Vernehmlassungsverfahren

Eidgenössisches Justiz- und Polizeidepartement Änderung des Bundesgesetzes über das Internationale Privatrecht (Internationale Schiedsgerichtsbarkeit) Die Kommission für Rechtsfragen des Nationalrates beauftragte den Bundesrat mit ihrer Motion 12.3012 einen Entwurf zur Nachführung der Bestimmungen über die internationaler Schiedsgerichtsbarkeit des Bundesgesetzes über das internationale Privatrecht (IPRG) vorzulegen. Ziel der Gesetzesrevision ist die Erhaltung der Attraktivität der Schweiz als internationalen Schiedsplatz. Dabei sollen gewisse zentrale Elemente der seit dem Inkrafttreten des IPRG vor dreissig Jahren in diesem Bereich erlassenen Rechtsprechung des Bundesgerichts im Gesetz aufgenommen werden. Besonders zu beachten ist ebenfalls die Beziehung zwischen staatlichen Gerichten und Schiedsgerichten.

Datum der Eröffnung: 11. Januar 2017 Vernehmlassungsfrist: 31. Mai 2017 Die Vernehmlassungsunterlagen können bezogen werden bei: Bundesamt für Justiz, Direktionsbereich Privatrecht, Fachbereich Internationales Privatrecht, Bundesrain 20, 3003 Bern, Telefon 058 463 88 64, Fax 058 462 78 64, www.bj.admin.ch Die Vernehmlassungsunterlagen sind elektronisch abrufbar unter: www.admin.ch/ch/d/gg/pc/pendent.html

17. Januar 2017

2017-0092

Bundeskanzlei

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