und Urheberrechtsbestimmungen sowie Geschäftsgeheimnisse gewahrt bleiben.8 Linked (Open) Data bezeichnet im Speziellen Daten, die in einem direkt verarbeitbaren und vernetzbaren Format frei zugänglich gemacht werden. Das ist ein wesentliches Merkmal, das nur verfügbare von einfach offen nutzbaren Daten unterscheidet. Linked (Open) Data ist das technische und organisatorische Konzept, um Datennutzung über organisatorische und systemische Grenzen hinweg zu ermöglichen, und ein zentrales Element der Effizienzsteigerung und damit der Senkung der Bürokratielasten.

Daten als Infrastruktur zu bezeichnen, bedeutet, sie als Teil der Basisausstattung für das gute Funktionieren von Gesellschaft, Politik und Wirtschaft zu verstehen. Als nicht rivalisierendes Gut (Konsum durch eine Person beeinträchtigt nicht den Konsum durch eine andere Person) werden Daten als Input für unterschiedlichste Zwecke genutzt, sie können also gemeinsames Mittel für viele Zwecke sein.

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Strategie

4.1

Geltungsbereich

Die Strategie ist für die zentrale Bundesverwaltung verbindlich. Für die dezentralen Einheiten stellt sie einen wichtigen Orientierungspunkt dar. Im Rahmen der Eignerpolitik des Bundes wird zudem eine Umsetzung auch für die staatsnahen Betriebe angestrebt.

Für Kantone und Gemeinden soll die vorliegende Strategie eine Einladung und ein Unterstützungsangebot sein. Die Strategie will das Ziel, Verwaltungsdaten offen zur Weiterverwendung anzubieten, auf allen föderalen Ebenen unterstützen und umsetzen helfen.

Für weitere Personen des öffentlichen oder privaten Rechts, soweit sie ihnen übertragene Vollzugsaufgaben des Bundes erfüllen, hat diese Strategie Informationswert.

Es wird als wünschenswert erachtet, dass Daten, die in Wahrnehmung solcher Aufgaben anfallen oder gesammelt werden, auch als offene Verwaltungsdaten publiziert und auf dem Portal opendata.swiss referenziert werden.

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Diese Strategie orientiert sich an den Prinzipien von Open Knowledge International (okfn.org).

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Private, die über Daten verfügen, an denen ebenfalls ein öffentliches Interesse besteht, sind eingeladen, diese ebenfalls auf dem Portal opendata.swiss zu referenzieren. Im Rahmen der Datenpolitik ist das Eidgenössische Departement für Wirtschaft, Bildung und Forschung (WBF) mit dem Staatssekretariat für Bildung, Forschung und Innovation (SBFI) bereits beauftragt, in Zusammenarbeit mit den Forschungsund Hochschulakteuren geeignete Massnahmen zur Zugänglichmachung von geeigneten Forschungsdaten zu prüfen.

4.2

Grundsätze

4.2.1

Grundsatz der Datenpublikation als OGD

Die strategische Leitlinie bleibt «open data by default». Daten, die durch die öffentliche Hand produziert oder in Auftrag gegeben werden, sollen unter Vorbehalt entgegenstehender rechtlicher Vorschriften grundsätzlich als Open Government Data betrachtet und soweit technisch und rechtlich möglich ab 2020 von den Dateneignern in maschinenlesbarer Form publiziert werden. Die so publizierten Daten sollen auf opendata.swiss referenziert werden. Das ermöglicht eine einfache Nutzung sowohl durch Dritte wie durch Behörden, die nicht nur Datenlieferanten, sondern auch Datennutzende sind. Die datenproduzierenden Einheiten sollen in diesem Sinne jeweils zu Beginn einer «Datenproduktion» prüfen, ob diese OGDrelevant sind und damit auch als OGD publiziert werden können.

Diese Veränderung kann ein Umdenken in der Organisation der Datenbearbeitung erfordern, indem von Anfang an auch die Möglichkeit einer Publikation als offene Verwaltungsdaten mitgedacht werden soll. Ziel ist es, dank einem Nachweis dieser Daten auf opendata.swiss den Nutzen der heute oft schon publizierten, aber nur schwer zu findenden qualitativ hochwertigen Daten zu erhöhen.

Im Sinne einer laufenden Optimierung der Verwaltung wird mit dem Aufbau und Betrieb weniger einfacher Schnittstellen für institutionenübergreifende Datennutzung durch die Geschäftsstelle OGD im Bundesamt für Statistik (BFS) die Grundlage für moderne und straffe Wertschöpfungsprozesse geschaffen.

4.2.2

Daten-Ökosystem (Daten als Infrastruktur, kooperatives Vorgehen)

Offene Verwaltungsdaten sind ein Angebot öffentlicher Verwaltungen an alle Interessierten. Mit der Publikation der Daten durch die Dateneigner werden diese grundsätzlich in ein Daten-Ökosystem integriert (vom Web der Dokumente zum Web der Daten), wo sie sowohl für Personen als auch für technische Systeme zur Nutzung zur Verfügung stehen. Das fördert die Vernetzung von Daten und Akteuren und favorisiert den kooperativen Umgang und Austausch. Datenanbietende und Datennutzende sind nicht mehr klar getrennte Rollen.

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4.2.3

Entwicklung der Rahmenbedingungen

Um optimale rechtliche Rahmenbedingungen schaffen zu können, prüft das Generalsekretariat des Eidgenössischen Departements des Innern (GS EDI), ob mit einem Rechtsetzungsvorhaben OGD-Grundsätze rechtlich verankert werden sollen. Allfällig notwendige Rechtssetzungsarbeiten werden initialisiert. Sie würden verschiedenste Bereiche in der Zuständigkeit des Bundes betreffen. Ein wichtiges Thema ist dabei die kostenlose Nutzung heute kostenpflichtiger Daten. Das Ziel ist, die effizienteste rechtliche Lösung für die Realisierung dieser Strategie zu erarbeiten und gleichzeitig die Höhe eines möglichen Einnahmenausfalls zu ermitteln. Zudem achtet die Koordinationsstelle OGD im GS EDI bei künftigen gesetzgeberischen Aktivitäten, auch wenn sie nicht primär auf OGD fokussiert sind, bereits darauf, dass sie OGD-fördernd wirken. So kann schrittweise der den OGD-Prinzipien zuwiderlaufende Zwang zur Gebührenerhebung abgebaut werden. Die Erweiterung des Geltungsbereichs auf staatsnahe Betriebe oder Private durch gesetzlichen Zwang wird nicht angestrebt.

Das GS EDI prüft gleichzeitig, ob spezifische Nutzungsbedingungen nach dem geltenden schweizerischen Recht weiterbestehen oder durch alternative Lösungen abgelöst werden sollen.

Die technischen Rahmenbedingungen werden dadurch verbessert, dass parallel die Arbeiten an Linked-Data-Plattformen vorangetrieben werden.

4.3

Ziele

4.3.1

Koordinierte Datenpublikation fördern

Neue Datensammlungen werden von Anfang an koordiniert publiziert, bereits bestehende Datensammlungen in ausgewählten Politikbereichen so rasch wie möglich.

Die Koordinationsstelle OGD im GS EDI und die Geschäftsstelle OGD im BFS fördern Datenpublikationen aktiv, insbesondere wenn eine Nachfrage besteht oder wirtschaftliche Aktivitäten oder politische Entwicklungen gefördert werden können.

Im Zentrum des öffentlichen Interesses stehen gegenwärtig beispielsweise Umwelt-, Gesundheits- oder Mobilitätsdaten sowie Daten, die im Rahmen der Bildung, der Kulturvermittlung oder der Forschung einen besonderen Mehrwert bieten. Besonderes Interesse an einer Publikation gilt ausserdem den von den G8 oder der EU geforderten offenen Kataster- oder Registerdaten (sog. High Value Datasets) wie etwa Daten zu juristischen Personen sowie andere Referenzdaten, die als Basis für weitere Daten dienen, die direkt zu publizieren sind; das erfordert Massnahmen auf verschiedenen föderalen Ebenen, welche die Koordinationsstelle OGD im GS EDI aktiv in die Wege leiten wird.9 Während bei neu erhobenen und bearbeiteten Daten der Grundsatz «open by default» gilt, setzen das Forum Öffentliche Verwaltungen und der Runde Tisch 9

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Vgl. die Open Data Charter der G8 mit einer Liste mit 14 Themenbereichen mit sog. high value data.

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(siehe Ziff. 6.1) bei der Publikation bereits bestehender, u. U. noch nicht maschinell bearbeitbarer Daten Prioritäten, um verantwortungsvoll mit beschränkten Ressourcen umzugehen. Dabei sind thematisch oder organisatorisch koordinierte Publikationsaktionen besonders wichtig, um grösstmöglichen Nutzen zu stiften. Diese Mischung aus nachfrageorientierter und angebotsgetriebener Publikation ist eine wichtige Voraussetzung für eine möglichst grosse Öffnung der Datensätze.

4.3.2

Daten und Datenbeschreibung: Qualität

Publizierte Daten erfüllen definierte Qualitätsanforderungen und werden durch standardisierte Metadaten beschrieben.

Für die Qualität der Daten sind die publizierenden Verwaltungsstellen verantwortlich. Sie stellen sicher, dass die Daten vollständig und so rasch wie möglich publiziert werden. Daten sind direkt zugänglich und maschinell bearbeitbar (offene Datenformate, offene Nutzungsbestimmungen). Eine Publikation von denselben Daten in verschiedenen Formaten wird begrüsst, weil damit unterschiedliche Nutzungsbedürfnisse befriedigt werden können. Die langfristige Verfügbarkeit der publizierten offenen Daten ist geklärt.

Zu den publizierten Daten liefern die Dateneigner standardisierte und aussagekräftige, verständliche und im Abstraktionsgrad möglichst homogene Metadaten, die über das Zustandekommen, die Struktur und die Vertrauenswürdigkeit der Daten informieren.

Der Betreiber des Portals (BFS, siehe Ziff. 4.3.3) übernimmt eine formale Qualitätskontrolle betreffend publizierter Metadaten, verlangter Formate und angewandter Nutzungsbedingungen (Einhaltung der Standards (eCH-0200) etc.).

4.3.3

Das zentrale Portal opendata.swiss

opendata.swiss ist die zentrale Plattform für offene Verwaltungsdaten in der Schweiz.

Das Portal opendata.swiss bietet als zentrale und verlässliche Plattform einen einfachen Zugang zu Verwaltungsdaten des Bundes, der Kantone und der Gemeinden in der Schweiz. Die Plattform referenziert auch Daten von Dritten ­ staatsnahe Betriebe, Personen, die Aufgaben des Bundes, der Kantone oder der Gemeinden wahrnehmen ­ soweit daran ein öffentliches Interesse besteht, selbst wenn diese auch auf anderen Portalen schon referenziert sind.

Mit dem zentralen Verweisangebot übernimmt das Portal eine grundlegende Orientierungsfunktion für Daten als Infrastruktur. Mit dem Portal kann auch eine der Datennutzung förderliche Umgebung geschaffen werden.

Das Portal funktioniert nur als Wegweiser; die publizierten Daten bleiben bei den einzelnen Dateneignern, sodass keine Datenredundanzen entstehen. Der Portalbetreiber (BFS) sorgt dafür, dass Metadaten bereits andernorts publizierter Daten soweit möglich automatisiert im Portal erfasst werden.

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4.3.4

Übersicht über Verwaltungsdaten

Datensammlungen werden laufend in einem zentralen Datenregister erfasst.

Mit den 2015 und 2017 publizierten Dateninventaren besteht eine erste Übersicht über bestehende, bereits als OGD publizierte oder noch nicht publizierte Datensammlungen. Die Geschäftsstelle OGD im BFS bietet die Möglichkeit, diese Übersicht ab 2019 laufend zu ergänzen und als Register zu führen, das die regelmässigen Inventarisierungen ablöst. Alle Datensammlungen der Verwaltungseinheiten der zentralen Bundesverwaltung müssen in diesem Register erfasst sein. Diese Übersicht erleichtert einerseits eine koordinierte und thematisch fokussierte Datenpublikation und erlaubt es andererseits allen Interessierten, gezielt die Publikation von Daten vorzuschlagen. Dieses Register ist das Äquivalent zum Register der Personendatensammlungen des Eidgenössischen Datenschutz- und Öffentlichkeitsbeauftragten (EDÖB).10

4.3.5

Förderung der Datennutzung

Die Datennutzung wird durch Massnahmen gefördert, in denen alle Stakeholder zusammenwirken.

Der grundlegende kulturelle Wandel, der sich in der OGD-Idee manifestiert, wird von allen Stellen, die sich künftig mit OGD befassen, unterstützt werden. Dies umfasst Massnahmen und Angebote, aber auch soziale Elemente der intensiveren Vernetzung aller Interessierten. Zu den Ersteren gehören die Stärkung der notwendigen Datenkompetenz (data literacy / empowerment), was über die Vermittlung von technischen Fähigkeiten hinausgeht und die Förderung der Sensibilität für Datenmissbrauch bzw. Datenschutz einschliesst, aber auch die Bestimmung von datenverantwortlichen Stellen (Ansprechpartnern) in den Verwaltungsstellen, die Bereitstellung von Hilfsmitteln und Instrumenten. Letzteres zielt auf verschiedene parallele und sich überschneidende soziale Vernetzungen von Datenanbietenden und Datennutzenden unterschiedlicher Provenienz. In diesem datenzentrierten Dialog, in dem unterschiedliche Organisationsprinzipien (strukturierte Verwaltung, geringer strukturierte soziale Bewegungen) aufeinandertreffen, werden die klaren Rollenunterscheidungen in Datenanbietende und Datennutzende relativiert, damit alle von den publizierten Daten den grösstmöglichen Nutzen ziehen können.

Die Plattform opendata.swiss referenziert wo möglich neben Daten auch darauf basierende Datennutzungen (Anwendungen, Apps, API), datenbasierte Publikationen (Stichwort Datenjournalismus) etc.

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www.datareg.admin.ch

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Massnahmenplan

Die Strategie wird konkretisiert durch einen Anhang, in dem Massnahmen, Indikatoren und Zuständigkeiten definiert sind. Es ist Aufgabe des EDI, zusammen mit der Generalsekretärenkonferenz (GSK), diese Strategie umzusetzen und diese Umsetzung regelmässig zu evaluieren sowie notwendige Anpassungen am Massnahmenplan vorzunehmen. Die Evalutationsergebnisse werden als offene Verwaltungsdaten publiziert.

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Organisation und Ressourcen

6.1

Organisation

Die Gesamtleitung der Arbeiten liegt beim GS EDI, welches von einem interdepartementalen Ausschuss (IDA) mit Vertretungen aller Departemente, der Bundeskanzlei und der Parlamentsdienste unterstützt wird. Das GS EDI berichtet jährlich an die GSK.

In einem Forum Öffentliche Verwaltungen, ebenfalls unter der Leitung des GS EDI, wird die Umsetzung der konkreten Massnahmen gemäss Anhang der Strategie überwacht und dieser Anhang wo nötig überarbeitet. Hier sind Institutionen aller Staatsgewalten und aller föderalen Ebenen sowie die staatsnahen Betriebe vertreten.

Am Runden Tisch treffen sich Vertretungen der Datenanbietenden mit Vertretungen der Datennutzenden, um mittelfristig eine koordinierte und auch nachfragegerechte Datenpublikation vorzubereiten.

Die bisherige Arbeitsgruppe Portal begleitet den Betrieb und die laufende Weiterentwicklung des Portals weiterhin. Die Leitung liegt bei der Geschäftsstelle OGD im BFS.

Für die Datenpublikation können thematische Arbeitsgruppen eingesetzt werden unter der jeweiligen Leitung eines Fachamtes, in denen Datenanbieter und Datennutzende zusammenarbeiten. Bei Bedarf können auch methodische Themenführer bezeichnet werden, die für die Umsetzung der Datenpublikation in spezifischen Bereichen wie bspw. Statistik oder Geoinformationen verantwortlich zeichnen; dabei können bestehende Strukturen wie z. B. Regiostat, FEDESTAT oder KOGIS genutzt werden.

Im GS EDI wird die Stelle einer oder eines Delegierten für offene Verwaltungsdaten zentral verantwortlich sein (Koordinationsstelle OGD im GS EDI). In allen Departementen und in der Bundeskanzlei werden datenverantwortliche Stellen bezeichnet, die für die Planung und Koordination der Datenpublikationen verantwortlich zeichnen, die Datenbeschreibungen prüfen, ihre Amtsstellen in Gremien vertreten und auch Ansprechpersonen für die Datennutzenden sind. Bei Bedarf werden gleiche Stellen auch in Verwaltungsstellen des Bundes geschaffen, die viele Daten bearbeiten oder eine datenverarbeitende Querschnittfunktion wahrnehmen. Eine Kombination mit der Funktion der Datenschutz- oder Öffentlichkeitsverantwortlichen ist jeweils zu prüfen. Das Netzwerk der Datenverantwortlichen soll die Umsetzung der revidierten Strategie begleiten.

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6.2

Ressourcen

Die Umsetzung der neuen Strategie erfolgt im Rahmen der bestehenden Ressourcen, einschliesslich der neuen Stelle beim GS EDI (politisch-strategische Zuständigkeit).

Die Geschäftsstelle wird beim BFS angesiedelt (praktische Umsetzung). Diese wird durch das BFS aus dem bestehenden Budget alimentiert.

Die Ressourcen für die Aufgaben der Datenverantwortlichen in den Departementen, der Bundeskanzlei und der Verwaltung werden ebenfalls aus den bestehenden Budgets gedeckt werden.

Allfällige finanzielle Auswirkungen aufgrund des Verzichts auf Gebühren werden im Rahmen des jeweiligen Geschäfts beurteilt.

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Anhang

Massnahmen, Indikatoren und Verantwortliche pro Ziel (Die Zielerreichung ist jährlich zu evaluieren)

1. Koordinierte Datenpublikation fördern Datensammlungen in ausgewählten Politikbereichen werden koordiniert publiziert.

Massnahmen: ­

Stellen der zentralen Bundesverwaltung publizieren ab 2020 ihre neuen Daten grundsätzlich als OGD, sofern keine legitimen Schutzinteressen oder rechtlichen Bestimmungen entgegenstehen (Leitlinie: open by default).

­

Die Abklärungen zur Notwendigkeit neuer rechtsetzender Massnahmen werden bis Mitte 2020 abgeschlossen; eine allfällige Initiierung der Rechtssetzungsvorbereitung erfolgt anschliessend. Gleichzeitig können bereits schrittweise den OGD-Prinzipien zuwiderlaufende Zwänge zur Gebührenerhebung abgebaut werden. Ebenfalls bis zu diesem Zeitpunkt wird über eine allfällige Änderung der Nutzungsbedingungen entschieden. Fehlen Voraussetzungen für die Datenpublikation, so können die Datenherren unterstützt werden, um diese schrittweise zu schaffen.

­

Der Runde Tisch wird unter Leitung des GS EDI weitergeführt, um Datenproduzierende aller föderalen Ebenen sowie beteiligte Dritte und Datennutzende zusammenzubringen, damit die Datenpublikation nachfragegerecht erfolgen kann.

­

Identifizierung bereits bestehender, aber noch nicht publizierter oder dezentral publizierter Daten sowie der Publikation derselben. Aus Ressourcengründen Priorisierung der Politikbereiche (z. B. Umwelt, Mobilität, Gesundheit).

­

Metadaten aus bestehenden Portalen (z. B. Geoinformation, Umwelt, kantonale Portale) werden möglichst automatisiert übernommen (Harvesting).

Indikatoren / Termine: ­

Das Forum Öffentliche Verwaltungen (Bund, Kantone, Gemeinden, Dritte) trifft sich mindestens dreimal jährlich. Es befasst sich u. a. mit Fragen der Publikation von Daten, die von verschiedenen Akteuren im föderalen System erfasst und bearbeitet werden (z. B. Handelsregister).

­

Der Runde Tisch trifft sich regelmässig (mind. zweimal jährlich), um über die nachfragegerechte Datenpublikation zu entscheiden.

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Mindestens zwei thematische Schwerpunkte werden bis Ende 2022 bearbeitet, und entsprechende Daten werden auf opendata.swiss publiziert.

­

Die Publikationspläne resp. Empfehlungen von OECD, EU oder den G8 werden mitberücksichtigt.

Verantwortung: ­

Organisation und Leitung der Publikationsplattform, Leitung der verschiedenen Gremien (Forum, Runder Tisch) sowie Prüfung und allenfalls Initialisierung von Rechtssetzungsarbeiten: Koordinationsstelle OGD im GS EDI.

­

Priorisierung der Themenbereiche für die bundesseitige Datenpublikation: IDA, in Koordination mit den datenverantwortlichen Stellen in den Departementen und in der Bundeskanzlei sowie in einzelnen Verwaltungsstellen.

­

Einzelne Fachämter übernehmen den Lead in ihrem Zuständigkeitsbereich, unterstützt von der Koordinationsstelle OGD im GS EDI (thematische Arbeitsgruppen, methodenbezogene Themenführerschaft [Statistik, Geo-Informationen]).

­

Laufende Publikation der Datensätze: Fachstelle OGD im BFS.

2. Daten und Datenbeschreibung: Qualität Publizierte Daten erfüllen definierte Qualitätsanforderungen und werden durch standardisierte Metadaten beschrieben.

Massnahmen: ­

Laufende Überprüfung und allfällige Anpassungen der Qualitätsanforderungen sowie Metadatenstandards. Basis ist eCH-0200: DCAT-Anwendungsprofil für Datenportale in der Schweiz.

­

Laufendes Qualitätsmonitoring betr. Datenformate und Metadaten bei Publikationsanfragen von Bundesstellen. Bei bestehenden Portalen werden Metadaten mittels Harvesting erfasst, um den Aufwand der Beteiligten zu minimieren. Entsprechende Lösungen werden in Zusammenarbeit mit den jeweiligen Partnern entwickelt.

Indikatoren / Termine: ­

Der Anteil nicht oder nicht ausreichend beschriebener Datensätze und von Links, die nicht direkt zu den Daten führen, liegt bei neuen Publikationen von Bundesstellen unter 5 Prozent. Bei bereits publizierten Daten wird dieser Anteil bis Ende 2021 schrittweise auf unter 10 Prozent gesenkt.

­

Der Anteil an Publikationen von Bundesstellen auf Ein-Sterne-Niveau liegt unter 10 Prozent.11

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Vgl. die Fünf-Sterne-Skala, die Datenformate vom starren und proprietären PDF bis zum vernetzbaren RDF ordnet. Auch eine Nutzung via API ist zu ermöglichen.

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Verantwortung: ­

Prüfung und Entwicklung der Qualitätsanforderungen: IDA.

­

Fachliche Unterstützung und Entwicklung: EDI / Geschäftsstelle OGD im BFS.

­

Praktische Umsetzung: alle Verwaltungseinheiten.

3. Das zentrale Portal opendata.swiss opendata.swiss ist die zentrale Plattform für offene Verwaltungsdaten in der Schweiz.

Massnahmen: ­

Die Verwaltungseinheiten des Bundes referenzieren ihre Daten auf opendata.swiss. Die Geschäftsstelle OGD im BFS stellt sicher, dass auch künftig bestehende Metadaten mittels Harvesting übernommen werden können (Geo-Informationen, Statistik)

­

Der Betrieb des Portals ist gewährleistet.

­

Die Plattform wird technisch weiterentwickelt gemäss state-of-the-art (Zielniveau: fast tracker12)

­

Es werden sowohl Datensammlungen als auch Nutzungen von Datensammlungen nachgewiesen und Interaktionsmöglichkeiten zu Datensammlungen angeboten.

­

Kleine Datenanbietende werden unterstützt beim Aufbau eines für sie passenden Datenhostings.

Indikatoren / Termine: ­

Das Portal opendata.swiss soll einen 7/24-Betrieb gewährleisten; Mo­Fr 08:00­17:00 MEZ sind für Wartungen ausgeschlossen.

­

Die Weiterentwicklung erfolgt laufend in Absprache mit dem IDA (regelmässiges Reporting).

­

DasFast-tracker-Niveau gemäss EU-Studie ist 2021 erreicht.

Verantwortung: ­

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EDI

Carrara, Wendy et. al.: Open Data Maturity in Europe 2017. Open Data for a European Data Economy, 2017.

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4. Übersicht über Verwaltungsdaten Datensammlungen werden laufend in einem zentralen Datenregister erfasst.

Massnahmen: ­

Angebot einer entsprechenden Anwendung (Übernahme der Plattform der UniBE).

­

Bei Bedarf Weiterentwicklung oder Ablösung der bestehenden Anwendung in Absprache mit dem Bundesarchiv.

­

Laufende Erfassung der eigenen Datensätze.

Indikatoren / Termine: ­

Bis Ende 2020 sind alle auf admin.ch bereits publizierten Datensammlungen erfasst.

Verantwortung: ­

Übernahme der bestehenden Plattform ab 1.1.2019 und Betrieb: EDI/ Geschäftsstelle OGD im BFS.

­

Registrierung von Datensammlungen: Alle Verwaltungseinheiten der zentralen Bundesverwaltung.

5. Förderung der Daten-Nutzung Die Datennutzung wird durch aktive Massnahmen gefördert, in denen alle Stakeholder zusammenwirken.

Massnahmen: ­

Das Forum Öffentliche Verwaltungen führt als neues Gremium die Arbeiten der bisherigen Foren und Gremien weiter. Die Departemente und die Bundeskanzlei nehmen mit ihren Datenverantwortlichen Einsitz in diesem Forum, ebenso Bundesämter, die viele Daten bewirtschaften oder eine datenbezogene Querschnittfunktion erfüllen.

­

Der Runde Tisch gewährleistet die kontinuierlichen Kontakte zwischen Datenanbietenden und Datennutzenden, um themen- und methodenspezifische Entwicklungen zu fördern. Er kann z. B. die Publikation von Handbüchern, Instrumenten oder Tutorials, die Organisation von Hackdays etc.

und die aktive Zusammenarbeit mit Hochschulen ­ einschliesslich der citizen sciences ­ oder Journalismusausbildungsangeboten anregen, um verschiedenste Aspekte der Datennutzung zu fördern.

­

Anwendungen und Auswertungen, die auf OGD beruhen, werden auf opendata.swiss referenziert.

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Indikatoren / Termine: ­

Alle Departemente und die Bundeskanzlei haben bis 2020 eine datenverantwortliche Person oder Stelle bestimmt, soweit sinnvoll auch alle Verwaltungseinheiten, die viele Daten produzieren oder datenverarbeitende Querschnittfunktionen wahrnehmen.

­

Alle datenverantwortlichen Stellen melden den Stand der Strategieumsetzung jährlich einmal an die Koordinationsstelle OGD im GS EDI.

­

Anlässe, an denen Datennutzende sich treffen (z. B. Hackathons), werden gefördert.

­

Die Portalnutzung nimmt um 25 Prozent pro Jahr zu.

Verantwortung: ­

Für die Bestimmung von datenverantwortlichen Personen oder Stellen: alle Generalsekretariate (GS) und die Bundeskanzlei, alle weiteren von den GS bezeichneten Verwaltungseinheiten.

­

Für die Umsetzung von Massnahmen: GS EDI.

­

Für die Referenzierung von Anwendungen und Auswertungen: die Geschäftsstelle OGD im BFS, nach Information durch die Urheber.

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