Allgemeinverfügung über die Bewilligung eines Pflanzenschutzmittels in besonderen Fällen vom 4. Juni 2019

Das Bundesamt für Landwirtschaft, gestützt auf Artikel 40 der Verordnung vom 12. Mai 20101 über das Inverkehrbringen von Pflanzenschutzmitteln, verfügt: Das Pflanzenschutzmittel Surround (W 6416, 95 % Kaolin) wird, befristet bis zum 30. November 2019, für einen beschränkten Einsatz mit den nachfolgenden Auflagen bewilligt: Bewilligte Anwendungen: Anwendungsgebiet

Schadorganismus

Anwendung

Auflagen

Obstbau Olive

Olivenfliege

Konzentration: 1.875 % Dosierung: 30 kg/ha Wartefrist: 28 Tage Anwendungszeitpunkt: ab Stadium BBCH 71

1, 2, 3, 4, 5, 6

Auflagen für den Einsatz 1 Einsatz nur bei nachweislichem Auftreten der Olivenfliege in der Parzelle.

2 Das Pflanzenschutzmittel wurde nicht unter Schweizer Praxisbedingungen getestet; die Wirksamkeit ist daher nicht garantiert.

3 Die angegebene Aufwandmenge bezieht sich auf ein Baumvolumen von 10 000 m3/ha.

4 Maximal 4 Behandlungen pro Parzelle und Jahr.

5 Ansetzen der Spritzbrühe: Atemschutzmaske (P2) tragen.

6 Behandlungen mit diesem Produkt nur, falls die Ernte für die Ölproduktion bestimmt ist.

1

SR 916.161

2019-1891

4075

BBl 2019

Entzug der aufschiebenden Wirkung Einer allfälligen Beschwerde gegen diese Allgemeinverfügung wird gemäss Artikel 55 Absatz 2 des Bundesgesetzes vom 20. Dezember 19682 über das Verwaltungsverfahren die aufschiebende Wirkung entzogen.

Rechtsmittelbelehrung Gegen diese Verfügung kann innerhalb von 30 Tagen nach Eröffnung beim Bundesverwaltungsgericht, Postfach, 9023 St. Gallen, Beschwerde erhoben werden. Die Beschwerdeschrift hat die Begehren, deren Begründung mit Angabe der Beweismittel und die Unterschrift der beschwerdeführenden Partei oder die ihres Vertreters zu enthalten; sie ist im Doppel und unter Beilage der angefochtenen Verfügung einzureichen, und es sind ihr die als Beweismittel angerufenen Urkunden, soweit sie die beschwerdeführende Partei in Händen hat, beizulegen.

18. Juni 2019

Bundesamt für Landwirtschaft Der Direktor: Bernard Lehmann

2

SR 172.021

4076