19.019 Botschaft zu den Massnahmen zur Stärkung der Rolle der Schweiz als Gaststaat 2020­2023 vom 20. Februar 2019

Sehr geehrte Frau Nationalratspräsidentin Sehr geehrter Herr Ständeratspräsident Sehr geehrte Damen und Herren Mit dieser Botschaft unterbreiten wir Ihnen, mit dem Antrag auf Zustimmung, den Entwurf eines Bundesbeschlusses über die Massnahmen zur Stärkung der Rolle der Schweiz als Gaststaat 2020­2023.

Wir versichern Sie, sehr geehrte Frau Nationalratspräsidentin, sehr geehrter Herr Ständeratspräsident, sehr geehrte Damen und Herren, unserer vorzüglichen Hochachtung.

20. Februar 2019

Im Namen des Schweizerischen Bundesrates Der Bundespräsident: Ueli Maurer Der Bundeskanzler: Walter Thurnherr

2018-3071

2313

Übersicht Der Bundesrat will seine Politik zur Sicherung und zum Ausbau der Position der Schweiz als Gaststaat internationaler Organisationen und wichtigstes Zentrum für globale Gouvernanz fortsetzen. Mit der vorliegenden Botschaft unterbreitet der Bundesrat dem Parlament die Strategie, die er anwenden will, um die Attraktivität und die Wettbewerbsfähigkeit der Schweiz als Gaststaat zu stärken. Gleichzeitig beantragt er die Mittel, die zur Umsetzung entsprechender Massnahmen erforderlich sind.

Die Schweiz beherbergt seit über 150 Jahren internationale Organisationen und Konferenzen auf ihrem Staatsgebiet. Diese Gaststaatrolle ist in der Tradition der Schweiz und in ihrer Politik der guten Dienste fest verankert und Teil ihrer Identität.

Obwohl einige Organisationen in den Kantonen Basel, Bern und Waadt ansässig sind, konzentrieren sich die wesentlichen internationalen Aktivitäten in Genf. Aufgrund der einzigartigen Konzentration von Akteuren ist das sogenannte internationale Genf im Laufe der Zeit zu einem der wichtigsten Zentren der globalen Gouvernanz geworden. Genf beherbergt 37 internationale Organisationen, 177 Mitgliedstaaten der Vereinten Nationen und mehr als 380 Nichtregierungsorganisationen (NGO), für die über 30 000 internationale Bedienstete tätig sind, und ist damit der operationelle Mittelpunkt des multilateralen Systems. Dies ist ein grosser Vorteil für die Aussenpolitik der Schweiz. Das internationale Genf ermöglicht unseren Behörden einen einfacheren Zugang zu diesen Organisationen und bietet der Schweiz eine hervorragende Plattform zur Verbreitung ihrer Botschaften. Als Gaststaat wird der Position der Schweiz besondere Beachtung zuteil. Damit verschafft sie sich eine erhöhte Visibilität auf der internationalen Bühne. Das internationale Genf prägt weltweit das Bild der Schweiz. Indem die Schweiz den auf ihrem Gebiet ansässigen internationalen Akteuren optimale Bedingungen bietet, trägt sie wesentlich zu reibungslosen internationalen Beziehungen und zur Lösung der grossen Herausforderungen unserer Zeit bei. Die Rolle als Gaststaat stärkt unsere Position als Mitgliedstaat dieser internationalen Organisationen und umgekehrt. Abgesehen von ihrer politischen Bedeutung stellt die Präsenz dieser zahlreichen internationalen Akteure einen erheblichen wirtschaftlichen Mehrwert für die
Region und für das ganze Land dar.

Diese Sonderstellung ist jedoch nicht auf Dauer gesichert. Angesichts der anstehenden Herausforderungen, darunter ein hoher Konkurrenzdruck durch andere Städte und Gaststaaten und sehr hohe Lebenskosten, muss die Schweiz sicherstellen, dass sie attraktiv und wettbewerbsfähig bleibt. Zu diesem Zweck erarbeitete der Bund im Jahr 2013 in Zusammenarbeit mit dem Kanton und der Stadt Genf eine gemeinsame Strategie für das internationale Genf. Gestützt darauf unterbreitete der Bundesrat dem Parlament eine erste Botschaft vom 19. November 2014 zu den Massnahmen zur Stärkung der Rolle der Schweiz als Gaststaat . Die Botschaft verdeutlichte die Strategie und beantragte die zur Umsetzung erforderlichen Mittel innerhalb eines Zahlungsrahmens für den Zeitraum 2016­2019.

2314

Eine Bilanz der seither umgesetzten Massnahmen zeigt, dass die Strategie Früchte trägt. Seit 2016 haben sich neue internationale Organisationen niedergelassen, Standortwechsel konnten abgewendet werden, die Zahl der internationalen Bediensteten ist leicht gestiegen, weitere Staaten haben eine ständige Mission eröffnet und rund zehn Kooperationsplattformen wurden geschaffen, die den Austausch und die Zusammenarbeit zwischen den in Genf vertretenen Akteuren stärken und deren Kapazitäten zur Lösung der globalen Herausforderungen erhöhen. Die Sichtbarkeit des internationalen Genf hat sich erhöht, und die Zahl der Konferenzen und der NGO ist gestiegen. Genf steht nach wie vor im Mittelpunkt vieler internationaler Diskussionen, insbesondere im Bereich der Konfliktlösung, in dem es eine Vielzahl von Friedensprozessen unterstützt.

Die Analyse der Entwicklung der Herausforderungen für die Gaststaatpolitik zeigt, dass sich diese seit 2013 nicht grundlegend verändert haben, auch wenn sich gewisse Entwicklungen zeigen, die zur Zeit der Botschaft 2016­2019 noch nicht so klar waren, wie zum Beispiel die Auswirkungen der Beschleunigung der wissenschaftlichen und technologischen Entwicklung auf unsere Gesellschaften, mit deren Regulierung sich die Staaten und internationalen Organisationen schwer tun. Die Konkurrenz bleibt auf jeden Fall sehr stark, und die Schweiz als Gaststaat muss wachsam bleiben und weiterhin eine proaktive Politik verfolgen. Die Strategie soll deshalb mit einigen Anpassungen weitergeführt werden. Gewisse Ziele werden neu explizit erwähnt, wie die Unterstützung der Durchführung von diplomatischen Treffen zur Krisenbewältigung oder die Verbesserung der Rahmenbedingungen für NGO, deren Rolle für die Arbeit des internationalen Genf immer wichtiger wird.

Andere Ziele werden beibehalten, nehmen jedoch einen geringeren Stellenwert ein, konkret die Unterstützung von Immobilienprojekten der internationalen Organisationen, da die Realisierung ihrer wichtigsten Projekte schon im Gange ist. Schliesslich werden andere Ziele aufgegeben, wie die Absicht, ausländische Thinktanks in Genf anzusiedeln. Die Verstärkung von Austausch, Zusammenarbeit und Synergien zwischen den verschiedenen Akteuren in Genf bleibt auch in der kommenden Periode ein Schlüsselelement, und der Kontakt und die Zusammenarbeit zwischen
benachbarten Clustern soll gestärkt werden. Die Förderung des internationalen Genf und die Kommunikation über dessen Arbeit werden natürlich weitergeführt.

Schliesslich wird es entscheidend sein, dass sich die Schweiz aktiv und rasch dafür einsetzt, das internationale Genf bei der Behandlung von neuen Themen gut zu positionieren. Sonst werden dies andere Konkurrenzstandorte übernehmen und bei der Regulierung ganzer neu entstehender Gesellschaftsbereiche zu anerkannten Kompetenzzentren werden, zum Nachteil des internationalen Genf, das dadurch längerfristig an den Rand gedrängt würde.

Mit der vorliegenden Botschaft beleuchtet der Bundesrat diese Entwicklungen und stellt die Massnahmen vor, die er im Zeitraum 2020­2023 umsetzen will. Gleichzeitig beantragt er dem Parlament, die entsprechenden Mittel für den vierjährigen Zeitraum in der Höhe von 111,8 Millionen Franken freizugeben. Dieser Betrag beinhaltet einen Zahlungsrahmen in der Höhe von 103,8 Millionen Franken zur Umsetzung der Strategie sowie einen Rahmenkredit in der Höhe von 8 Millionen Franken für den Aussenschutz von Gebäuden der internationalen Organisationen, für den die Schweiz verantwortlich ist.

2315

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Inhaltsverzeichnis Übersicht

2314

1

Grundsätzliches zur Gaststaatpolitik der Schweiz 1.1 Ausgangslage 1.2 Bedeutung für die Aussenpolitik der Schweiz 1.3 Wirtschaftliche Bedeutung

2318 2318 2319 2320

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Strategie 2016­2019: Bilanz, Entwicklung der Situation und Schlussfolgerungen 2.1 Bilanz 2016­2018 und Übersichtstabelle zu den Ausgaben 2.2 Entwicklung der Herausforderungen 2.3 Schlussbemerkungen

2320 2320 2322 2324

3

Strategie 2020­2023: Auswirkungen der Umsetzung, geplante Massnahmen und Kosten 3.1 Handlungsachse 1: Stärkung des Gaststaatdispositivs 3.2 Handlungsachse 2: Entwicklung des Genfer/Schweizer Diskussions- und Know-how-Netzwerks 3.3 Handlungsachse 3: Universalisierung der staatlichen Vertretungen 3.4 Handlungsachse 4: Förderung von Partnerschaften und koordiniertes Vorgehen 3.5 Handlungsachse 5: Verbesserung der Kommunikation des internationalen Genf und über das internationale Genf 3.6 Handlungsachse 6: Koordiniertes und durchdachtes Vorgehen 3.7 Massnahmen der Kantons- und der Gemeindebehörden 3.8 Evaluationskriterien

2325 2325 2336 2340 2342 2343 2344 2345 2346

4

Auswirkungen 4.1 Auswirkungen auf den Bund 4.1.1 Finanzielle Auswirkungen 4.1.2 Personelle Auswirkungen 4.1.3 Inflation 4.2 Auswirkungen auf Stadt und Kanton Genf 4.3 Auswirkungen auf die Volkswirtschaft

2347 2347 2347 2350 2351 2351 2351

5

Verhältnis zur Legislaturplanung und zu den Strategien des Bundesrats 5.1 Verhältnis zur Legislaturplanung 5.2 Verhältnis zu den Strategien des Bundesrats

2352 2352 2352

2316

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6

Rechtliche Aspekte 6.1 Verfassungs- und Gesetzmässigkeit 6.2 Erlassform 6.3 Unterstellung unter die Ausgabenbremse 6.4 Einhaltung der Grundsätze der Subventionsgesetzgebung 6.4.1 Bedeutung der Finanzhilfen für die Realisierung der angestrebten Ziele 6.4.2 Verfahren und Steuerung der Beitragsgewährung 6.4.3 Art und zeitlicher Rahmen der Finanzhilfen

2352 2352 2353 2353 2353 2353 2355 2356

Abkürzungsverzeichnis

2358

Anhang: Bau- und Renovationsvorhaben für Gebäude internationaler Organisationen in Genf

2361

Bundesbeschluss über die Massnahmen zur Stärkung der Rolle der Schweiz als Gaststaat 2020­2023 (Entwurf)

2363

2317

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Botschaft 1

Grundsätzliches zur Gaststaatpolitik der Schweiz

1.1

Ausgangslage

Die Schweiz beherbergt seit über 150 Jahren internationale Organisationen und Konferenzen auf ihrem Staatsgebiet. Diese Gaststaatrolle ist in der Tradition der Schweiz und in ihrer Politik der guten Dienste tief verankert. Sie ist Teil ihrer Identität. Internationale Konferenzen und Treffen finden regelmässig in verschiedenen Teilen des Landes statt. Die internationalen Organisationen sind in den Kantonen Basel, Bern, Waadt und Genf ansässig. Der Hauptteil der internationalen Aktivitäten konzentriert sich jedoch auf den Kanton Genf. Aufgrund seiner einzigartigen Konzentration von Akteuren ist das sogenannte internationale Genf im Laufe der Zeit zu einem der wichtigsten Zentren der globalen Gouvernanz geworden. Dies stellt einen grossen Vorteil für die schweizerische Aussenpolitik dar und hat bedeutende volkswirtschaftliche Auswirkungen für die Region und für das ganze Land. Diese Position ist jedoch nicht auf Dauer gesichert. Angesichts der anstehenden Herausforderungen, darunter ein hoher Konkurrenzdruck durch andere Städte und Gaststaaten und hohe Lebenskosten, muss die Schweiz sicherstellen, dass sie attraktiv und wettbewerbsfähig bleibt. Zu diesem Zweck erarbeitete der Bund in Zusammenarbeit mit dem Kanton und der Stadt Genf im Jahr 2013 eine gemeinsame Strategie für das internationale Genf. Gestützt darauf unterbreitete der Bundesrat dem Parlament eine erste Botschaft vom 19. November 20141 zu den Massnahmen zur Stärkung der Rolle der Schweiz als Gaststaat (Botschaft 2016­2019). Ziel dieser Botschaft war es, die Bedeutung der Gaststaatpolitik für die Schweiz zu erläutern und aufzuzeigen, mit welchen Mitteln diese Politik umgesetzt werden soll, welchen Herausforderungen sie gegenübersteht und welche neuen Massnahmen ergriffen werden müssen, um ihren Erfolg langfristig zu sichern. Im Rahmen dieser Botschaft wurden zusätzliche finanzielle und personelle Ressourcen beantragt. Erstmals wurde ein Vierjahresfinanzplan in Form eines Zahlungsrahmens für die Weiterentwicklung der Gaststaatpolitik vorgelegt. Für die Periode 2016­2019 wurde ein Zahlungsrahmen von 102,4 Millionen Franken bereitgestellt.

Ziel dieser Botschaft ist es, den mehrjährigen Finanzierungsrahmen für den Zeitraum 2020­2023 zu verlängern. In der Botschaft 2016­2019 wurden die Geschichte der Präsenz internationaler Organisationen in
der Schweiz, das Instrumentarium der Gaststaatpolitik, die verschiedenen Budgetkredite sowie die Herausforderungen für die Gaststaatpolitik und das internationale Genf ausführlich beschrieben. Auf diese Punkte wird im Folgenden deshalb nicht oder nur kurz eingegangen. Nach einer Rekapitulation der Bedeutung dieser Politik für die Schweiz konzentriert sich die vorliegende Botschaft darauf, Bilanz über die Umsetzung der Massnahmen für die laufende Periode und die Entwicklung der Herausforderungen seit der Verabschiedung der Strategie 2013 zu ziehen, entsprechende Schlüsse für die Zukunft und

1

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Massnahmen abzuleiten, die im Zeitraum 2020­2023 umgesetzt werden sollten, und deren finanzielle Auswirkungen zu bewerten.

1.2

Bedeutung für die Aussenpolitik der Schweiz

Die Gaststaatpolitik der Schweiz betrifft alle internationalen Aktivitäten in unserem Land. Das internationale Genf spielt dabei eine zentrale Rolle. Genf ist Sitz von 37 internationalen Organisationen, 177 Mitgliedstaaten der Vereinten Nationen (UNO) und mehr als 380 Nichtregierungsorganisationen (NGO), zählt mehr als 30 000 internationale Bedienstete (mit deren Familienangehörigen umfasst die internationale Gemeinschaft über 43 000 Personen) und empfängt jedes Jahr über 220 000 Delegierte aus aller Welt, darunter mehr als 4000 Staats- und Regierungscheffinnen und ­chefs, Minister und weitere Würdenträger. Damit verfügt die Stadt über eine weltweit einmalige Konzentration von internationalen Akteuren. Das macht sie zu einem der wichtigsten, wenn nicht sogar zu dem wichtigsten Zentrum globaler Gouvernanz und zum operationellen Mittelpunkt des multilateralen Systems. In Genf wird eine Vielzahl von Normen diskutiert und beschlossen, die alle Menschen auf der Welt dauernd betreffen. Ganz gleich, ob es um öffentliche Gesundheit, Umwelt, Handel und Telekommunikation oder humanitäre Hilfe geht, um nur einige Bereiche zu nennen: Das internationale Genf steht im Zentrum des Geschehens und der Entscheidungen.

Wie der Bundesrat in seiner aussenpolitischen Strategie 2016­2019 vom 17. Februar 20162 betont, stellt die Präsenz dieser zahlreichen Akteure auf Schweizer Gebiet einen erheblichen Mehrwert für unser Land dar. Diese Organisationen tragen nicht nur zur Umsetzung der aussenpolitischen Ziele der Schweiz bei, wie sie in Artikel 54 Absatz 2 der Bundesverfassung3 verankert sind. Ihre Präsenz bietet zudem Gelegenheiten, um unsere Interessen wahrzunehmen und unsere Werte zu vertreten. Sie ermöglicht unseren Behörden einen einfacheren Zugang zu diesen Organisationen, die das Weltgeschehen mitbestimmen, zu ihren Leitungsgremien, Funktionärinnen und Funktionären sowie Fachpersonen und Delegierten, die sich vorübergehend in Genf aufhalten, und bietet ihnen eine hervorragende Plattform zur Verbreitung ihrer aussenpolitischen Botschaften. Weil die Schweiz nicht nur Mitgliedstaat, sondern auch Gaststaat dieser Organisationen ist, wird ihrer Position besondere Beachtung zuteil. Damit verschafft sie sich eine erhöhte Visibilität auf der internationalen Bühne. Das internationale Genf prägt weltweit das Bild der
Schweiz. Allgemein erlaubt es der Schweiz, «in einer höheren Liga zu boxen», um es mit den Worten des früheren UNO-Generalsekretärs Kofi Annan zu sagen.

Indem die Schweiz den auf ihrem Gebiet ansässigen internationalen Akteuren optimale Bedingungen bietet, trägt sie wesentlich zu reibungslosen internationalen Beziehungen und zur Lösung der grossen Herausforderungen unserer Zeit bei. Die Rolle als Gaststaat stärkt unsere Position als Mitgliedstaat dieser internationalen Organisationen und umgekehrt.

2 3

Abrufbar unter: www.eda.admin.ch > Das EDA > Strategie und Umsetzung der Aussenpolitik > Dokumente > Aussenpolitische Strategie 2016­2019.

SR 101

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1.3

Wirtschaftliche Bedeutung

Abgesehen von ihrer politischen Bedeutung stellt die Präsenz der internationalen Organisationen, ständigen Missionen, NGO und internationalen Konferenzen auf Schweizer Gebiet einen erheblichen wirtschaftlichen Mehrwert für unser Land dar.

Die Ausgaben der internationalen Organisationen, der Beschäftigten des internationalen Genf und der anreisenden Delegierten belaufen sich Schätzungen zufolge auf rund 6 Milliarden Franken (+3,6 % zwischen 2017 und 2018), wovon rund die Hälfte in der Schweiz ausgegeben wird. Laut Berechnungen anhand der Zahlen von 20124 steuert das internationale Genf 11,3 % zum Bruttoinlandprodukt (BIP) des Kantons Genf bei, was 1 % des Schweizer BIP entspricht. Dies ist ein beträchtlicher Anteil, wenn man bedenkt, dass der gesamte Tourismussektor für rund 3 % des Schweizer BIP aufkommt. Was die Beschäftigung angeht, so sind über 30 000 internationale Bedienstete in Genf tätig. Aus der Tätigkeit des internationalen Genf resultieren ausserdem rund 30 000 indirekte und induzierte Arbeitsplätze, was kumuliert mehr als 14 % der Arbeitsplätze im Kanton Genf entspricht. Die Steuereinnahmen im Zusammenhang mit dem internationalen Genf sind erheblich: Sie werden für 2012 auf 634,2 Millionen Franken geschätzt, wovon 151,1 Millionen Franken auf den Bund entfallen. Seit 2016 unterstützt die Schweiz zudem eine neue Reihe von Immobilienprojekten internationaler Organisationen mit Darlehen in der Höhe von rund 830 Millionen Franken, von denen auch Schweizer Unternehmen profitieren. Einen erheblichen wirtschaftlichen Nutzen für den Sektor Gastgewerbe, Verkehr und Tourismus im Allgemeinen generieren auch die vielen hochrangigen diplomatischen Konferenzen und Treffen in der Schweiz.

2

Strategie 2016­2019: Bilanz, Entwicklung der Situation und Schlussfolgerungen

2.1

Bilanz 2016­2018 und Übersichtstabelle zu den Ausgaben

Über die durchgeführten Massnahmen wurde gestützt auf objektive Fakten, Bewertungen, Berichte sowie Stellungnahmen interner und externer Interessengruppen Bilanz gezogen. Die Bilanz wurde im ersten Halbjahr 2018 von der Eidgenössischen Finanzkontrolle (EFK) geprüft5, die bestätigte, dass die umgesetzten Massnahmen mit den in der früheren Botschaft für den Zeitraum 2016­2019 vorgesehenen Massnahmen übereinstimmen und dass die bereitgestellten Finanzmittel ordnungsgemäss 4

5

Die Zahlen beruhen auf einer Studie des Laboratoriums für Angewandte Wirtschaft der Fakultät für Wirtschaft und Management der Universität Genf mit dem Titel «Impacts de la Genève internationale sur l'économie et les finances suisses et du Grand Genève». Die Studie wurde zwischen November 2013 und März 2014 durchgeführt. Die Zahlen stammen aus dem Jahr 2012, sie werden aber jedes Jahr aufgrund der Erhebung über das Internationale Genf des Statistischen Amtes des Kantons Genf aktualisiert. Die jüngste Umfrage (Oktober 2018) bezieht sich auf das Jahr 2017 und zeigt einen Anstieg der Beschäftigtenzahl (+3 % zwischen 2017 und 2018) sowie der Zahl der Konferenzen (+20 % zwischen 2017 und 2018).

EFK-18360 vom 24. August 2018.

2320

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eingesetzt wurden. Es wird empfohlen, die Indikatoren zur Messung der Wirksamkeit der Massnahmen zu präzisieren, was in der vorliegenden Botschaft gemacht wurde.

Anhand der in der Botschaft 2016­2019 festgelegten Bewertungskriterien sowie weiterer, in der Folge für bestimmte Handlungsachsen festgelegter Kriterien wurde über die Umsetzung der einzelnen Massnahmentypen Bilanz gezogen. Eine Übersichtstabelle der Beträge findet sich unten.

Die Auswertung zeigt, dass die verfolgte Strategie insgesamt solide war, da im Zuge ihrer Umsetzung weitere internationale Organisationen für einen Sitz in der Schweiz gewonnen werden konnten: im Jahr 2016 der internationale, unparteiische und unabhängige Mechanismus zur Unterstützung der Ermittlungen und der Verfolgung der in Syrien begangenen schwersten völkerrechtlichen Verbrechen (IIIM), 2017 die Internationale Allianz zum Schutz des Kulturerbes in Konfliktgebieten (ALIPH) und 2018 das Sekretariat des Minamata-Übereinkommens über Quecksilber. Zudem konnte die Standortverlegung mehrerer Organisationen abgewendet werden, die entsprechende Pläne verfolgt hatten, darunter das Kinderhilfswerk der Vereinten Nationen (UNICEF), das Sekretariat des Übereinkommens über den internationalen Handel mit gefährdeten Arten frei lebender Tiere und Pflanzen (CITES), die Internationale Union zur Erhaltung der Natur und der natürlichen Lebensräume (IUCN) und das Büro der Vereinten Nationen für die Verringerung des Katastrophenrisikos (UNISDR). Schliesslich hat sich die Zahl der Funktionäre der internationalen Organisationen in der Schweiz leicht erhöht. Einige Organisationen haben sogar Personal nach Genf verschoben, so zum Beispiel der Bevölkerungsfonds der Vereinten Nationen (UNFPA). Fünf Staaten haben eine ständige Mission eröffnet, und es wurden rund zehn Kooperationsplattformen ins Leben gerufen. Die Sichtbarkeit des internationalen Genf hat sich erhöht, was sich unter anderem an der zunehmenden Anzahl Anfragen von Privatpersonen, Schulen und Entscheidungsträgerinnen und -trägern für Besuche des internationalen Genf bemisst. Die Zahl der Konferenzen stieg von 2500 auf 3300. In Genf finden immer wieder wichtige Gespräche statt, insbesondere im Bereich der Konfliktlösung, darunter jene über das iranische Nuklearprogramm, die Konflikte in Syrien, im Jemen und in Libyen sowie
zur Wiedervereinigung Zyperns. Schliesslich hat sich die Zahl der in Genf ansässigen NGO von 350 auf 399 (+14 % zwischen 2017 und 2018) deutlich erhöht.

Die detaillierte Bewertung der einzelnen Massnahmen findet sich in Kapitel 3. Die nachstehende Tabelle zeigt die Aufschlüsselung der Ausgaben für die Jahre 2016­2018: Nicht berücksichtigt sind die Ausgaben für die Modernisierung des Internationale Konferenzzentrum Genf (CICG) und die baulichen Massnahmen zur Erhöhung des Aussenschutzes der internationalen Organisationen, die durch spezifische Verpflichtungskredite gedeckt werden.

2321

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Kredite ­ Handlungsachse/Jahr

Aufgaben der Schweiz als Gastland internationaler Organisation A231.0353

Internationales Rotkreuz- und Rothalbmondmuseum, Genf A231.0354 Sicherheitsdispositiv int. Genf: diplomatische Sicherheitsbrigade A231.0355 Total

2.2

Rechnung 2016

Rechnung 2017

Voranschlag 2018

Voranschlag 2019

Total

Handlungsachse 1 Handlungsachse 2 Handlungsachse 3 Handlungsachse 4 Handlungsachse 5 Handlungsachse 6

15 664 000 15 790 000 17 844 000 17 600 000 66 937 000

Total

20 103 000 21 231 000 23 900 000 24 091 000 89 325 000

3 823 000 4 551 000 4 900 000 5 200 000 18 474 000 445 000

700 000

856 000

950 000 2 951 000

7 000

13 000

50 000

50 000

120 000

164 000

177 0000

250 000

300 000

891 000

0

0

1 118 400 1 118 100 1 118 000 1 119 100 4 473 600

800 000

800 000

800 000

800 800 3 200 800

22 021 400 23 149 100 25 818 000 26 010 900 96 999 400

Entwicklung der Herausforderungen

Die Herausforderungen, die in der Botschaft 2016­2019 identifiziert wurden, sind mit gewissen Änderungen immer noch aktuell. Bei den materiellen Herausforderungen hat die Wohnungsknappheit wegen entsprechender Investitionen des Kantons Genf abgenommen. Die wichtigsten internationalen Organisationen, deren Gebäude in schlechtem Zustand waren, sind daran, diese zu renovieren. Dasselbe gilt für die Konferenzinfrastruktur, die zurzeit modernisiert wird. Andere Organisationen müssen aber noch Renovationen durchführen. Bei den Konferenzräumen ist wegen der Nichtverfügbarkeit gewisser UNO-Räumlichkeiten während der Bauarbeiten am Palais des Nations für den Zeitraum 2021­2023 mit Kapazitätsproblemen zu rechnen. Es braucht Lösungen, damit Konferenzen nicht ins Ausland abwandern und damit Organisationen und Staaten sich nicht daran gewöhnen, ihre Veranstaltungen anderswo als in Genf durchzuführen. Das Lohnniveau im Büro der Vereinten Nationen in Genf (UNOG) wurde nach einer Überprüfung durch die Kommission für den internationalen öffentlichen Dienst (ICSC) an die Lebenskosten in Genf angepasst.

Aber diese sind im Vergleich aller UNO-Posten der Welt immer noch klar am höchsten, was für die Wettbewerbsfähigkeit des internationalen Genf einen grossen Nachteil darstellt. Bei den strategischen Herausforderungen herrscht zudem immer noch starke internationale Konkurrenz um die Beherbergung neuer Organisationen und die Durchführung internationaler Konferenzen. Gewisse Staaten sind bereit, zu 2322

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diesem Zweck beträchtliche Summen zu investieren. Die globale Gouvernanz ist noch stärker fragmentiert als früher und erstreckt sich auch auf Bereiche ausserhalb des UNO-Systems: Akteure wie Grossunternehmen und Städte erhalten immer mehr Macht, und es gibt Diskussions- und Entscheidungsgremien, bei denen das internationale Genf wenig präsent ist, wie zum Beispiel die G7 und die G20.

Zwei Entwicklungen, die in der Botschaft 2016­2019 nur kurz angesprochen wurden, haben sich in den letzten Jahren zu Faktoren entwickelt, die die Schweiz als Gaststaat berücksichtigen muss, um Genf als Zentrum der globalen Gouvernanz zu erhalten.

Es handelt sich einerseits um das Wiederaufflammen des Misstrauens gegenüber dem multilateralen System. Die Schwächung multilateraler Organisationen durch gewisse Schlüsselakteure könnte einen nicht zu vernachlässigenden Einfluss ausüben. Quantität und Qualität der Arbeit, die in Genf geleistet wird, hängen davon ab, wie viel Vertrauen die wichtigsten Akteure, die Staaten, in sie setzen. In mehreren Bereichen ist eine neue Dynamik in Gang gekommen, und Fortschritte, die gefestigt schienen, werden von gewissen Ländern wieder in Frage gestellt (z. B. Handel, Umwelt, Menschenrechte). Das zeigt sich in Frontalangriffen auf gewisse politische Regeln oder internationale Mechanismen, in der langsamen Erosion gewisser Prinzipien, in der Abwendung gewisser Akteure von Schlüsselbereichen oder in Budgetkürzungen. Im Übrigen erhöht die Unfähigkeit der UNO, Lösungen für wichtige Dossiers zu finden (humanitäre Krise in Syrien und im Jemen, Nordkorea), den Druck auf die Organisation. Momentan ist es schwierig, eine genaue Vorstellung der Auswirkungen dieser Änderungen auf das internationale Genf zu gewinnen. Derzeit sind sie noch begrenzt. Eine wesentliche Kürzung der Budgets gewisser Organisationen aufgrund der Politik wichtiger Staaten könnte Auswirkungen auf Programme und Stellen in Genf haben.

Die andere wichtige Änderung hat mit dem Aufkommen neuer Themen im Zusammenhang mit dem rasanten Wachstum von Technologien und deren Konvergenz zu tun. Die Welt durchlebt im Moment nie dagewesene technologische Entwicklungen und Veränderungen. Die Beschleunigung der wissenschaftlichen Entdeckungen, deren Konvergenz und grossflächige Anwendung beeinflussen alle Menschen auf unserem Planeten und
ihre Lebensweise. Hier sei an die Entwicklungen im Bereich der künstlichen Intelligenz gedacht, die Editierung des menschlichen Genoms, die Datenverarbeitung (Big Data), das Internet der Dinge, die Digitalisierung der Arbeit usw. Diese Entwicklungen, die unsere Gesellschaft tiefgreifend verändern werden, erfolgen so rasch, dass Staaten und internationale Organisationen Mühe haben, sie regulatorisch in den Griff zu bekommen. Wenn solche Regelungen schliesslich in Kraft treten, sind sie oft schon überholt. Internationale Organisationen, die den Auftrag haben, in verschiedenen Bereichen globale Gouvernanzregeln zu erarbeiten, laufen Gefahr, von der Komplexität und der Geschwindigkeit dieser Entwicklungen überrannt zu werden und ihren Auftrag nicht mehr gebührend ausführen zu können, und das in einer ganzen Reihe von Bereichen, die für die Menschheit entscheidend sind. Das internationale Genf als wichtigstes Zentrum der globalen Gouvernanz könnte dadurch an den Rand gedrängt werden, wenn es die Chance, sich in diesen neuen Themenbereichen zu positionieren, nicht ergreift.

2323

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2.3

Schlussbemerkungen

Im Vergleich zur vorhergehenden Periode haben sich die Herausforderungen also nicht grundlegend verändert, auch wenn sich gewisse Entwicklungen zeigen, die in der Botschaft 2016­2019 noch nicht so klar waren. Einige Probleme sind weniger wichtig geworden, andere haben sich verstärkt. Die Konkurrenz bleibt auf jeden Fall sehr stark, und die Schweiz als Gaststaat muss wachsam bleiben und weiterhin eine proaktive Politik verfolgen, um sicherzustellen, dass das internationale Genf eines der Hauptzentren der globalen Gouvernanz bleibt, und dies nicht nur in traditionellen Bereichen (humanitäre Hilfe, Gesundheit, Umwelt, Menschenrechte, Frieden usw.), sondern auch in Themenbereichen, die erst am Entstehen sind.

In den letzten Jahren hat der Bund in enger Zusammenarbeit mit den Behörden der Gastkantone eine Strategie zur Stärkung der Schweizer Gaststaatpolitik entwickelt, um sicherzustellen, dass die Schweiz und insbesondere das internationale Genf für internationale Gremien und Konferenzen wettbewerbsfähig und attraktiv bleibt und weiterhin als Zentrum des operativen multilateralen Systems tätig sein kann. Wie unter Ziffer 2.1 erwähnt, haben die Massnahmen, die in den letzten drei Jahren ergriffen wurden, Früchte getragen. Die in der Botschaft 2016­2019 festgelegte Strategie soll deshalb mit einigen Anpassungen, die von den Genfer Kantons- und Stadtbehörden akzeptiert wurden, weitergeführt werden. Gewisse Ziele werden neu explizit erwähnt. Es handelt sich um die Unterstützung der Durchführung von hochrangigen diplomatischen Treffen zur Krisenbewältigung, ein Punkt, der in der Botschaft 2016­2019 nicht ausdrücklich erwähnt wurde, oder die Verbesserung der Rahmenbedingungen für NGO, deren Rolle für die Arbeit des internationalen Genf immer wichtiger wird. Andere Ziele werden beibehalten, nehmen jedoch einen geringeren Stellenwert ein, konkret die strategische Unterstützung von Immobilienprojekten der internationalen Organisationen, da die Realisierung ihrer wichtigsten Projekte schon im Gange ist. Die Bereitstellung der Darlehen erfordert aber für die Jahre 2020­2023 erhebliche finanzielle Mittel. Schliesslich werden andere Ziele aufgegeben, wie die Absicht, in Genf ausländische Thinktanks anzuziehen. Die Verstärkung von Austausch, Zusammenarbeit und Synergien zwischen den verschiedenen Akteuren in Genf
bleibt auch in der kommenden Periode ein Schlüsselelement. Dabei wird es aber darum gehen, nicht nur die Beziehungen zwischen den Akteuren einzelner Kompetenzzentren zu stärken, sondern auch den Kontakt und die Zusammenarbeit zwischen benachbarten Kompetenzzentren zu fördern. Die Förderung des internationalen Genf und die Kommunikation über dessen Arbeit werden natürlich weitergeführt, ebenso wie die Unterstützung der Ansiedlung von ständigen Vertretungen von Staaten, die noch nicht in Genf präsent sind.

Angesichts der im vorigen Kapitel erwähnten Entwicklungen wird es vor allem entscheidend sein, dass sich die Schweiz aktiv und rasch dafür einsetzt, das internationale Genf bei der Behandlung von neuen Themen, die sich aus der Beschleunigung der wissenschaftlichen und technologischen Entwicklung ergeben, gut zu positionieren. Andere Staaten sind daran, dies zu tun, und investieren massiv in diese Bereiche. Wenn die Schweiz nicht oder nicht rasch genug nachzieht, werden dies andere Konkurrenzstandorte übernehmen und bei der Regulierung ganzer neu entstehender Gesellschaftsbereiche zu anerkannten Kompetenzzentren werden; dies 2324

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zum Nachteil des internationalen Genf, das dadurch längerfristig an den Rand gedrängt würde. In diesem Zusammenhang scheint wesentlich, dass die Partner der Gaststaatpolitik, der Bund und die Behörden der Gastkantone, sich klar und konsequent für die Entwicklung und die Unterstützung von Projekten, Mechanismen und Institutionen einsetzen, mit denen die Zusammenarbeit zwischen Wissenschaft und Technologie einerseits und der Diplomatie andererseits verstärkt werden kann.

Austausch und Zusammenarbeit zwischen Hochschul- und Forschungsinstituten, Privatwirtschaft, Thinktanks und internationalen Organisationen müssen verstärkt werden, damit letztere die nötigen Mittel erhalten, um ihre Aufgabe im Bereich der globalen Gouvernanz zu erfüllen und zeitgemäss zu agieren.

Formell gesehen wird Handlungsachse 6 gestrichen, ihr Inhalt wird jedoch in Handlungsachse 4 übernommen. Die Überlegungen zur Entwicklung der globalen Gouvernanz und deren Auswirkungen auf das internationale Genf werden natürlich weitergeführt, erfordern aber keine eigene Handlungsachse.

Nachfolgend findet sich ein detaillierter Überblick über den Zeitraum 2016­2018 und die geplanten Massnahmen für den Zeitraum 2020­2023.

3

Strategie 2020­2023: Auswirkungen der Umsetzung, geplante Massnahmen und Kosten

3.1

Handlungsachse 1: Stärkung des Gaststaatdispositivs

Diese Handlungsachse entspricht dem seit den 1960er-Jahren bestehenden Dispositiv, das es zu stärken gilt, damit die in Ziffer 2.2 beschriebenen Herausforderungen bewältigt werden können. In der kommenden Periode werden die bisherigen Massnahmen weitergeführt und verbessert.

Unterstützung von Immobilienprojekten der internationalen Organisationen Bilanz 2016­2018: Umsetzung und Auswirkungen der Massnahmen Im Zuge des Beschlusses des Bundesrats vom 26. Juni 2013, seine Politik im Bereich der Finanzierung von Liegenschaften internationaler Organisationen zu ändern und die Möglichkeiten zur Vergabe von Darlehen durch den Bund für die Renovierung bestehender Gebäude zu erweitern (zinsgünstige, innerhalb von 30 Jahren rückzahlbare Darlehen), hat das Parlament zwischen März und Dezember 2016 sechs Unterstützungsgesuche von internationalen Organisationen mit Sitz in Genf genehmigt.6 Diese Politik hat sich bewährt. Das Interesse seitens der internationalen Organisationen an Projekten zur Renovierung ihres Hauptsitzes oder zum Bau neuer Gebäude zeigt, dass diese Massnahme einem tatsächlichen Bedarf entsprach. Investitionen in moderne und praktische Gebäude tragen dazu bei, diese internationalen Organisationen und ihre Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in Genf zu halten, und stärken damit die Position Genfs gegenüber konkurrierenden Gastgeberstädten in Europa und der 6

Eine Liste dieser Immobilienprojekte befindet sich im Anhang.

2325

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ganzen Welt. Schliesslich verbessern diese Projekte auch die Energieeffizienz dieser Gebäude und wirken sich positiv auf die Umwelt aus.

Ausgaben 2016­2018 Insgesamt wurden Darlehen in der Höhe von 830 Millionen Franken beantragt, davon wurden 692 Millionen Franken vom Parlament bewilligt. Von den beantragten Darlehen gehen 630 Millionen Franken zulasten des Bundes und 180 Millionen zulasten der Stadt und des Kantons Genf und 20 Millionen zulasten der FIPOI, der auch Grundstücke und Gebäude zur Verfügung gestellt hat. Die Gesamtkosten der Projekte belaufen sich auf rund 1,5 Milliarden Franken.

FIPOI-Darlehen

Rechnung 2016

Rechnung 2017

Voranschlag 2018

Voranschlag 2019

Total

18 391 600

39 691 730

107 000 000

98 000 000

263 083 330

Strategie 2020­2023: geplante Massnahmen Ausser dem Projekt der Internationalen Fernmeldeunion (ITU), für das das Parlament ein Darlehen für vorbereitende Studien genehmigt hat und dessen Renovationskosten auf 150 Millionen Franken geschätzt werden, sind in den nächsten Jahren neue Bau- oder Renovationsprojekte an Gebäuden der Internationalen Organisation für Migration (IOM) und des Weltpostvereins (UPU) möglich. Bei der Internationalen Organisation für Migration (IOM) ist von einem Aufwand in der Höhe von 30 bis 50 Millionen Franken die Rede. Beim Weltpostverein (UPU) würde sich das Unterstützungsgesuch auf etwas mehr als 9 Millionen Franken belaufen. Dieses Projekt erfordert aber noch zahlreiche Klärungen. Was die Europäische Organisation für Kernforschung (CERN) betrifft, mit der Gespräche über die Möglichkeit eines Darlehens geführt wurden, sind vor 2023 keine Arbeiten vorgesehen.

Neben der konsequenten Analyse und Betreuung der Projekte durch die Immobilienstiftung für die internationalen Organisationen (FIPOI) und die Kantons- und Gemeindebehörden in Zusammenarbeit mit den fraglichen Organisationen müssen das Eidgenössische Departement für auswärtige Angelegenheiten (EDA) und insbesondere die Schweizerische Mission in Genf zudem die Auswirkungen dieser komplexen Immobilienprojekte auf den Betrieb der internationalen Organisationen und ständigen Missionen begleiten, insbesondere was die Mobilität und Zugänglichkeit betrifft. Die Mission muss diese zudem bei Verwaltungs- und Rechtsverfahren unterstützen, die sich aus grossen Raumplanungs- und Infrastrukturprojekten von Bund und Kanton ergeben, wie zum Beispiel das Projekt auf der Route des Nations oder die Erhöhung der Gleiskapazität der SBB.

2326

BBl 2019

Strategie 2020­2023: finanzielle Mittel Gesuche für Immobiliendarlehen werden dem Bundesparlament von Fall zu Fall mit einer separaten Botschaft zur Genehmigung vorgelegt und nicht im Rahmen der vorliegenden Strategie; sie werden gesondert behandelt. Für die bereits gewährten Darlehen sind im integrierten Aufgaben- und Finanzplan 2020­2022 folgende Mittel budgetiert: Finanzplan 2020 Finanzplan 2021 Finanzplan 2022 Finanzplan 2023*

FIPOI-Darlehen

80 444 000

40 880 000

40 880 000

40 880 000

Total

203 084 000

* Hochrechnung

Unterstützung der Infrastruktur Bilanz 2016­2018: Umsetzung und Auswirkungen der Massnahmen Das CICG ist ein zentrales Instrument der Gaststaatpolitik des Bundes. Es gehört der FIPOI und wird vom Bund seit mehreren Jahren mit jährlich etwa 6,7 Millionen Franken unterstützt, damit die Räumlichkeiten den internationalen Organisationen und gewissen anderen Begünstigten unentgeltlich zur Verfügung gestellt werden können. Im Jahr 2016 wurde die Renovierung des CICG in Höhe von 13 Millionen Franken in Angriff genommen. Der Bund beteiligt sich daran mit einem Verpflichtungskredit im Betrag von 4 Millionen Franken für vier Jahre und an der Erweiterung des kostenlosen Dienstleistungsangebots mit 175 000 Franken pro Jahr. Damit soll sichergestellt werden, dass das Zentrum wettbewerbsfähig und auf dem neusten Stand der Technik ist und den Erwartungen der Nutzerinnen und Nutzer entspricht.

Seit mehreren Jahren unterstützt der Bund den Unterhalt der Salle William Rappard (SWR) bei der Welthandelsorganisation (WTO) mit knapp 900 000 Franken, den Unterhalt des Centre William Rappard (CWR) mit 1,1 Millionen Franken, wobei bei letzterem nur die effektiven Kosten vergütet werden sowie der Unterhalt der Sicherheitsmassnahmen zum Aussenschutz mit 100 000 Franken pro Jahr. Insgesamt entspricht dies 8,8 Millionen Franken.

Ausgaben 2016­2018 Rechnung 2016

Rechnung 2017

Voranschlag 2018

Voranschlag 2019

Total

Betriebskosten CICG SWR CWR Unterhalt Sicherheitsmassnahmen Aussenschutz

6 390 000 863 000 910 000 162 480

6 454 000 872 000 335 000 141 342

6 694 000 881 000 1 063 000 186 000

6 700 000 850 000 1 100 000 185 000

26 238 000 3 466 000 3 408 000 674 822

Total

8 325 480

7 802 342

8 824 000

8 835 000

33 786 822

2327

BBl 2019

Verpflichtungskredit Renovation/Modernisierung CICG Rechnung 2016

Renovation/Modernisierung CICG

Rechnung 2017

Voranschlag 2018

Voranschlag 2019

750 000 2 000 000

0

400 000

FP 2020

Total

850 000 4 000 000

Strategie 2020­2023: geplante Massnahmen Angesichts der starken internationalen Konkurrenz um die Beherbergung von Konferenzen ist die Weiterführung der Unterstützung für CICG, SWR und CWR sowie der baulichen Massnahmen im Aussenschutz nötig. Sie sollte jedoch aufgrund der Gewinne, die die FIPOI erzielt hat, gegenüber den vorhergehenden Jahren reduziert werden. Für den Zeitraum 2020­2023 wird die Subvention des Bundes an die FIPOI um 700 000 Franken jährlich oder 2,8 Millionen Franken über vier Jahre reduziert.

Dies umfasst eine Reduktion um 500 000 Franken jährlich für das CICG und 200 000 Franken jährlich für die SWR.

Gegenwärtig kann das CICG aus Platzmangel nicht alle Gesuche bewilligen. Die FIPOI besitzt ein zweites Konferenzzentrum, das Konferenzzentrum Varembé (Centre de Conférence de Varembé, CCV). Es verfügt über kleinere Räume, die kürzlich renoviert wurden und vor allem den Bedürfnissen von NGO entsprechen.

Die Benützung dieser Räumlichkeiten ist aber nicht unentgeltlich. Damit die FIPOI ein einziges, grösseres Konferenzzentrum mit einer einheitlichen und kohärenten Politik zur Verfügung stellen könnte, müssten beim CCV dieselben Bedingungen gelten wie beim CICG. Dadurch würde die FIPOI gemäss Schätzungen zusätzlich mit etwa 500 000 Franken jährlich belastet. Angesichts der seit mehreren Jahren erzielten regelmässigen Überschüsse sollte die FIPOI diesen Aufwand ohne zusätzliche Bundesbeiträge selber übernehmen können.

Strategie 2020­2023: finanzielle Mittel Dazu ist ein Budget von 32,4 Millionen Franken über vier Jahre erforderlich, das in den Zahlungsrahmen integriert werden soll.

Finanzplan 2020

Finanzplan 2021

Finanzplan 2022

Finanzplan 2023

Total

Betriebskosten CICG SWR CWR Unterhalt Sicherheitsmassnahmen Aussenschutz

6 200 000 700 000 1 100 000 100 000

6 200 000 700 000 1 100 000 100 000

6 200 000 700 000 1 100 000 100 000

6 200 000 700 000 1 100 000 100 000

24 800 000 2 800 000 4 400 000 400 000

Total

8 100 000

8 100 000

8 100 000

8 100 000

32 400 000

Unterstützung der Durchführung von internationalen Konferenzen Bilanz 2016­2018: Umsetzung und Auswirkungen der Massnahmen Obwohl dies keine konkrete Massnahme der Botschaft 2016­2019 darstellte, richtete der Bund im Rahmen seiner Politik der guten Dienste verschiedene Friedensver2328

BBl 2019

handlungen aus, darunter jene von 2008 bis 2015 zum iranischen Atomprogramm, die zwischenstaatlichen Verhandlungen zu Syrien von 2012 und die innersyrischen Verhandlungen von 2013, die Verhandlungen zu den Konflikten im Jemen und in Libyen sowie die Gespräche zur Wiedervereinigung Zyperns 2016 und 2017. Die Schweiz ist in der Lage, schnell und effizient einen Rahmen und Dienstleistungen (Aufenthaltskosten, Protokoll, Sicherheit, Visa) zu bieten, die den Bedürfnissen der Parteien entsprechen. Es handelt sich um Konferenzen unter der Ägide der UNO, die in Genf, aber auch in anderen Kantonen der Schweiz durchgeführt wurden und die einen beträchtlichen Aufschwung erlebt haben. Der Bund bietet auch finanzielle oder logistische Unterstützung für traditionellere Konferenzen internationaler Gremien wie zum Beispiel die 32. Internationale Rotkreuz- und Rothalbmondkonferenz im Dezember 2015 und das Internet Governance Forum (IGF) im Dezember 2017.

Diese Konferenzen boten Gelegenheit, Genf als einen geeigneten Ort für Diskussionen und Problemlösungen zu präsentieren.

Ausgaben 2016­2018 Die von Jahr zu Jahr stark schwankenden Beträge sind auf die hohe Fluktuation und die Unvorhersehbarkeit dieser Ereignisse zurückzuführen.

Rechnung 2016

Rechnung 2017

Voranschlag 2018

Voranschlag 2019

Total

Friedenskonferenzen Konferenzen von internationalen Organisationen

2 205 000 769 000

1 831 000 1 792 000

2 000 000 2 000 000

2 000 000 2 000 000

8 036 000 6 561 000

Total

2 974 000

3 623 000

4 000 000

4 000 000

14 597 000

Strategie 2020­2023: geplante Massnahmen Die Beträge, die dem Bund traditionell für die Unterstützung von thematischen Konferenzen zur Verfügung stehen, die von verschiedenen internationalen Organisationen organisiert werden, reichen nicht aus, um auch noch die Durchführung von Friedensverhandlungen zu finanzieren. Da diese Friedenskonferenzen wegen der verschiedenen Krisen in der Welt in den nächsten Jahren aber weitergehen oder sogar noch zunehmen werden, muss die Bereitstellung angemessener Mittel sichergestellt sein. Diese werden dazu dienen, die Kosten für Aufenthalt, Hotel und Essen, Konferenzräume, Anreise vom und Abreise bis zum Flughafen und Sicherheitsmassnahmen von privaten Sicherheitsunternehmen zu decken. Dank diesen Prozessen erhält die Schweiz entsprechend ihrer Tradition der guten Dienste und der Erleichterung von politischen und fachlichen Kontakten eine grosse Sichtbarkeit. Eine der Stärken unseres Dispositivs ist es, dass wir sehr kurzfristig tätig werden können, flexibel sind und uns an die Bedürfnisse der jeweiligen Situation anpassen.

Ein anderes Problem betrifft den Mangel an Konferenzräumen, der 2021 bis 2023 wegen der Renovation mehrerer Gebäude von internationalen Organisationen, insbesondere des UNOG, des wichtigsten Konferenzzentrums der Region, entstehen wird. Um diese Lücke zu füllen, braucht es eine bessere Koordination zwischen bestehenden Räumen sowie Partnerschaften mit anderen Konferenzzentren in Genf und anderswo in der Schweiz.

2329

BBl 2019

Strategie 2020­2023: finanzielle Mittel Um die Unterstützung von Friedensverhandlungen und thematischen Konferenzen von internationalen Organisationen sicherzustellen, sind 14,1 Millionen Franken über vier Jahre erforderlich, die in den Zahlungsrahmen integriert werden sollen.

Finanzplan 2020

Finanzplan 2021

Finanzplan 2022

Finanzplan 2023

Total

Friedenskonferenzen Konferenzen von internationalen Organisationen

1 600 000 2 000 000

1 600 000 1 900 000

1 600 000 1 900 000

1 600 000 1 900 000

6 400 000 7 700 000

Total

3 600 000

3 500 000

3 500 000

3 500 000

14 100 000

Optimierung der Verfahren zur Visumerteilung Bilanz 2016­2018: Umsetzung und Auswirkungen der Massnahmen Seit November 2014 arbeitet das EDA mit dem Staatssekretariat für Migration (SEM) zusammen, um rechtliche und praktische Massnahmen zur Optimierung der Visumerteilung im Rahmen des internationalen Genf zu entwickeln und die Weisung 762 über die Visa zu überarbeiten, die in die Zuständigkeit des EDA fallen. Die neuen Massnahmen betreffen hauptsächlich die Abklärungsfristen und die erleichterte Bearbeitung von Visumanträgen von NGO. Die Überarbeitung der Weisung hat zur Stärkung der Zusammenarbeit zwischen den verschiedenen im Visumbereich tätigen Behörden beigetragen. Der Visadienst der Schweizer Mission in Genf wurde als Kompetenzzentrum auf dem Gebiet der Visa für das internationale Genf gestärkt.

Die Revision trägt zu einer noch effizienteren Visumerteilung für das internationale Genf und damit zur Zufriedenheit der internationalen Akteure bei, deren Nachfrage weiter zunimmt.

Strategie 2020­2023: geplante Massnahmen Um die richtige Anwendung der revidierten Weisung 762 sicherzustellen, sollen das Kursangebot zum internationalen Genf ausgebaut und die Grundsätze der revidierten Weisung in einer neuen Schulung für Visumverantwortliche besprochen werden.

Die Umsetzung dieser Massnahmen wird im Rahmen der aktuellen Gaststaatpolitik erfolgen und keine finanziellen Auswirkungen haben.

Bessere Umsetzung der Regelungen zu Vorrechten und Immunitäten Bilanz 2016­2018: Umsetzung und Auswirkungen der Massnahmen Der Bund prüft weiterhin, wie die Schweiz den Bedürfnissen und Erwartungen der internationalen Organisationen im Bereich der Vorrechte und Immunitäten nachkommen kann. Am 11. November 20157 verabschiedete der Bundesrat eine Teilrevision der Gaststaatverordnung vom 7. Dezember 20078 (V-GSG), um die Verfahren zur Anstellung ausländischer Arbeitskräfte durch institutionelle Begünstigte im

7 8

AS 2015 5063 SR 192.121

2330

BBl 2019

Sinne des Gaststaatgesetzes vom 22. Juni 20079 (GSG) zu harmonisieren. Diese trat am 1. Januar 2016 in Kraft. Der Bundesrat genehmigte zudem Anpassungen im Bereich der Möglichkeiten zur Personalrekrutierung an früher abgeschlossene Abkommen über Vorrechte und Immunitäten mit einigen institutionellen Begünstigten wie der Welt-Antidopingagentur (WADA), der Internationalen Elektrotechnischen Kommission (IEC), der Internationalen Organisation für Normung (ISO) sowie der Internationalen Union für die Erhaltung der Natur (IUCN) und schloss neue Abkommen über Vorrechte und Immunitäten mit der Internationalen Allianz zum Schutz des Kulturerbes in Konfliktgebieten (ALIPH), dem Sekretariat des Waffenhandelsvertrags, Interpeace und dem Patentpool für Medikamente (Medicines Patent Pool ) ab. Das vom Bund zur grossen Zufriedenheit der internationalen Organisationen rasch und effizient umgesetzte System der Vorrechte und Immunitäten ist ein gewichtiger Vorteil. Es hat die Position der Schweiz als Gastgeberland für internationale Organisationen und Konferenzen gestärkt. Einige Staaten haben in Anlehnung an das GSG eigene Rechtsvorschriften erlassen oder sind daran, dies zu tun.

Strategie 2020­2023: geplante Massnahmen Der Bund wird seine Massnahmen zur Verbesserung der Umsetzung der Regelung der Vorrechte und Immunitäten unter Anpassung an neue Bedürfnisse weiterführen.

Die Umsetzung dieser Massnahmen wird im Rahmen der aktuellen Gaststaatpolitik erfolgen. Allfällige finanzielle Auswirkungen werden zu gegebener Zeit, je nach Projekt, geprüft.

Erhöhung des Aussenschutzes der internationalen Organisationen Bilanz 2016­2018: Umsetzung und Auswirkungen der Massnahmen Die Schweiz ist verpflichtet, für die Sicherheit ausserhalb der Gebäude der internationalen Organisationen zu sorgen. Diese sind im Gegenzug für Sicherheitsmassnahmen innerhalb ihrer Anlagen zuständig, insbesondere wegen der ihnen zustehenden Unverletzlichkeit der Räumlichkeiten. Bund und Kanton Genf haben einen Verteilschlüssel zur Übernahme der Kosten im Zusammenhang mit diesen Verpflichtungen vereinbart. Der Bund übernimmt 65 Prozent der Kosten, die übrigen 35 Prozent gehen zulasten des Kantons Genf. Die Schweiz finanziert verschiedene Massnahmen, wie den Einbau von architektonischen oder mechanischen Elementen zur Verhinderung des Eindringens von
Fahrzeugen und zur Verbesserung der Kontrolle von Personen und Fahrzeugen an Zugangspunkten. Dies kann die Umgestaltung von öffentlichem Raum, beispielsweise durch die Aufhebung von Parkplätzen, die Installation von begrünten Betontrögen oder den Einbau von Schranken- und Polleranlagen, beinhalten. Bei Gesuchen von internationalen Organisationen an die Schweiz zur Erhöhung des Aussenschutzes ihrer Gebäude prüft zuerst der Bundessicherheitsdienst (BSD) des Eidgenössischen Justiz- und Polizeidepartements (EJPD), ob sie begründet sind. Falls bauliche Massnahmen als notwendig erachtet werden, erfolgt die Realisierung über die FIPOI. Unter dem Vorsitz des EDA wurde eine Arbeitsgruppe im Bereich Aussenschutz eingesetzt, der die Schweizer Mission in Genf, das Bundesamt für Polizei (Fedpol), die diplomatische Sicherheitsbrigade des Kantons Genf (BSD), das Gebäudeamt des Kantons Genf und die FIPOI angehö9

SR 192.12

2331

BBl 2019

ren. Diese leitet die Projekte und deren Finanzplanung. Die Arbeitsgruppe konzentrierte sich 2017 auf die Definition der Abläufe, um sicherzustellen, dass alle Anträge einheitlich bearbeitet werden.

Seit Anfang der 2000er-Jahre wurden bereits verschiedene Projekte mit einem Gesamtvolumen von rund 24 Millionen Franken realisiert. Im Zeitraum der Botschaft 2016­2019 wurde nur ein Projekt von A bis Z umgesetzt: der Austausch von Blumentrögen zum Schutz vor Rammfahrzeugen vor dem UNOG in der Höhe von insgesamt 150 000 Franken. Die Projekte der Weltorganisation für Meteorologie (WMO), der Weltgesundheitsorganisation (WHO) und der Internationalen Arbeitsorganisation (ILO) befinden sich in der fortgeschrittenen Prüfungsphase. Die in der vorhergehenden Botschaft angekündigten Projekte wurden nicht wie geplant realisiert, da keine konkreten Anfragen von den betroffenen Organisationen eingingen.

Beim EDA gingen jedoch andere Gesuche ein, deren Umsetzung auf gutem Wege ist. Das Budget des Kantons Genf für den Aussenschutz für 2016­2019 beläuft sich auf 5,8 Millionen Franken.

Ausgaben 2016­2018

Erhöhung des Aussenschutzes der internationalen Organisationen

Rechnung 2016

Rechnung 2017

Voranschlag 2018

Voranschlag 2019

Total

506 651

0

1 609 000

2 050 000

4 165 651

Strategie 2020­2023: geplante Massnahmen Die Rolle des Bundes beschränkt sich zukünftig auf Koordination und Beratung. Um rasch auf Anfragen von internationalen Organisationen reagieren zu können, müssen die finanziellen Mittel in Form eines in der Budgetplanung vorgesehenen mehrjährigen Verpflichtungskredits sichergestellt sein. Aufgrund der Empfehlungen des EFKAudits vom August 2018 sollen die Entscheid- und Managementprozesse im Bereich des Aussenschutzes überprüft werden.

Strategie 2020­2023: finanzielle Mittel Da es schwierig ist, präzise zu ermitteln, welche Projekte die Organisationen durchführen werden, stützt sich die Angabe in der Höhe von 8 Millionen Franken auf eine Schätzung, die auf dem bisherigen Mittelbedarf und den kommenden Bedürfnissen beruht.

Erhöhung des Aussenschutzes der internationalen Organisationen

2332

Finanzplan 2020

Finanzplan 2021

Finanzplan 2022

Finanzplan 2023

Total

2 000 000

2 000 000

2 000 000

2 000 000

8 000 000

BBl 2019

Unterstützung von Nichtregierungsorganisationen Bilanz 2016­2018: Umsetzung und Auswirkungen der Massnahmen Die Ansiedlung von NGO wird hauptsächlich vom Kanton Genf unterstützt, der unter bestimmten Bedingungen Mietzuschüsse in der Höhe von 40 000 Franken pro Jahr und NGO gewährt. Diese Organisationen spielen bei der Tätigkeit und der Weiterentwicklung des internationalen Genf eine Schlüsselrolle. Sie sind grundlegend für die Suche nach Lösungen für globale Herausforderungen und ergänzen mit ihrer Arbeit die Tätigkeit der internationalen Organisationen. Der Bund muss auch dafür sorgen, dass sie über optimale Rahmenbedingungen für ihre Arbeit verfügen.

Er hat in Zusammenarbeit mit dem Kanton die Bedürfnisse der NGO genauer identifiziert und die Erstellung einer Bestandsaufnahme durch das Global Studies Institute der Universität Genf unterstützt. Schliesslich bietet das Centre d'Accueil ­ Genève Internationale (CAGI) Unterstützung im logistischen und administrativen Bereich sowie bei der Suche nach Unterkünften für Delegierte, die sich vorübergehend in Genf aufhalten, und stellt Arbeitsräume mit einer IT-Infrastruktur zur Verfügung.

Die Koordination zwischen den verschiedenen Gremien funktioniert sehr gut.

Strategie 2020­2023: geplante Massnahmen Die Rolle der Zivilgesellschaft und ihre Beziehungen zu internationalen Organisationen und Regierungen werden in Zukunft entsprechend den Zielen für nachhaltige Entwicklung (SDG) und der Agenda 2030 noch zunehmen. Die Zahl der NGO in Genf hat im Übrigen in den letzten Jahren zugenommen: Durchschnittlich kamen etwa dreissig Organisationen pro Jahr neu dazu. Diese Organisationen müssen besser betreut und unterstützt werden. Der NGO-Dienst des internationalen Genf, der dem CAGI angegliedert ist und durch den Kanton Genf finanziert wird, muss gestärkt und zum Ansprechzentrum für NGO gemacht werden. Er sollte mehr Beratungs- und Informationsleistungen und praktische Unterstützung bei der Ansiedlung anbieten und als Schnittstelle zwischen den NGO und den Gastbehörden sowie lokalen Akteuren wirken. Der Dienst sollte rascher und individueller auf die Bedürfnisse der NGO eingehen können.

Strategie 2020­2023: finanzielle Mittel Die Umsetzung dieser Massnahmen wird im Rahmen der Gaststaatpolitik erfolgen und keine finanziellen Auswirkungen haben.

Unterstützung
anderer Aktivitäten im Bereich des Gaststaatdispositivs Bilanz 2016­2018: Umsetzung und Auswirkungen der Massnahmen Der Bund unterstützt weitere Aktivitäten im Bereich des Gaststaatdispositivs. Es handelt sich dabei um Finanzhilfen für die in diesem Bereich tätigen Schweizer Verbände, für die Durchführung von Empfängen im Rahmen internationaler Konferenzen, für die Unterstützung der Ansiedlung von Einrichtungen, die sich neu in der Schweiz niederlassen, für Mietzuschüsse zugunsten bestimmter in Genf ansässiger Organisationen sowie für das Internationale Rotkreuz- und Rothalbmondmuseum (MICR) und für die BSD der Genfer Kantonspolizei. Die Subventionen für Verbände belaufen sich auf 730 000 Franken pro Jahr. Davon entfallen 520 000 Franken auf das CAGI, 30 000 Franken auf den Schweizer Presseclub (CSP) und 2333

BBl 2019

180 000 Franken auf das Centre pour l'Education et la sensibilisation à la coopération internationale (Eduki-Stiftung). Die Aufwendungen für die Beteiligung an der Finanzierung von Empfängen betragen zwischen 450 000 und 500 000 Franken, diejenigen für die Ansiedlung neuer Einrichtungen rund 1 Million Franken und die Mietzuschüsse für verschiedene Organisationen rund 2,2 Millionen Franken pro Jahr. Der Bund unterstützt den Betrieb des MICR mit 1,1 Millionen Franken und die BSD der Genfer Kantonspolizei mit 800 000 Franken pro Jahr. Die Ausgaben zugunsten des MICR und der diplomatischen Sicherheitsbrigade sind Gegenstand von zwei separaten Krediten, die im Zahlungsrahmen enthalten sind.

Ausgaben 2016­2018 Rechnung 2016

Rechnung 2017

Voranschlag 2018

Voranschlag 2019

Total

450 000

450 000

450 000

450 000

1 800 000

730 000

730 000

730 000

730 000

2 920 000

Empfänge von internationalen Organisationen Stiftungen/Verbände (CAGI, CSP, Eduki) Ansiedlung neuer Organisationen Mietzuschüsse MICR (separater Kredit) BSD (separater Kredit)

985 000

985 000

1 390 000

1 385 000

4 745 000

2 200 000 1 118 400 800 000

2 200 000 1 118 100 800 000

2 450 000 1 118 000 800 000

2 200 000 1 118 000 800 000

9 050 000 4 472 500 3 200 000

Total

6 283 400

6 283 100

6 938 000

6 683 000

26 287 500

Strategie 2020­2023: geplante Massnahmen Die Unterstützungsbeiträge des Bundes für diese Akteure werden weitergeführt. Der Beitrag an das CAGI, die Eduki-Stiftung und den CSP bleiben gleich: 520 000 Franken, 180 000 Franken und 30 000 Franken im Jahr. Der Beitrag für Verbände beläuft sich auf 4,1 Millionen Franken über vier Jahre. Die Unterstützung von Empfängen, neuen Organisationen und Mietkosten bleiben gleich wie im Zeitraum 2016 bis 2019: 1,8 Millionen Franken über vier Jahre für Empfänge, 4 Millionen Franken für die Unterstützung neuer Organisationen und 9,2 Millionen Franken für Mietzuschüsse. Der Beitrag an das MICR bleibt ebenfalls gleich: 1,1 Millionen Franken im Jahr oder 4,4 Millionen Franken über vier Jahre. Um einen optimalen Betrieb zu gewährleisten, soll das Team der BSD von vier auf sechs Personen aufgestockt werden. Diese Personalaufstockung ist durch die weltweite Sicherheitslage begründet, die zusätzliche Massnahmen erfordert. So steigt der Beitrag des Bundes von 800 000 Franken auf 1 Million Franken im Jahr oder 4 Millionen Franken über vier Jahre. Die BSD hat eine wichtige Scharnierfunktion zwischen den internationalen Organisationen, der Kantonspolizei und den für Sicherheit zuständigen Bundesstellen. Die Einheit steht der diplomatischen Gemeinschaft rund um die Uhr zur Verfügung und informiert die Schweizer UNO-Mission in Genf, wenn eine Person mit Legitimationskarte des EDA in einen Vorfall verwickelt ist. Es geht dabei um eine wichtige Dienstleistung für die internationale Gemeinschaft im Rahmen der Gaststaatpolitik.

2334

BBl 2019

Strategie 2020­2023: finanzielle Mittel Finanzplan 2020

Finanzplan 2021

Finanzplan 2022

Finanzplan 2023

Total

450 000

450 000

450 000

450 000

1 800 000

Empfänge von internationalen Organisationen Stiftungen/Verbände (CAGI, CSP, Eduki) Ansiedlung neuer Organisationen Mietzuschüsse MICR (separater Kredit) BSD (separater Kredit)

730 000

730 000

730 000

730 000

2 920 000

1 000 000

1 000 000

1 000 000

1 000 000

4 000 000

2 300 000 1 120 000 1 000 000

2 300 000 1 120 000 1 000 000

2 300 000 1 120 000 1 000 000

2 300 000 1 120 000 1 000 000

9 200 000 4 480 000 4 000 000

Total

6 600 000

6 600 000

6 600 000

6 600 000

26 400 000

Überblick über die finanziellen Mittel der Handlungsachse 1 Die im Gaststaatkredit enthaltenen finanziellen Mittel zur Stärkung des Gaststaatdispositivs (Handlungsachse 1) belaufen sich auf 72,9 Millionen Franken und umfassen drei Unterthemen.

Handlungsachse 1

Unterstützung von Infrastruktur Unterstützung von Konferenzen/Friedensverhandlungen Unterstützung anderer Aktivitäten im Bereich des Gaststaatdispositivs Total

Finanzplan 2020

Finanzplan 2021

Finanzplan 2022

Finanzplan 2023

Total

8 100 000

8 100 000

8 100 000

8 100 000

32 400 000

3 600 000

3 500 000

3 500 000

3 500 000

14 100 000

6 600 000

6 600 000

6 600 000

6 600 000

28 400 000

18 300 000 18 200 000 18 200 000 18 200 000

72 900 000

Dazu kommt ein Rahmenkredit in der Höhe von 8 Millionen Franken über vier Jahre für bauliche Massnahmen zur Verbesserung des Aussenschutzes der internationalen Organisationen.

Rahmenkredit

Bauliche Massnahmen zur Erhöhung des Aussenschutzes der internationalen Organisationen

Finanzplan 2020

Finanzplan 2021

Finanzplan 2022

Finanzplan 2023

Total

2 000 000

2 000 000

2 000 000

2 000 000

8 000 0000

Die Mittel für Handlungsachse 1 belaufen sich also auf insgesamt 80,9 Millionen Franken über vier Jahre.

2335

BBl 2019

3.2

Handlungsachse 2: Entwicklung des Genfer/Schweizer Diskussions- und Know-how-Netzwerks

In einer Welt, die im Zeichen komplexer globaler Herausforderungen und einer Fragmentierung der globalen Gouvernanz steht, gilt es, die Kapazitäten des internationalen Genf auszuschöpfen und optimal zur Geltung zu bringen. Dazu braucht es Gelegenheiten zu Diskussion, Interaktion und gemeinsamem Handeln, die auf einem vermehrten Austausch, vermehrter Zusammenarbeit und vermehrten Synergien zwischen den verschiedenen Akteuren beruhen.

Schaffung von Denk- und Diskussionsplattformen Bilanz 2016­2018: Umsetzung und Auswirkungen der Massnahmen Ein zentrales Element der Botschaft 2016­2019 war die Unterstützung des Aufbaus von Plattformen mit dem Ziel, den Austausch von Wissen, Know-how und Erfahrungen zwischen den verschiedenen Akteuren des internationalen Genf (internationale Organisationen, Privatsektor, NGO, Hochschulzentren, ständige Missionen) zu stärken und die Zusammenarbeit und Synergien zwischen ihnen zu fördern, um ihre Kapazitäten und damit die Kapazitäten des Standorts Genf im Allgemeinen zur Lösung der Herausforderungen unserer Zeit zu erhöhen. Im Fokus standen dabei nicht Infrastrukturmassnahmen, sondern die Ausschöpfung des intellektuellen und immateriellen Potenzials des internationalen Genf, indem das Silodenken aufgebrochen und der besondere Reichtum der Stadt ­ die einzigartige Konzentration internationaler Einrichtungen auf einem so kleinen Gebiet ­ besser genutzt wird. Mit Unterstützung des Bundes wurden rund zehn Plattformen in den Bereichen Internetgouvernanz, globale Gesundheit, Kampf gegen das organisierte Verbrechen, Abrüstung, Menschenrechte, humanitäre Hilfe, Gender, Zusammenhänge zwischen Gesundheit, Menschenrechten und psychoaktiven Substanzen, Wasser, Wissenschaft und Technologie sowie Umsetzung der Ziele der Agenda 2030 für nachhaltige Entwicklung (Sustainable Development Goal, SDG) der UNO geschaffen. Der Bund unterstützt zudem das dem UNOG angegliederte Sustainable Development Goal Lab (SDG Lab), das sich mit der Rolle Genfs bei der Umsetzung der SDG auseinandersetzt und eine Koordinationsfunktion wahrnimmt. Ausserdem unterstützte der Bund das Perception Change Project (PCP) der UNO, das vermitteln will, was die UNO und die anderen in Genf ansässigen Organisationen tun und was sie für die Menschen im Alltag bewirken, das aber auch dazu beigetragen hat, alle in Genf
ansässigen Organisationen näher zusammenzubringen und den Austausch und die Bündelung bestimmter Ressourcen zu fördern. In diesem Sinne hat dieses Projekt die Rolle einer Plattform voll und ganz erfüllt.

Die allgemeinen Auswirkungen der Arbeit dieser verschiedenen Plattformen wurden nach verschiedenen Kriterien bewertet: ihre Fähigkeit, in Genf ein Thema zu verankern, das vorher nur wenig oder gar nicht diskutiert wurde; ihre qualitative und quantitative Attraktivität für die Teilnehmenden; ihre Inanspruchnahme durch Dritte, was das Know-how oder die Förderung des Dialogs betrifft; ihre Expertise, ihre Position als neutralen Raum, der Diskussionen jenseits der politischen Polarisierung fördert; und die Sichtbarkeit, die sie dem internationalen Genf verleihen. Daraus geht klar hervor, dass der Aufbau dieser Plattformen insgesamt erfolgreich war. Der Austausch 2336

BBl 2019

und die Kontakte wurden verstärkt, Kooperationen wurden aufgebaut, Veranstaltungen und Publikationen erlaubten es, Genf in diesen Themenbereichen besser zu positionieren und seine Kapazität zu stärken, als Zentrum der globalen Gouvernanz die Probleme unserer Zeit anzugehen, und der Stadt gleichzeitig eine grössere Sichtbarkeit auf der internationalen Bühne zu verleihen. Das Ziel, das Silodenken aufzubrechen, hat sich als sehr sinnvoll erwiesen und steht im Einklang mit den weltweiten Bemühungen der UNO und anderer internationaler Organisationen, den Austausch, die Zusammenarbeit und die Synergien zwischen den internationalen Akteuren zu verbessern, um die Effizienz im Sinne der Agenda 2030 zu erhöhen.

Einige Beispiele Women at the Table Die von der NGO Women at the Table (W@TT)betriebene Plattform engagiert sich auf dem Gebiet der transversalen Genderfragen. Sie hat insbesondere das Netzwerk International Gender Champions (IGC) ins Leben gerufen, dessen Mitglieder sich dafür einsetzen, dass die Organisationen, für die sie tätig sind, und die Konferenzen, an denen sie teilnehmen, aus Gendersicht repräsentativ sind. An der elften WTO-Ministerkonferenz vom Dezember 2017 in Buenos Aires einigten sich 120 Mitgliedstaaten auf eine Erklärung zur Förderung der Rolle der Frauen im Handel. Die Erklärung von Buenos Aires ist ein Beispiel dafür, wie sich das in Genf vorhandene Fachwissen und das Know-how einer Plattform nutzen lassen, um eine globale Herausforderung anzugehen und Genf eine erhöhte Sichtbarkeit auf der internationalen Bühne zu verleihen.

Geneva Internet Platform (GIP) Die Geneva Internet Platform (GIP) versteht sich als Plattform für den Wissensund Erfahrungsaustausch und als neutraler Raum für Debatten über die Internetgouvernanz. Sie agiert als Beobachterin, als Ausbildungszentrum (online und vor Ort) und als Vermittlerin für Debatten und Kontakte. Mit ihren Aktivitäten trägt sie zur Stärkung von Genf als globalem Zentrum für Internetgouvernanz bei. Sie hat sich zu einer renommierten Akteurin entwickelt und setzt sich für das Zusammenwirken der verschiedenen bestehenden Plattformen und die internationale Sichtbarkeit Genfs ein. Dank dieses anerkannten Fachwissens wurde im Übrigen der Direktor der GIP zum Kodirektor des Sekretariats der Hochrangigen Gruppe für digitale Zusammenarbeit
(High-Level Panel on Digital Cooperation) ernannt, die im Sommer 2018 vom UNO-Generalsekretär geschaffen wurde.

Genfer Friedenswoche (Geneva Peace Week) Die 2014 lancierte Geneva Peace Week ist mittlerweile ein wichtiger Termin im internationalen Kalender. Sie bietet Fachpersonen und Vertreterinnen und Vertretern der Politik einen Raum für Dialog und Vernetzung zum Thema Konfliktprävention und Friedensförderung. Die von der Geneva Peacebuilding Platform, dem UNOG und dem Hochschulinstitut für internationale Studien und Entwicklung (IHEID) unterstützte Veranstaltung stellt vor allem die Ressourcen und das Know-how der Akteure des internationalen Genf in den Vordergrund. Damit bildet sie eine einzigartige Vernetzungsplattform für Friedenspartnerschaften.

2337

BBl 2019

Ausgaben 2016­2018 Der Aufwand beläuft sich auf rund 3 Millionen Franken pro Jahr.

Strategie 2020­2023: geplante Massnahmen Dank den verschiedenen Plattformen, die in den letzten Jahren geschaffen wurden, sind mittlerweile zahlreiche Bereiche abgedeckt. Die Zahl der Plattformen wird deshalb in Zukunft nicht mehr so stark zunehmen. Hingegen müssen die bestehenden Plattformen konsolidiert werden. Das heisst, dass sie weiter finanziert werden müssen, damit sie ihre Aktivitäten weiterführen und ausbauen können. Zudem müssen der Austausch und die Synergien zwischen den verschiedenen Kompetenzzentren verstärkt werden, sei dies nun mit gemeinsamen Veranstaltungen von Plattformen und Organisationen oder mit Workshopzyklen zu genau definierten Querschnittthemen. Ausserdem müssen die Beziehungen zwischen Genf und anderen Zentren der globalen Gouvernanz, insbesondere New York und Wien sowie Genf und dem Global South, gestärkt werden, um Genf in den internationalen Debatten zu positionieren.

Strategie 2020­2023: finanzielle Mittel Dazu ist ein Budget von 21,3 Millionen Franken über vier Jahre erforderlich. Dieser Betrag entspricht den Mitteln für die Plattformen 2019. Dazu kommen jedes Jahr 250 000 Franken, was dem Betrag entspricht, den der Bund allgemein jedes Jahr für den Betrieb einer Plattform bereitstellt.

Stärkung der Kapazitäten von Thinktanks Bilanz 2016­2018: Umsetzung und Auswirkungen der Massnahmen Im Jahr 2015 ging das EDA mit dem Schweizer Thinktank Foraus (Foreign Policy Forum) eine Partnerschaft zur Schaffung eines Thinktank-Hubs ein, dessen Ziel es einerseits ist, die Büros zu bewirtschaften, die schweizerischen und internationalen Thinktanks für einen begrenzten Zeitraum kostenlos zur Verfügung gestellt werden, um diese zu ermutigen, in Genf diskutierte Themen aufzugreifen, und andererseits verschiedene Sensibilisierungs- und Diskussionsveranstaltungen zu organisieren.

Eine Partnerschaft mit dem IHEID ermöglichte die Durchführung von zwei Konferenzen: einem globalen Thinktank-Gipfel im Dezember 2014 in Partnerschaft mit der University of Pennsylvania und einem Workshop zum Thema der UNOForschung (Strengthening the UN's Research Uptake), der im April 2016 von der Universität der Vereinten Nationen (UNU) veranstaltet wurde. Ausserdem wurden verschiedene thematische Gipfeltreffen, unter
anderem zum Thema globale Gesundheit, unterstützt.

Diese verschiedenen Projekte erlaubten es, das Bewusstsein vieler Akteure für die in Genf durchgeführten Aktivitäten zu schärfen und der Stadt damit eine gewisse Sichtbarkeit zu verleihen und gleichzeitig die Reflexion und Lösung bestimmter Probleme zu fördern. Die geplante Ansiedlung grosser ausländischer Thinktanks in Genf wurde hingegen nicht weiterverfolgt, da die dazu notwendigen Investitionen als zu hoch eingestuft wurden.

2338

BBl 2019

Ausgaben 2016­2018 Der Aufwand belief sich auf rund 500 000 Franken pro Jahr.

Strategie 2020­2023: geplante Massnahmen Der Mehrwert von Thinktanks liegt in ihrer Fähigkeit, inhaltliche Beiträge an die Debatten in Genf zu leisten und das in Genf vorhandene Fachwissen und Know-how gegen aussen zu vermitteln. Dabei wird es darum gehen, Mittel zur Teilnahme an oder zur Organisation von Konferenzen und Debatten in Genf bereitzustellen und die Zusammenarbeit zwischen Schweizer Hochschulzentren zu stärken.

Strategie 2020­2023: finanzielle Mittel Zur Unterstützung der Durchführung von Konferenzen und Debatten sowie zur Weiterführung des Thinktank-Hub ist ein Betrag in der Höhe von 800 000 Franken über vier Jahre erforderlich, der in den Zahlungsrahmen integriert werden soll.

Positionierung des internationalen Genf bei neuen Themen Strategie 2020­2023: geplante Massnahmen Wie erwähnt, geht es nicht nur darum, die wichtigsten traditionellen Kompetenzzentren des internationalen Genf zu stärken, sondern Genf auch in Bezug auf neue Themen zu positionieren. Dazu müssen Impulse gegeben und Instrumente (Gremien, Mechanismen, Prozesse) geschaffen oder unterstützt werden, mit denen Wissenschaft und Technologie einerseits (Forschungs- und Hochschulzentren, Thinktanks) und Diplomatie andererseits (internationale Organisationen, Staaten) einander nähergebracht werden können, um die rasanten technologischen Entwicklungen zu identifizieren und ihre Auswirkungen auf die Gesellschaft von heute und morgen zu verstehen. Ziel ist es, internationalen Organisationen Instrumente, Methoden, Prozesse oder Regelungsvorschläge anzubieten und sie dabei zu unterstützen, ihren Auftrag der globalen Regulierung wahrzunehmen. Wenn Genf auch in Zukunft ein relevantes Zentrum der globalen Gouvernanz bleiben soll, muss es sich unbedingt mit diesen neuen Themen befassen, die tiefgreifende Auswirkungen auf unsere Gesellschaft und unsere Lebensweise haben werden. Sonst werden anderswo andere Zentren entstehen, deren Relevanz mit der Zeit auf Kosten von Genf zunehmen wird. Die Schweiz muss deshalb handeln, und zwar rasch und konsequent.. Die Stiftung Geneva Science and Diplomacy Anticipator zielt darauf ab, das internationale Genf in diesen neuen Themen zu positionieren. Sie hat zum Ziel, die Themen der Weltorndungspolitikagenda von morgen
vorauszusehen, ihren Einfluss auf unsere Gesellschaften zu untersuchen und Lösungen zu den globalen Herausforderungen vorzuschlagen.

Strategie 2020­2023: finanzielle Mittel Für Projekte zu neuen Themen ist ein Budget von 4 Millionen Franken über vier Jahre erforderlich, das in den Zahlungsrahmen integriert werden soll.

2339

BBl 2019

Überblick über die finanziellen Mittel der Handlungsachse 2 Ausgaben 2016­2018 Rechnung 2016

Rechnung 2017

Voranschlag 2018

Voranschlag 2019

Total

Plattformen Thinktanks

3 285 000 538 000

3 901 000 650 000

4 500 000 400 000

4 700 000 500 000

16 386 000 2 088 000

Total

3 823 000

4 551 000

4 900 000

5 200 000

18 474 000

Der Gesamtbetrag zur Umsetzung der Handlungsachse 2 für den Zeitraum 2020­ 2023 beläuft sich auf 24,9 Millionen Franken.

Handlungsachse 2

Finanzplan 2020

FPinanzplan2021

Finanzplan 2022

Finanzplan 2023

Total

Plattformen Thinktanks Neue Themen

4 650 000 200 000 1 000 000

4 900 000 200 000 1 000 000

5 150 000 200 000 1 000 000

5 400 000 200 000 1 000 000

20 100 000 800 000 4 000 000

Total

5 850 000

6 100 000

6 350 000

6 600 000

24 900 000

3.3

Handlungsachse 3: Universalisierung der staatlichen Vertretungen

Wenn sämtliche UNO-Mitgliedstaaten eine ständige Vertretung in Genf hätten, wäre dies ein zusätzliches gewichtiges Argument für die Schaffung neuer internationaler Gremien und die Durchführung internationaler Konferenzen in Genf, insbesondere gegenüber New York, wo alle Staaten vertreten sind.

Bilanz 2016­2018: Umsetzung und Auswirkungen der Massnahmen Um Staaten, die noch nicht mit einer ständigen Mission in Genf vertreten sind, diesen Schritt zu erleichtern, hat der Bund ein im Laufe der Zeit gewachsenes Unterstützungsangebot formalisiert, das insbesondere einen Beitrag zur Miete der Büros und zum Gehalt einer lokal beschäftigen Mitarbeiterin oder eines lokal beschäftigten Mitarbeiters, die Bereitstellung einer Praktikantin oder eines Praktikanten, eine Erinnerung an die Möglichkeiten im Rahmen der Doppelakkreditierung bei UNOG und Bundesrat sowie die Unterstützung durch das CAGI umfasst. Der Kanton Genf ergänzt das Angebot des Bundes, indem er sich mit 3000 Franken pro Monat an den Mietkosten der ständigen Missionen der am wenigsten entwickelten Länder (LDC) beteiligt. Zur Bekanntmachung dieses Angebots hat das EDA via sein Aussennetz verschiedene Schritte in diesen Ländern unternommen, die Gelegenheit von Besuchen hochrangiger Vertreterinnen und Vertreter dieser Staaten in Genf genutzt und die Bestrebungen zum Aufbau der Kapazitäten kleiner Staaten unterstützt, indem es einige ihrer Diplomatinnen und Diplomaten in multilateraler Diplomatie schulte und diese für die Vorteile einer Präsenz in Genf sensibilisierte. Die Bilanz ist positiv: Fünf Staaten haben ständige Missionen in Genf eröffnet, nämlich die Republik 2340

BBl 2019

Fidschi im Januar 2014, die Republik Malawi im Oktober 2015, die Kooperative Republik Guyana im Oktober 2016, die Republik Vanuatu im Februar 2018 und die Republik Gambia im März 2018. Zudem wurde im Mai 2018 die Delegation des Pacific Islands Forum (PIF) eingerichtet. Weitere Staaten haben ihr konkretes Interesse bekundet, in naher Zukunft eine Mission in Genf zu eröffnen. Es sind dies Papua Neuguinea, Tonga, Kiribati, Belize, Antigua und Barbuda sowie St. Vincent und die Grenadinen.

Das Interesse der Staaten zeigt, dass das Schweizer Angebot attraktiv ist. Die Präsenz dieser Länder in Genf trägt auch zu einer grösseren Sichtbarkeit der Schweiz im Ausland und zum Bild eines solidarischen Landes bei, das bereit ist, kleine Inselstaaten zu unterstützen, was auch im Hinblick auf Schweizer Kandidaturen eine wichtige und positive Rolle spielt. Da diese Staaten über begrenzte Ressourcen verfügen, kann die Zeit zwischen der Äusserung eines konkreten Interesses und der tatsächlichen Eröffnung einer ständigen Mission mehrere Jahre betragen.

Ausgaben 2016­2018

Universalisierung

Rechnung 2016

Rechnung 2017

Voranschlag 2018

Voranschlag 2019

Total

445 000

700 000

856 000

950 000

2 951 000

Strategie 2020­2023: geplante Massnahmen Die schon realisierten Massnahmen werden weitergeführt und an die Bedürfnisse der Staaten angepasst. Die Beiträge zur Finanzierung der verschiedenen Aspekte des Schweizer Angebots sind plafoniert und werden sukzessive reduziert. Es wird vorgeschlagen, weiterhin die Ansiedlung von zwei Missionen pro Jahr zu fördern, was die Zunahme um 200 000 Franken pro Jahr erklärt. Um das Schweizer Angebot bekanntzumachen und die Staaten für die Bedeutung der Interessenwahrung in Genf zu sensibilisieren, unterstützt der Bund Initiativen von Partnern, die sich stark für Kleinstaaten engagieren. Es handelt sich um das Capacity Development Programme der DiploFoundation und die Government Fellowship Initiative des Genfer Zentrums für Sicherheitspolitik (GCSP).

Strategie 2020­2023: finanzielle Mittel Zur Eröffnung von ständigen Missionen und zur Sensibilisierung für die Bedeutung einer Präsenz in Genf ist ein Betrag in der Höhe von 5,6 Millionen Franken über vier Jahre erforderlich, der in den Zahlungsrahmen integriert werden soll.

Handlungsachse 3

Universalisierung

Finanzplan 2020

Finanzplan 2021

Finnazplan 2022

Finanzplan 2023

Total

1 100 000

1 300 000

1 500 000

1 700 000

5 600 000

2341

BBl 2019

3.4

Handlungsachse 4: Förderung von Partnerschaften und koordiniertes Vorgehen

Die Gaststaatpolitik betrifft die ganze Schweiz. Zwar ist klar, dass die meisten Ressourcen wegen der grossen Konzentration von internationalen Organisationen, ständigen Missionen und Delegationen, NGO und internationalen Konferenzen und der einzigartigen Position als Zentrum der globalen Gouvernanz in das internationale Genf fliessen. Andere Schweizer Städte und Kantone beherbergen aber ebenfalls internationale Organisationen und Konferenzen, die der Bund je nachdem unterstützen kann. Wegen der Präsenz zahlreicher internationaler Angestellter in der Grenzregion und der traditionellen Unterstützung des internationalen Genf ist auch die Zusammenarbeit mit Frankreich wichtig.

Bilanz 2016­2018: Umsetzung und Auswirkungen der Massnahmen Die Stärkung der bestehenden Partnerschaften zwischen dem Bund und dem Kanton Genf, den übrigen betroffenen Kantonen Waadt, Bern, Basel-Stadt und dem benachbarten Frankreich erfolgte durch die Institutionalisierung eines regelmässigen Dialogs mit den einzelnen Partnern. Dadurch konnten klare Ansprechstellen definiert, bestimmte praktische Schwierigkeiten ­ zum Beispiel im Visabereich und bezüglich der Abwanderungsrisiken ­ gelöst, geplante Kandidaturen unterstützt und Synergien zwischen internationalen Sportverbänden und internationalen Organisationen entwickelt werden.

Die Beziehungen zum Hochschulsektor wurden durch den Aufbau eines regelmässigen Dialogs mit der Universität Genf und durch Gespräche mit der Eidgenössischen Technischen Hochschule Lausanne (ETHL) verstärkt. Ein entsprechender Dialog mit dem IHEID existiert bereits. Die Dialoge im Bereich der Gaststaatpolitik mit anderen Staaten, die internationale Organisationen beherbergen, vor allem Wien, Paris und Nairobi, wurden ebenfalls fortgeführt.

Ausgaben 2016­2018 Die Umsetzung dieser Massnahmen war mit Ausnahme der beiden Seminare mit den internationalen Sportverbänden (ISV) im Betrag von durchschnittlich 20 000 Franken pro Jahr kostenlos.

Partnerschaften

Rechnung 2016

Rechnung 2017

Voranschlag 2018

Voranschlag 2019

Total

7 000

13 500

50 000

50 000

120 500

Strategie 2020­2023: geplante Massnahmen Die Massnahmen, die in den letzten Jahren ergriffen wurden, sollen fortgesetzt werden. Sie werden auch von den Kantonen gewünscht. Die intensive Zusammenarbeit zwischen dem Kanton und der Stadt Genf, die in den letzten Jahrzehnten aufgebaut wurde und die mit der Botschaft 2016­2019 dank der Gründung eines gemeinsamen Observatoriums noch verstärkt werden konnte, wird natürlich weitergeführt.

Da diese Handlungsachse sich mit Partnerschaften befasst, wird die Zusammenarbeit 2342

BBl 2019

mit der Stadt und dem Kanton Genf in diese Achse integriert, und die Handlungsachse 6 aus der Botschaft 2016­2019 wird gestrichen.

Die Diskussionen mit den Hochschulen werden im Rahmen der Überlegungen zur Positionierung des internationalen Genf bei neuen Themen intensiviert. Die Beziehungen zu anderen Zentren des Multilateralismus werden im Hinblick auf eine Verbesserung des Informationsaustauschs ebenfalls ausgebaut. Die immer engere Zusammenarbeit mit Frankreich in Gaststaatfragen wird weitergeführt.

Strategie 2020­2023: finanzielle Mittel Die Umsetzung dieser Massnahmen wird im Rahmen der Gaststaatpolitik erfolgen und keine finanziellen Auswirkungen haben.

3.5

Handlungsachse 5: Verbesserung der Kommunikation des internationalen Genf und über das internationale Genf

Die Verbesserung der Kommunikation über das internationale Genf fördert dessen Sichtbarkeit, Attraktivität und Wettbewerbsfähigkeit. Dabei wird aufgezeigt, was das internationale Genf konkret bewirkt und was die Stadt aufgrund ihrer Stärken dazu beiträgt.

Bilanz 2016­2018: Umsetzung und Auswirkungen der Massnahmen Der Bund hat sich finanziell an verschiedenen Ausstellungen, Veranstaltungen und Publikationen im Zusammenhang mit der Förderung des internationalen Genf sowie an der Produktion und Ausstrahlung von didaktischen Kurzfilmen durch Radio Télévision Suisse (RTS) beteiligt. Die Unterstützung der Eduki-Stiftung und des Perception Change Project (PCP) der UNO hat dazu beigetragen, das internationale Genf und die Bedeutung der dort geleisteten Arbeit für das Leben der Menschen in der Schweiz und der ganzen Welt besser bekannt zu machen. Dies hat zu einer Zunahme der Medienberichterstattung und der Kommunikationsmassnahmen rund um das internationale Genf und zu einer Erweiterung des Kreises der interessierten Akteure geführt.

Dadurch steigt das Interesse weiter, was wiederum die Nachfrage nach Kommunikationsaktivitäten ankurbelt und sich im Sinne einer positiven Spirale so weiterentwickelt. Das internationale Genf zählt zu den Schwerpunktthemen der Landeskommunikation von Präsenz Schweiz (PRS) und ist Teil der PRS-Strategie 2016­2019, die vom Bundesrat am 6. Juli 2016 genehmigt wurde.10

10

www.admin.ch > Der Bundesrat > Dokumentation > Medienmitteilungen > Der Bundesrat heisst die neue Strategie Landeskommunikation gut

2343

BBl 2019

Ausgaben 2016­2018 Der Aufwand beläuft sich auf rund 200 000 Franken pro Jahr.

Kommunikation

Rechnung 2016

Rechnung 2017

Voranschlag 2018

Voranschlag 2019

Total

164 000

177 000

250 000

300 000

891 000

Strategie 2020­2023: geplante Massnahmen Diese Handlungsachse erfordert ständige Verbesserungen, um die Wirksamkeit der Kommunikation zu erhalten. In enger Zusammenarbeit mit PRS sollten im Bereich der Werbung und der Information vier Schwerpunkte ausgebaut werden. Der erste Schwerpunkt betrifft die digitale Kommunikation und die sozialen Medien: Hier muss man proaktiv sein und diese Medien nutzen, um direkt mit Gemeinschaften zu kommunizieren. Der zweite Schwerpunkt betrifft das Branding des internationalen Genf durch die Bereitstellung von Inhalten über Erfolge, die Herstellung von Geschenken für das Protokoll und das Eingehen von Partnerschaften mit Grossveranstaltungen wie zum Beispiel dem Filmfestival Locarno und dem Jubiläum der internationalen Organisationen in der Schweiz. Der dritte Schwerpunkt betrifft die Stärkung der Präsenz im Aussennetz und an Grossveranstaltungen wie Weltausstellungen. Schliesslich sollte auf eine journalistische Herangehensweise Journalismus gesetzt werden, der sich detaillierter mit gewissen Themen befasst und diese positiv darstellt.

Strategie 2020­2023: finanzielle Mittel Für die Unterstützung von Projekten Dritter ist ein Betrag in der Höhe von 400 000 Franken über vier Jahre erforderlich, der in den Zahlungsrahmen integriert werden soll. Interne Synergien und die Stärke des Aussennetzes sollen genutzt werden, um die komparativen Vorteile des internationalen Genf als Zentrum der globalen Gouvernanz zu propagieren.

Handlungsachse 5

Punktuelle Aktivitäten und soziale Medien

3.6

Finanzplan 2020

Finanzplan 2021

Finanzplan 2022

Finanzplan 2023

Total

100 000

100 000

100 000

100 000

400 000

Handlungsachse 6: Koordiniertes und durchdachtes Vorgehen

Bilanz 2016­2018: Umsetzung und Auswirkungen der Massnahmen Der Bund, der Kanton und die Stadt Genf haben ihre regulären Sitzungen im Rahmen der Ständigen gemischten Arbeitsgruppe (GPC) auf technischer Ebene (GPCT) und auf politischer Ebene (GPCP) fortgesetzt. Es wurde ein gemeinsames Observatorium für das internationale Genf eingerichtet, das ein regelmässiges Monitoring zu den Personalbewegungen und den Abwanderungsrisiken durchführt und sich mit der Lösung der verschiedenen Reizthemen des internationalen Genf befasst. Die infor2344

BBl 2019

melle Reflexionsgruppe Genève+, der hochrangige Persönlichkeiten aus dem Inund Ausland angehören, setzte ihre langfristigen strategischen Überlegungen zur Entwicklung der globalen Gouvernanz und deren Auswirkungen auf das internationale Genf fort. Die Organisationseinheiten des EDA und anderer Departemente wurden im Rahmen verschiedener Veranstaltungen wiederholt für die Bedeutung des internationalen Genf und die Strategie zu dessen Stärkung sensibilisiert. Diese verschiedenen Instrumente haben den Austausch mit den wichtigsten Partnern des Bundes in verschiedenen Bereichen erleichtert. Die Empfehlungen der informellen Gruppe Genève+ enthalten konkrete Vorschläge für Massnahmen, welche die Relevanz der Gaststaatpolitik für die Zukunft gewährleisten sollen.

Strategie 2020­2023: geplante Massnahmen Da die Zusammenarbeit mit dem Kanton Genf in die Handlungsachse 4 integriert wird und die Schlussfolgerungen der Reflexionsgruppe Genève + sich in Handlungsachse 2 auswirken werden, wird diese Handlungsachse in der Strategie 2020­ 2023 gestrichen.

3.7

Massnahmen der Kantons- und der Gemeindebehörden

Der Kanton Genf ist von der Umsetzung der Strategie am stärksten betroffen. Er hat denn auch zu deren Erarbeitung beigetragen. Er unterstützt das internationale Genf mit zahlreichen öffentlichen Dienstleistungen, insbesondere der Kantonspolizei.

Zudem stellt er Infrastrukturen bereit, stellt den internationalen Organisationen freundlicherweise Land zur Verfügung, schenkt Gebäude oder Parzellen, gewährt Darlehen für Renovations- oder Neubauprojekte, leistet Finanzbeiträge in der Höhe von 35 Prozent an die Kosten von Projekten zum Aussenschutz von internationalen Organisationen sowie weitere Finanzbeiträge an die Ansiedlung von NGO (Mietzuschüsse, Projekte) und an die Mietkosten von ständigen Missionen der am wenigsten entwickelten Länder (LDC) sowie an Kommunikationsprojekte und Empfänge für internationale Organisationen. Daneben leitet er unter der Ägide der Schweizer Mission Arbeitsgruppen von internationalen Organisationen zur Verbesserung der Rahmenbedingungen in den Bereichen Raumplanung, Mobilität, Energie und Wohnen. Der Kanton Genf unterstützt zudem einige besondere Projekte. Er leistet einen Beitrag an die Arbeit der Plattformen, namentlich der Geneva Internet Platform (GIP), des Geneva 2030 Ecosystem im Bereich der nachhaltigen Finanzierung sowie des Programms Accelerate 2030 des Entwicklungsprogramms der Vereinten Nationen (UNDP) und des . Der Kanton betätigt sich auch im Bereich der nachhaltigen Finanzierung: Er hat die Ansiedlung des Sekretariats des Netzwerks Financial Centres for Sustainability (FC4S) unterstützt und begleitet es bei der Entwicklung von lokalem Know-how in diesem Bereich.

Zudem erbringt die Stadt Genf ebenfalls zahlreiche öffentliche Dienstleistungen für Institutionen des internationalen Genf, indem sie Veranstaltungen von internationalen Organisationen und NGO logistisch unterstützt und bei Ausstellungen zu UNOThemen freundlicherweise den öffentlichen Raum zur Verfügung stellt, zum Beispiel mit der Beflaggung der Mont-Blanc-Brücke.

2345

BBl 2019

3.8

Evaluationskriterien

Die Evaluationskriterien der Botschaft 2016­2019 sind immer noch relevant und werden deshalb weitergeführt. Sie wurden aber präzisiert und um zusätzliche Kriterien und Indikatoren ergänzt. Der Bund wird 2022 die Umsetzung der Massnahmen, die in der vorliegenden Botschaft vorgesehen sind, anhand dieser Kriterien evaluieren.

Das erste Kriterium betrifft die Anzahl internationaler Akteure und Konferenzen in der Schweiz. Diese ist leicht festzustellen und ermöglicht es zu beurteilen, ob die Strategie, die die Attraktivität und die Wettbewerbsfähigkeit der Schweiz als Gaststaat erhöhen soll, insgesamt Früchte trägt und ob die Ziele erreicht worden sind. In diesem Zusammenhang werden verschiedene Indikatoren berücksichtigt: ­

Gleichbleiben oder Zunahme der Anzahl der zwischenstaatlichen Organisationen, die in der Schweiz ansässig sind;

­

Entwicklung der Anzahl und der Art von Stellen in internationalen Organisationen, wobei es das Ziel ist, in Genf vor allem Stellen mit einem inhaltlichen oder strategischen und entscheidungsmässigen Mehrwert (Stellen der Kategorien P, D oder höher) zu erhalten; anhand der Ausstellung von Legitimationskarten an die internationalen Angestellten durch die Schweizer Mission in Genf können diese Entwicklungen genau überprüft werden;

­

Zunahme der Anzahl NGO in Genf, die einen wesentlichen Bestandteil des internationalen Genf bilden;

­

Zunahme der Anzahl internationaler Konferenzen in Genf; obwohl die Durchführung von Konferenzen von zahlreichen Faktoren abhängt, die unabhängig sind von der Gaststaatpolitik des Bundes, liefert dieser Indikator, der mit den vorherigen korreliert, im Sinne eines Trends einen Anhaltspunkt für die Attraktivität des internationalen Genf.

Das zweite Kriterium, das in direktem Zusammenhang mit dem Ziel von Handlungsachse 2 steht, betrifft die Auswirkungen der Schaffung von Diskussions- und Kooperationsplattformen zur Verstärkung des Austauschs und der Zusammenarbeit in Genf. Obwohl diese Auswirkungen nicht immer leicht messbar sind, weil zahlreiche Kontakte und Informationsaustausche, die durch diese Plattformen in Gang gesetzt wurden, teilweise in gemeinsame Projekte münden, ohne dass der Gaststaat davon erfährt, erlauben gewisse Kriterien, wie unter Ziffer 2.1.2 erwähnt, doch eine Erfolgsmessung. Es handelt sich um: 1) die Fähigkeit der Plattformen in Genf, ein Thema zu verankern, das vorher nur wenig oder gar nicht diskutiert wurde; 2) ihre qualitative und quantitative Attraktivität für die Teilnehmenden; 3) ihre Inanspruchnahme durch Dritte, was das Know-how, das Fachwissen oder die Förderung des Dialogs betrifft; 4) ihre Position als neutraler Raum, der Diskussionen jenseits der politischen Polarisierung fördert; 5) die Sichtbarkeit, die sie dem internationalen Genf verleihen. Ob die gesetzten Ziele erreicht wurden, kann anhand der Beurteilung der Aktivitäten dieser Plattformen in ihren regelmässigen Berichten und durch externe Fachpersonen und Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Bundesverwaltung sowie Benutzerumfragen geprüft werden.

2346

BBl 2019

Das dritte Kriterium, das in direktem Zusammenhang mit dem Ziel von Handlungsachse 3 steht, betrifft die Zunahme der Anzahl Länder, die in Genf vertreten sind.

Zurzeit (Dezember 2018) sind 177 der 193 UNO-Mitgliedstaaten in Genf vertreten.

Da die Universalität der ausländischen Vertretungen in Genf politisch von Bedeutung ist, kann eine gestiegene Anzahl ständiger Missionen von UNO-Mitgliedstaaten als Erreichen der Ziele gewertet werden.

Das vierte Kriterium, das in direktem Zusammenhang mit dem Ziel von Handlungsachse 5 steht, betrifft die bessere Sichtbarkeit und Wahrnehmung des internationalen Genf, sowohl durch die direkt betroffenen Akteure als auch durch die Öffentlichkeit allgemein. Ob die gesetzten Ziele erreicht wurden, kann anhand der Beurteilung der Anzahl Besuche von Medienschaffenden, Studierenden, Parlamentsmitgliedern und Privatunternehmen sowie der Medienberichterstattung über die Arbeit der internationalen Organisationen geprüft werden. Die Schweizer Mission in Genf und ist meistens über Besuche informiert. Sie führt eine Liste ihrer Aktivitäten und misst die Medienberichterstattung.

4

Auswirkungen

4.1

Auswirkungen auf den Bund

4.1.1

Finanzielle Auswirkungen

Die für den vierjährigen Zeitraum von 2020 bis 2023 beantragten Mittel belaufen sich auf insgesamt 111,8 Millionen Franken. Davon entfallen 103,8 Millionen Franken auf einen Zahlungsrahmen und 8 Millionen Franken auf einen Rahmenkredit.

Die nachstehende Tabelle gibt einen Überblick über sämtliche Mittel nach Handlungsachsen und Kredit.

Zahlungsrahmen einschliesslich MICR und BSD In der Botschaft beantragte Mittel

Total

2020

2021

2022

2023

2020­2023

Handlungsachse 1 Handlungsachse 2 Handlungsachse 3 Handlungsachse 4 Handlungsachse 5

18,3 5,8 1,1 0 0,1

18,2 6,1 1,3 0 0,1

18,2 6,4 1,5 0 0,1

18,2 6,6 1,7 0 0,1

72,9 24,9 5,6 0 0,4

Total Zahlungsrahmen

25,3

25,6

26,2

26,7

103,8

2347

BBl 2019

Zahlungsrahmen pro Kredit In der Botschaft beantragte Mittel

Total

2020

2021

2022

2023

2020­2023

Aufgaben der Schweiz als Gastland internationaler Organisationen A231.0353 Internationales Rotkreuz- und Rothalbmondmuseum, Genf A231.0354 Sicherheitsdispositiv int. Genf: BSD A231.0355

23,2

23,6

24,1

24,5

95,4

1,1

1,1

1,1

1,1

4,4

1

1

1

1

4

Total Zahlungsrahmen

25,3

25,7

26,2

26,6

103,8

Rahmenkredit In der Botschaft beantragte Mittel

Infrastrukturleistungen und bauliche Sicherheitsmassnahmen A231.0352

Total

2020

2021

2022

2023

2020­2023

2

2

2

2

8

Übersicht In der Botschaft beantragte Mittel

Total der in der Botschaft beantragten Mittel Jährliches Wachstum

Total

2020

2021

2022

2023

2020­2023

27,3

27,7

28,2

28,6

111,8 1,7%

Budgetplanung 2020­2023 Zum Vergleich sind in der folgenden Tabelle die in der Budgetplanung 2020­2023 vorgesehenen Mittel aufgeführt. Die Zahlen für das Jahr 2023 beruhen auf einer Hochrechnung für den Gaststaatkredit A231.0353 auf der Basis der üblicherweise angenommenen Zunahme um 1 Prozent im Vergleich zum Vorjahr.

2348

BBl 2019

Budgetplanung 2020­2023

Total

2020

2021

2022

2023

2020­2023

Aufgaben der Schweiz als Gastland internationaler Organisation A231.0353 Internationales Rotkreuz- und Rothalbmondmuseum, Genf A231.0354 Sicherheitsdispositiv int. Genf: BSD A231.0355

23,6

24,0

24,2

24,4

96,2

1,1

1,1

1,1

1,1

4,4

0,8

0,8

0,8

0,8

3,2

Total Zahlungsrahmen

25,5

25,9

26,1

26,3

103.8

Der Zahlungsrahmen für den Vierjahreszeitraum 2020­2023 umfasst im Vergleich zur Finanzplanung keine zusätzlichen Mittel.

Zur Umsetzung der Gaststaatpolitik sind folgende Massnahmen erforderlich: A.

Bereitstellung eines Zahlungsrahmens von 103,8 Millionen Franken Der Zahlungsrahmen beinhaltet nur Subventionskredite, nicht aber folgende Aufwendungen: ­ die Finanzbeiträge des Eidgenössischen Departements für Verteidigung, Bevölkerungsschutz und Sport (VBS) und des EJPD, insbesondere im Sicherheitsbereich; ­ die Darlehen für die Renovationen/Neubauten, die der Bund den internationalen Organisationen über die FIPOI gewährt; ­ die Finanzbeiträge an die drei Sicherheitszentren des Bundes in Genf (Zentrum für Sicherheitspolitik GCSP, Internationales Zentrum für humanitäre Minenräumung GICHD und Zentrum für die demokratische Kontrolle der Streitkräfte DCAF). Für diese hat der Bundesrat in Dezember 2018 eine separate Botschaft angenommen die in den eidgenössischen Räten in 2019 behandeln wird.

B.

Bereitstellung eines Rahmenkredits ­ 8 Millionen Franken für die baulichen Massnahmen zur Erhöhung des Aussenschutzes der internationalen Organisationen; Die benötigten Mittel wurden bereits in den Finanzplänen berücksichtigt.

Allfällige FIPOI-Darlehen für Neubauten oder Renovationen internationaler Organisationen werden mit separaten Botschaften beantragt (siehe Ziff. 3.1 und Anhänge).

2349

BBl 2019

4.1.2

Personelle Auswirkungen

Das Personal des EDA im Bereich der Umsetzung der Schweizer Gaststaatpolitik ist auf drei Organisationseinheiten aufgeteilt.

­

Die Sektion Internationale Organisationen und Sitzstaatpolitik der Abteilung Vereinte Nationen und internationale Organisationen steuert die Gaststaatpolitik der Schweiz. Sie koordiniert die Aktivitäten der Bundes- und der Kantonsbehörden und sorgt dafür, dass die internationalen Organisationen unter optimalen Bedingungen arbeiten können. Dieser Sektion obliegt die Umsetzung der Massnahmen, die in der vorliegenden Botschaft vorgesehen sind. Die Sektion umfasst 7 Vollzeitäquivalente (VZÄ) (Stand Ende 2017).

­

Die Sektion Diplomatisches und konsularisches Recht der Direktion für Völkerrecht (DV) ist unter anderem für die Umsetzung des GSG verantwortlich, insbesondere im Zusammenhang mit dem Rechtsstatus der internationalen Organisationen sowie der ständigen Vertretungen und ihres Personals in der Schweiz. Die Sektion umfasst 6 VZÄ (Stand Ende 2017).

­

Die Sitzstaatabteilung der Schweizer Mission in Genf bietet Hilfe bei allen praktischen Fragen, die sich für internationale Organisationen, ständige Vertretungen und deren Personal in der Schweiz stellen, wie z. B. Fragen zu Immobilien, zur Sicherheit, zur Ausstellung und zum Entzug der Legitimationskarte des EDA sowie zu Visa für Delegierte, die an diplomatischen Sitzungen in Genf teilnehmen. Sie spielt eine Vermittlerrolle zwischen der in Genf ansässigen internationalen Gemeinschaft und den Gaststaatbehörden.

Sie umfasst 21 VZÄ (Stand Ende 2017).

Die personellen Ressourcen zur Umsetzung der Gaststaatpolitik beliefen sich per Ende 2017 auf insgesamt 34 VZÄ. Der Personalaufwand beträgt 5,8 Millionen Franken (einschliesslich Arbeitgeberkosten). Der übrige Betriebsaufwand wird auf 225 000 Franken geschätzt.

Für die Umsetzung, die Weiterentwicklung und die Kontrolle der Massnahmen im Zeitraum 2020­2023 wird zusätzliches Personal benötigt. Es handelt sich um 2 VZÄ bzw. 360 000 Franken einschliesslich Arbeitgeberkosten. Die zusätzlichen VZÄ sind für die Schweizer Mission in Genf vorgesehen. Sie werden innerhalb des EDA kompensiert.

Die Aufgaben der Sitzstaatabteilung der Schweizer Mission in Genf nehmen infolge der steigenden Zahl der Inhaberinnen und Inhaber von Vorrechten und Immunitäten im Visabereich ständig zu. Gegenwärtig sind dies 44 000 Inhaberinnen und Inhaber von Legitimationskarten des EDA und über 220 000 Delegierte pro Jahr. Die guten Dienste der Schweiz zur Unterstützung der UNO bei ihrem Friedensengagement, der politische Wille, auf die Präsenz aller Staaten in Genf hinzuwirken, und die Unterzeichnung neuer Abkommen über Vorrechte und Immunitäten mit internationalen Organisationen wirken sich auf die Arbeitslast der Abteilung aus. Die Aufrechterhaltung eines Angebots, das den Ambitionen der Schweiz als Gaststaat internationaler Organisationen und im Bereich der guten Dienste entspricht, erfordert eine Anpassung der Ressourcen.

2350

BBl 2019

4.1.3

Inflation

Die dem Umfang des Zahlungsrahmens und des Verpflichtungskredits zugrundeliegenden Teuerungsannahmen werden in Artikel 2 des Bundesbeschlusses ausgewiesen. Den Teuerungsannahmen liegt der Indexstand des Landesindexes der Konsumentenpreise vom Dezember 2018 von 101,5 Punkten zugrunde, wobei sich dieser Indexstand auf die Indexreihe «Dezember 2015 = 100 Punkte» bezieht. Die jährlichen Voranschlagskredite werden jeweils an die aktuellen Teuerungsannahmen angepasst.

4.2

Auswirkungen auf Stadt und Kanton Genf

Die Strategie zur Stärkung der Attraktivität und der Wettbewerbsfähigkeit des internationalen Genf wurde gemeinsam von Bund, Kanton und Stadt Genf festgelegt und hat finanzielle Auswirkungen auf alle Beteiligten. Eine genaue Schätzung zu ihrem Beitrag an die Umsetzung der Strategie ist zum jetzigen Zeitpunkt schwierig.

Die Auswirkungen im Zusammenhang mit der Umsetzung der Strategie wurden auf politischer Ebene vom Bundesrat, vom Staatsrat des Kantons Genf und von der Genfer Stadtregierung gutgeheissen. Die Umsetzung der Handlungsachse zur Förderung von Partnerschaften zwischen den internationalen Sportverbänden mit Sitz in der Waadt und den internationalen Organisationen in Genf wird zudem den Kanton Waadt direkt betreffen. Die Kantone Basel und Bern werden ebenfalls betroffen sein, wenn auch in geringerem Ausmass.

4.3

Auswirkungen auf die Volkswirtschaft

Die Steigerung der Attraktivität und der Wettbewerbsfähigkeit der Gaststaatpolitik der Schweiz wird sich positiv auf die Wirtschaft in der Genferseeregion und der ganzen Schweiz auswirken. Dabei geht es namentlich um die Steuereinnahmen und die Ausgaben der internationalen Organisationen, der ständigen Missionen und der NGO sowie von deren Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter. Dies wiederum wirkt sich auf das BIP sowie auf die Schaffung von direkten und indirekten Arbeitsplätzen in den betreffenden Regionen aus (vgl. Ziff. 1.3).

Die Stärkung des traditionellen Gaststaatdispositivs und des intellektuellen Knowhows sind notwendig, um negative wirtschaftliche Auswirkungen zu vermeiden, namentlich infolge einer allfälligen Abwanderung von internationalen Organisationen. Diese bestünden in einem Verlust von direkten, vor allem aber von indirekten und induzierten Stellen, sowie in geringeren Ausgaben und Investitionen des internationalen Personals.

2351

BBl 2019

5

Verhältnis zur Legislaturplanung und zu den Strategien des Bundesrats

5.1

Verhältnis zur Legislaturplanung

Die Vorlage wurde in der Botschaft vom 27. Januar 2016 zur Legislaturplanung 2015­201911 und im Bundesbeschluss vom 14. Juni 2016 über die Legislaturplanung 2015­201912 angekündigt.

5.2

Verhältnis zu den Strategien des Bundesrats

Die nachhaltige Förderung des internationalen Genf im Rahmen der Gaststaatpolitik der Schweiz gehört zu den Schwerpunkten der Aussenpolitischen Strategie 2016­ 2019 des Bundesrats.

6

Rechtliche Aspekte

6.1

Verfassungs- und Gesetzmässigkeit

Die Zuständigkeit der Bundesversammlung für den vorliegenden Kreditbeschluss ergibt sich aus Artikel 167 der Bundesverfassung.

Gemäss Artikel 18 GSG kann der Bund finanzielle Beiträge und andere Unterstützungsmassnahmen gewähren, insbesondere wenn diese darauf abzielen, die Voraussetzungen für die Aufnahme, die Arbeit, die Integration und die Sicherheit der Begünstigten nach Artikel 19 in der Schweiz zu verbessern, die Bekanntheit der Schweiz als Gaststaat zu fördern, Schweizer Kandidaturen im Hinblick auf die Aufnahme von Begünstigten nach Artikel 2 zu fördern oder Aktivitäten im Bereich der Gaststaatpolitik zu fördern. Diese Beiträge und Unterstützungsmassnahmen können gemäss Artikel 20 GSG einmalig oder wiederkehrend ausgerichtet werden, zur Finanzierung internationaler Konferenzen in der Schweiz dienen, als einmalige oder wiederkehrende Sachleistungen erbracht werden, beispielsweise durch die Bereitstellung von Personal, Räumlichkeiten oder Material, oder verwendet werden, um privatrechtliche Vereine oder Stiftungen zu gründen und sich an solchen zu beteiligen. Die entsprechenden Ausgaben werden somit gemäss den Artikeln 18 und 20 GSG getätigt.

11 12

BBl 2016 1105, hier 1224 BBl 2016 5183, hier 5187

2352

BBl 2019

6.2

Erlassform

Nach Artikel 163 Absatz 2 der Bundesverfassung und Artikel 25 Absatz 2 des Parlamentsgesetzes vom 13. Dezember 200213 ist für den vorliegenden Fall ein Erlass in der Form des einfachen, also nicht dem Referendum unterstehenden Bundesbeschlusses vorgesehen.

6.3

Unterstellung unter die Ausgabenbremse

Nach Artikel 159 Absatz 3 Buchstabe b der Bundesverfassung bedarf Artikel 1 des Entwurfs des Beschlusses(Genehmigung des Zahlungsrahmens) der Zustimmung der Mehrheit der Mitglieder beider Räte, da die Bestimmung neue wiederkehrende Ausgaben von mehr als 2 Millionen Franken nach sich zieht.

6.4

Einhaltung der Grundsätze der Subventionsgesetzgebung

Für die im Rahmen der vorliegenden Botschaft eingereichten Finanzierungsbeschlüsse gelten die Bestimmungen des Subventionsgesetzes vom 5. Oktober 1990 14.

Gemäss Artikel 5 des Subventionsgesetzes muss der Bundesrat die vom Bund gewährten Finanzhilfen und Abgeltungen periodisch prüfen. In seinem Subventionsbericht vom 30. Mai 200815 hat der Bundesrat den Grundsatz aufgestellt, dass er Subventionen, deren Finanzierungsbeschlüsse dem Parlament im Rahmen von Sonderbotschaften vorgelegt werden, wie dies bei der vorliegenden Botschaft der Fall ist, systematisch überprüft.

6.4.1

Bedeutung der Finanzhilfen für die Realisierung der angestrebten Ziele

Laut Artikel 54 der Bundesverfassung sind die auswärtigen Angelegenheiten Sache des Bundes. Die Gaststaatpolitik bildet einen wesentlichen Bestandteil der Schweizer Aussenpolitik. Im Rahmen ihrer langjährigen Tradition als Gaststaat internationaler Organisationen, ausländischer Vertretungen und internationaler Konferenzen gewährt die Schweiz diesen ­ wie andere Länder und gemäss internationalen Gepflogenheiten ­ Vorrechte und Immunitäten. Ein weiteres Element der Gaststaatpolitik besteht darin, diese internationalen Einrichtungen mit finanziellen Beiträgen zu unterstützen und so die Gaststaatrolle der Schweiz zu fördern.

Mit ihrer Gaststaatpolitik leistet die Schweiz einen wesentlichen Beitrag zu reibungslosen internationalen Beziehungen in friedlichem Rahmen. Gleichzeitig kann die Schweiz dank des internationalen Genf auf internationaler Ebene mehr Einfluss 13 14 15

SR 171.10 SR 616.1 BBl 2008 6229

2353

BBl 2019

nehmen, als es die Grösse unseres Landes vermuten liesse. Eine Stärkung der Gaststaatpolitik ist deshalb im Interesse der ganzen Schweiz.

Im Bereich der Gaststaatpolitik sind finanzielle Anreize zentral, um die Ansiedlung neuer und den Verbleib und den Ausbau bestehender internationaler Organisationen in der Schweiz zu begünstigen, wie dies in Kapitel 3 dargelegt wurde. Durch die Finanzbeiträge, die im Rahmen des GSG gewährt werden, kann die Schweiz ihre Position als Gaststaat gegenüber der internationalen Konkurrenz behaupten und stärken. Finanzhilfen sind subsidiär geleistete Beiträge in Form von Subventionen und Beiträgen, die von Fall zu Fall geprüft werden. Diese Finanzhilfen werden gewährt, wenn sie die Kriterien des GSG (Art. 19­23) und die Bestimmungen der V-GSG erfüllen und für die Förderung der Gaststaatpolitik der Schweiz relevant sind. Laut Artikel 18 GSG sollen finanzielle Beiträge und andere Unterstützungsmassnahmen insbesondere: ­

die Voraussetzungen für die Aufnahme, die Arbeit, die Integration und die Sicherheit internationaler Einrichtungen in der Schweiz verbessern;

­

die Bekanntheit der Schweiz als Gaststaat fördern;

­

Schweizer Kandidaturen im Hinblick auf die Aufnahme von internationalen Einrichtungen fördern; und

­

Aktivitäten im Bereich der Gaststaatpolitik fördern.

Die Kantone und die Gemeinden, insbesondere der Kanton und die Stadt Genf, sind ebenfalls von der Stärkung der Gaststaatpolitik der Schweiz betroffen. So teilen sich Bund und Kanton zum Beispiel die Kosten für die Einrichtungen des Aussenschutzes der internationalen Organisationen (mit folgendem Verteilschlüssel: 65 % Bund und 35 % Kanton). Die Verpflichtung zum Aussenschutz von Gebäuden internationaler Organisationen durch den Gaststaat ergibt sich aus dem Völkerrecht (siehe auch Ziff. 3.1).

Sicherheitsmassnahmen Mit der Finanzierung von Sicherheitsmassnahmen will die Schweiz den Akteuren des internationalen Genf im Rahmen ihrer Gaststaatpolitik angemessene Sicherheitsbedingungen bieten.

MICR Seit 1991 entrichtet der Bund gemeinsam mit dem Kanton Genf, dem Internationalen Komitee vom Roten Kreuz (IKRK) und der Internationalen Föderation der Rotkreuz- und Rothalbmondgesellschaften (IFRC) Finanzhilfen an das MICR. Dank einer sorgfältigen Verwaltung der Mittel kann das MICR seit vielen Jahren eine ausgeglichene Rechnung vorweisen, seine Finanzlage ist solide. Der Bundesbeitrag deckt die ständigen Ausgaben des MICR wie Verwaltungskosten und Aufwendungen für den Betrieb der Dauerausstellung.

Die Tätigkeit des MICR, das in der Schweiz und im Ausland grosses Ansehen geniesst, betrifft einen zentralen Bereich der schweizerischen Aussenpolitik, nämlich das Engagement unseres Landes in humanitären Fragen. Die dabei angestrebten Werte und Ideale sind ein wesentliches Element der Schweizer Identität. Der Beitrag 2354

BBl 2019

des Bundes macht fast die Hälfte der jährlichen Subventionen an das MICR aus (2 487 375 Franken) und deckt ein Fünftel der jährlichen Betriebskosten des MICR.

Der Bundesbeitrag ist für den Betrieb des Museums unabdingbar. Eine Infragestellung der Bundeshilfe würde das MICR in eine prekäre finanzielle Lage bringen.

BSD Gestützt auf Analysen von VBS, EJPD und EDA hat der Bund vorgeschlagen, zur Verbesserung der Sicherheitslage in Genf die BSD der Genfer Polizei (vormals Groupe diplomatique) auf der Grundlage des GSG mit 1 Million Franken pro Jahr zu unterstützen. Diese Spezialeinheit hat eine wichtige Scharnierfunktion zwischen den internationalen Organisationen, der Kantonspolizei und den für Sicherheit zuständigen Bundesstellen. Sie steht der diplomatischen Gemeinschaft rund um die Uhr zur Verfügung und informiert die Schweizer Mission in Genf, wenn eine Person mit Legitimationskarte des EDA von einem Vorfall betroffen ist. Zudem nimmt sie Schulungs- und Sensibilisierungsaufgaben gegenüber der internationalen Gemeinschaft wahr und spielt eine wichtige Rolle bei der Organisation von guten Diensten.

Ihre Aufgaben gehen über die innere Sicherheit hinaus und betreffen vor allem den Bereich der Gaststaatpolitik, deren Instrument die Brigade ist. Die finanzielle Unterstützung der Brigade fällt daher unter Artikel 20 Buchstabe f GSG. Eine Kürzung des Bundesbeitrags hätte negative Auswirkungen für verschiedene Institutionen des internationalen Genf. Ohne Bundesbeiträge hätte die BSD keine soliden Finanzen, und auch hochrangige internationale Konferenzen wie die Syrienkonferenz (September 2016) oder die Zypernkonferenz (Januar und Juli 2017) hätten nicht in der Schweiz stattfinden können. Zudem wäre die Schweiz als Standort für internationale Organisationen weniger attraktiv.

6.4.2

Verfahren und Steuerung der Beitragsgewährung

Gesuche um Finanzhilfe werden eingehend auf ihre Berechtigung, ihre Machbarkeit, ihre Relevanz und ihre Vereinbarkeit mit den Zielen der Gaststaatpolitik geprüft. Für jede Finanzhilfe von mehr als 5000 Franken (ohne Empfänge) ist ein Vertrag abzuschliessen, der klare Angaben über die Höhe, die Zahlungsbedingungen sowie die vom Begünstigten zu erbringenden Leistungen enthält. Voraussetzung für den Erhalt von Finanzhilfen ist, dass die Begünstigten einen Tätigkeits- und Finanzbericht einreichen, der eine Zwischenevaluation dazu ermöglicht, ob die erbrachten Leistungen dem Vertrag entsprechen.

Gebäude und Sicherheitsmassnahmen Nach der Prüfung und der Genehmigung der Gesuche wird die Finanzierung der Sicherheitsmassnahmen für die Gebäude von internationalen Organisationen (Unterhalt und Bau) in Vereinbarungen geregelt, die zwischen den internationalen Organisationen und der FIPOI einerseits und zwischen der FIPOI und dem EDA andererseits abgeschlossen werden. Alle Anfragen von internationalen Organisationen im Sicherheitsbereich werden detailliert geprüft, um abzuklären, ob sie sinnvoll und machbar sind, und einzeln bewilligt.

2355

BBl 2019

CICG und CWR Finanzbeiträge an Infrastrukturen wie das CICG und das CWR sind Verpflichtungen, die der Bund im Rahmen seiner Gaststaatpolitik eingeht. Der Beitrag an die Betriebskosten des CICG wird für einen Zeitraum von vier Jahren festgelegt und basiert auf einem Vorschlag der FIPOI. Der Bund ist im Stiftungsrat der FIPOI mit drei Personen vertreten, die überprüfen, ob das CICG die Mittel haushälterisch einsetzt. Finanzbeiträge für die Bereitstellung und den Unterhalt der Infrastruktur (Konferenzzentren und -säle) sind Gegenstand von Verträgen zwischen dem EDA und der FIPOI.

MICR Der Bund ist mit zwei Personen im 16-köpfigen Stiftungsrat des MICR vertreten.

Der Stiftungsrat ist für die Leitung des MICR verantwortlich. Dazu legt er insbesondere die Ziele und den Zweck des Museums fest und stellt sicher, dass die verfügbaren Mittel zweckmässig eingesetzt werden.

6.4.3

Art und zeitlicher Rahmen der Finanzhilfen

Allgemein sollen diese Massnahmen, die einmalig oder wiederkehrend ausgerichtet werden können, die Gaststaatpolitik der Schweiz fördern. Die Art und der zeitliche Rahmen der Finanzhilfen sind von den unterstützten Projekten abhängig. Gewisse Finanzhilfen bestehen ausschliesslich in einer Starthilfe, namentlich für Einrichtungen, die sich neu in Genf niederlassen. Ob ein Projekt unterstützt wird oder nicht, hängt davon ab, ob es für die Förderung der Gaststaatpolitik der Schweiz von Interesse ist. Das GSG ist nicht befristet. Die darin vorgesehenen Aktivitäten sind somit permanente Aufgaben des Bundes. Wiederkehrende Finanzhilfen werden regelmässig kontrolliert, wie dies in den Verträgen zwischen dem EDA und den Begünstigten festgehalten ist. Laut Artikel 27 Absatz 2 Buchstabe b der V-GSG entscheidet das EDA über wiederkehrende finanzielle Beiträge und Sachleistungen für eine Maximaldauer von 4 Jahren und bis höchstens 2 Millionen Franken pro Jahr. Gemäss Artikel 27 Absatz 1 V-GSG entscheidet der Bundesrat über finanzielle Beiträge und andere Unterstützungsmassnahmen, deren voraussichtliche Kosten bei einmaligen Leistungen 3 Millionen Franken und bei wiederkehrenden Leistungen 2 Millionen Franken pro Jahr übersteigen. Laut Artikel 22 GSG hat der Bundesrat die zur Umsetzung der Gaststaatpolitik erforderlichen finanziellen Mittel im Voranschlag aufzuführen. Bei Verpflichtungen, deren Finanzierung über ein Voranschlagsjahr hinausgeht, ist ein Verpflichtungskredit einzuholen. Die Förderung des internationalen Genf und der dazugehörigen Strategie sind langfristige Aufgaben. Somit ist eine dauerhafte Ausgabenkontrolle erforderlich, weshalb dem Parlament ein Zahlungsrahmen für den Zeitraum 2020­2023 vorgelegt wird.

2356

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MICR Der Beitrag an das MICR ist Gegenstand eines Bundesbeitrags ausserhalb des Projektbereichs und wird jährlich verlängert. Für die Periode 2020­2023 wurde im Voranschlag und im Finanzplan ein Gesamtbetrag von 4 472 000 Franken vorgesehen.

BSD Der Beitrag des EDA an die BSD ist in einer vierjährigen Leistungsvereinbarung mit dem Kanton Genf geregelt. Für den Zeitraum 2020­2023 beläuft sich der Gesamtbetrag auf 4 Millionen Franken. Dieser Beitrag deckt die Lohnkosten der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Brigade.

2357

BBl 2019

Abkürzungsverzeichnis AIO ALIPH BIP BSD BSD BV CAGI CCV CERN CICG CIDH CITES CSP CWR DCAF DEZA DV EDA EJPD ETHL FC4S Fedpol FIPOI Fondation Eduki Foraus GCERF GCSP GICHD GIP GPC

2358

Abteilung Vereinte Nationen und internationale Organisationen, EDA Internationale Allianz zum Schutz des Kulturerbes in Konfliktgebieten Vertrag über den Waffenhandel Bruttoinlandprodukt Diplomatische Sicherheitsbrigade Bundessicherheitsdienst, EJPD Bundesverfassung Centre d'accueil ­ Genève Internationale Centre de Conférences de Varembé Europäische Organisation für Kernforschung Internationales Konferenzzentrum Genf Internationales Zentrum für humanitäre Minenräumung Übereinkommen über den internationalen Handel mit gefährdeten Arten frei lebender Tiere und Pflanzen Schweizer Presseclub Centre William Rappard Genfer Zentrum für die demokratische Kontrolle der Streitkräfte Direktion für Entwicklung und Zusammenarbeit, EDA Direktion für Völkerrecht, EDA Eidgenössisches Departement für auswärtige Angelegenheiten Eidgenössisches Justiz- und Polizeidepartement Eidgenössische Technische Hochschule Lausanne Financial Centres for Sustainability Bundesamt für Polizei, EJPD Immobilienstiftung für die internationalen Organisationen Centre pour l'éducation et la sensibilisation à la coopération internationale Forum Aussenpolitik Global Community Engagement and Resilience Fund Genfer Zentrum für Sicherheitspolitik Internationales Zentrum für humanitäre Minenräumung Geneva Internet Platform Ständige gemischte Arbeitsgruppe Bund-Kanton Genf über die Prioritäten des internationalen Genf

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GPCP

GPCT

GSG IAFP ICSC IFRC IGC IGF IHEID IIIM

IKRK ILO IOM ISO ISV ITU IUCN LDC MICR MiGe NGO OCSTAT PCP PIF PRS RTS

Ständige gemischte politische Arbeitsgruppe. Mitglieder sind der Vorsteher des Eidgenössischen Departements für auswärtige Angelegenheiten, die Leiter der AIO und der Schweizer Mission in Genf, die Staatsräte der Departemente Präsidiales, Sicherheit sowie Wirtschaft und Finanzen.

Ständige gemischte technische Arbeitsgruppe. Mitglieder sind für den Bund: Vertreter der AIO, der DV und der Schweizer Mission in Genf; für den Kanton: der Delegierte für das internationale Genf, Vertreter der Departemente Präsidiales, Finanzen und Staatskanzlei; ein Sitz wurde der Stadt Genf überlassen, die durch die Abteilung Aussenbeziehungen vertreten wird.

Bundesgesetz über die von der Schweiz als Gaststaat gewährten Vorrechte, Immunitäten und Erleichterungen sowie finanziellen Beiträge Integrierter Aufgaben- und Finanzplan Kommission für den internationalen öffentlichen Dienst Internationale Föderation der Rotkreuz- und Rothalbmondgesellschaften International Gender Champions Internet Governance Forum Hochschulinstitut für internationale Studien und Entwicklung Internationaler, unparteiischer und unabhängiger Mechanismus der Vereinten Nationen zur Unterstützung der Ermittlungen gegen die Verantwortlichen für die in Syrien begangenen schwersten völkerrechtlichen Verbrechen und ihrer strafrechtlichen Verfolgung Internationales Komitee vom Roten Kreuz Internationale Arbeitsorganisation Internationale Organisation für Migration Internationale Organisation für Normung Internationale Sportverbände Internationale Fernmeldeunion Internationale Union für die Erhaltung der Natur Am wenigsten entwickelte Länder Internationales Rotkreuz- und Rothalbmondmuseum Ständige Mission der Schweiz beim Büro der Vereinten Nationen und den anderen internationalen Organisationen in Genf Nichtregierungsorganisation Statistisches Amt des Kantons Genf Perception Change Project Pacific Islands Forum Präsenz Schweiz Radio Télévision Suisse 2359

BBl 2019

SDG SDG Lab SEM SR SWR UNDP UNFPA UNICEF UNIGE UNISDR UNO UNOG UNU UPU V-GSG VZÄ WADA W@TT WHO WIPO WMO WTO ZR

2360

Ziele für nachhaltige Entwicklung Sustainable Development Goal Lab Staatssekretariat für Migration, EJPD Systematische Sammlung Salle William Rappard Entwicklungsprogramm der Vereinten Nationen Bevölkerungsfonds der Vereinten Nationen Kinderhilfsfonds der Vereinten Nationen Universität Genf Büro der Vereinten Nationen für die Verringerung des Katastrophenrisikos Organisation der Vereinten Nationen Büro der Vereinten Nationen in Genf Universität der Vereinten Nationen Weltpostverein Gaststaatverordnung Vollzeitäquivalente Welt-Antidopingagentur Women at the Table Weltgesundheitsorganisation Weltorganisation für geistiges Eigentum Weltorganisation für Meteorologie Welthandelsorganisation Zahlungsrahmen

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Anhang

Bau- und Renovationsvorhaben für Gebäude internationaler Organisationen in Genf Die Kosten sind in Millionen Franken angegeben. Bei den vom Kanton geschenkten Grundstücken und Bauten ist der geschätzte Verkehrswert aufgeführt. Im Darlehen des Kantons sind die Werte der Baurechtsvergabe mit einem geschätzten Gesamtwert von 532 Millionen Franken für rund 620 000 m2 Land nicht berücksichtigt. Für die ITU haben die eidgenössischen Räte bisher lediglich ein Darlehen für die Planung gewährt. Der Bundesrat wird die Botschaft voraussichtlich 2019 dem Parlament unterbreiten. Insofern handelt es sich um Planungszahlen. Der endgültige Entscheid obliegt dem Parlament.

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