Genehmigung Richtplan Kanton Schaffhausen, Anpassung Kapitel Windenergie Das Eidgenössische Departement für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation UVEK hat am 24. Juni 2019 folgenden Beschluss gefasst: 1.

Gestützt auf den Prüfungsbericht vom 14. Juni 2019 des Bundesamts für Raumentwicklung ARE wird die Richtplananpassung unter Vorbehalt der Ziffern 2­4 genehmigt.

2.

Kapitel 4-2-3/5 Standorte für Kleinwindanlagen: Für die Bewilligung von Kleinwindanlagen ausserhalb der Bauzone ist einzig das Bundesrecht massgebend und es ist stets eine umfassende Interessenabwägung vorzunehmen.

3.

Das Bundesamt für Raumentwicklung ARE ist in geeigneter Form in die Erarbeitung eines kantonalen Leitfadens zur Errichtung von Kleinwindanlagen einzubeziehen.

4.

In der nachgeordneten Planung ist im Rahmen der grenzüberschreitenden Umweltverträglichkeitsprüfung abzuklären, ob durch Windenergieanlagen am Standort Chroobach Auswirkungen auf die Schutzziele der UNESCOWelterbestätte Klosterinsel Reichenau entstehen.

Die genehmigten Richtplandokumente sowie der Prüfungsbericht des Bundesamtes für Raumentwicklung können zu den ordentlichen Bürozeiten bei folgenden Stellen eingesehen werden: ­

Planungs- und Naturschutzamt, Beckenstube 11, 8200 Schaffhausen, Tel. 052 632 73 23

­

Bundesamt für Raumentwicklung, Worblentalstrasse 66, 3063 Ittigen, Tel. 058 480 88 76

9. Juli 2019

4748

Bundesamt für Raumentwicklung

2019-2190