Bundesbeschluss über den Verpflichtungskredit für das nationale sichere Datenverbundsystem

Entwurf

vom ...

Die Bundesversammlung der Schweizerischen Eidgenossenschaft, gestützt auf Artikel 167 der Bundesverfassung1 nach Einsicht in die Botschaft des Bundesrates vom 21. November 20182, beschliesst:

Art. 1 Für die Entwicklung und Beschaffung des nationalen sicheren Datenverbundsystems wird ein Verpflichtungskredit von 150 Millionen Franken bewilligt.

Art. 2 1

Die Freigabe des Kredits erfolgt in drei Etappen: a.

Für die Umsetzung der ersten Etappe (Projektierung) werden Mittel im Umfang von 14,7 Millionen freigegeben.

b.

Die Freigabe der zweiten Etappe (Aufbau) im Umfang von 83,6 Millionen Franken und der dritten Etappe (Erweiterung) im Umfang von 51,7 Millionen Franken erfolgt durch den Bundesrat.

Der Bundesrat kann Kreditreste aus vorangehenden Etappen in die Kredite verschieben, die er freigibt.

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Art. 3 Dieser Beschluss untersteht nicht dem Referendum.

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SR 101 BBl 2019 241

2018-1824

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Verpflichtungskredit für das nationale sichere Datenverbundsystem. BB

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BBl 2019