Asylgesetz

Entwurf

(AsylG) (Gleichstellung von Schutzbedürftigen und vorläufig Aufgenommenen beim Familiennachzug) Änderung vom ...

Die Bundesversammlung der Schweizerischen Eidgenossenschaft, nach Einsicht in den Bericht der Staatspolitischen Kommission des Ständerates vom 25. Oktober 20191 und in die Stellungnahme des Bundesrates vom ...2, beschliesst: I Das Asylgesetz vom 26. Juni 19983 wird wie folgt geändert: Art. 71 Abs. 1 und 1a Ehegatten von Schutzbedürftigen und ihren minderjährigen Kindern wird vorübergehend Schutz gewährt, wenn sie gemeinsam um Schutz nachsuchen und keine Ausschlussgründe nach Artikel 73 vorliegen.

1

Wurden die anspruchsberechtigten Personen nach Absatz 1 durch ein Ereignis nach Artikel 4 getrennt, so wird Ehegatten von Schutzbedürftigen und ihren minderjährigen Kindern vorübergehender Schutz nur dann gewährt, wenn die Voraussetzungen nach Artikel 85 Absätze 7 bis 7ter des Ausländer- und Integrationsgesetzes vom 16. Dezember 20054 (AIG) erfüllt sind.

1a

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BBl 2019 8187 Wird im Bundesblatt später veröffentlicht.

SR 142.31 SR 142.20, AS 2017 6521

2019-3699

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Asylgesetz

II 1

Dieses Gesetz untersteht dem fakultativen Referendum.

2

Der Bundesrat bestimmt das Inkrafttreten.

Minderheit (Cramer, Bruderer Wyss, Stöckli) Nichteintreten

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