17.054 Botschaft über die Beiträge des Bundes an internationale Sportanlässe 2020 und 2021 sowie über die Ergänzung des Programms über Finanzhilfen an Sportanlagen von nationaler Bedeutung (NASAK 4) vom 30. August 2017

Sehr geehrter Herr Nationalratspräsident Sehr geehrter Herr Ständeratspräsident Sehr geehrte Damen und Herren Mit dieser Botschaft unterbreiten wir Ihnen, mit dem Antrag auf Zustimmung, den Entwurf eines Bundesbeschlusses über die Beiträge des Bundes an internationale Sportanlässe in den Jahren 2020 und 2021 sowie eine Änderung des Bundesbeschlusses über Finanzhilfen an Sportanlagen von nationaler Bedeutung.

Wir versichern Sie, sehr geehrter Herr Nationalratspräsident, sehr geehrter Herr Ständeratspräsident, sehr geehrte Damen und Herren, unserer vorzüglichen Hochachtung.

30. August 2017

Im Namen des Schweizerischen Bundesrates Die Bundespräsidentin: Doris Leuthard Der Bundeskanzler: Walter Thurnherr

2017-0558

6001

Übersicht Die Olympischen Jugendspiele 2020 in Lausanne, die Eishockey-Weltmeisterschaft 2020 in Lausanne und Zürich sowie die Winteruniversiade 2021 in der Zentralschweiz sollen mit Beiträgen des Bundes unterstützt werden. Zudem soll ein Kredit für das Sportzentrum Malley bereitgestellt und der Verpflichtungskredit für das nicht realisierte nationale Eishockeyzentrum zugunsten der Erstellung dezentraler Infrastrukturen für Eishockey umgewidmet werden.

Der Bund kann nach Artikel 17 des Sportförderungsgesetzes internationale Sportanlässe in der Schweiz unterstützen, sofern sie von europäischer oder weltweiter Bedeutung sind und sich die Kantone angemessen an den Kosten beteiligen. Der in den kommenden Jahren zur Verfügung stehende Kredit für internationale Sportanlässe reicht nicht, um den eingegangenen Gesuchen Rechnung zu tragen.

Die Olympischen Jugendspiele stehen 15- bis 18-jährigen Jugendlichen offen. Sie finden alle vier Jahre statt. Neben sportlichen Wettkämpfen sind auch Programme zu Kultur und Bildung vorgesehen. Damit sollen den teilnehmenden Jugendlichen die olympische Geschichte und die Werte der olympischen Bewegung wie Höchstleistung, Freundschaft und Respekt nähergebracht werden. Die Stadt Lausanne erhielt am 31. Juli 2015 den Zuschlag für die Ausrichtung der Olympischen Winterjugendspiele 2020. Träger der Veranstaltung sind die Stadt Lausanne, der Kanton Waadt und Swiss Olympic. An diesen Spielen werden rund 1100 Athletinnen und Athleten im Alter von 15 bis 18 Jahren teilnehmen, begleitet von 500 Betreuungspersonen. Das operative Budget beträgt 36 Millionen Franken. Der Bundesrat beantragt, die Durchführung der Veranstaltung mit einem Beitrag von 8 Millionen Franken zu unterstützen.

Der Internationale Eishockey-Verband hat die Organisation der Eishockey-Weltmeisterschaft 2020 im Frühjahr 2015 in die Schweiz vergeben. Spielorte werden Lausanne und Zürich sein. Der Schweizerische Eishockey-Verband will die Vorbereitungszeit bis zur Veranstaltung für konkrete Entwicklungsprojekte im Bereich der Nachwuchsentwicklung, der Ausbildung und der Leistungsentwicklung nutzen.

Entsprechende Projekte stellen Kernelemente der strategischen Planung und Umsetzung der Weltmeisterschaft dar. Das operative Budget beträgt 50,5 Millionen Franken. Der Bundesbeitrag an die Durchführung dieser
Weltmeisterschaft soll sich auf 0,5 Millionen Franken belaufen.

Die Universiade ist ein Sportanlass, der die studentische Jugend seit 1959 alle zwei Jahre zusammenführt. Sie wird im Sommer wie auch im Winter ausgetragen. Die Anlässe finden unter der Ägide der Fédération Internationale du Sport Universitaire mit lokalen Organisatoren statt. Die Winteruniversiade 2021 wurde am 5. März 2016 an die Zentralschweiz mit dem zentralen Austragungsort Luzern vergeben. Die Zentralschweizer Kantone und die Stadt Luzern haben sich zur Durchführung der Veranstaltung in einem Verein zusammengeschlossen. Das

6002

Budget beträgt 33,5 Millionen Franken. Der Bundesrat beantragt für die Unterstützung dieser Veranstaltung einen Beitrag von 11 Millionen Franken.

Zudem wird folgende Ergänzung des Bundesbeschlusses vom 27. September 2012 über Finanzhilfen an Sportanlagen von nationaler Bedeutung (NASAK 4) beantragt: ­

Erstens sollen zusätzlich 6 Millionen Franken für die Erstellung des Sportzentrums Malley aufgenommen werden. Das Sportzentrum wird sowohl das logistische Kernstück der Olympischen Jugendspiele 2020 darstellen, als auch als Wettkampfstätte für die Eishockey-Weltmeisterschaft 2020 genutzt werden.

­

Zweitens soll der Verpflichtungskredit in der Höhe von 6 Millionen Franken für das nicht realisierte nationale Eishockeyzentrum in Winterthur zugunsten der Erstellung dezentraler Infrastrukturen für Eishockey umgewidmet werden.

6003

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Inhaltsverzeichnis Übersicht

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1

Ausgangslage 1.1 Internationale Sportveranstaltungen in der Schweiz 1.1.1 Olympische Jugendspiele 1.1.2 Eishockey-Weltmeisterschaft 1.1.3 Universiade 1.2 Rahmenbedingungen 1.2.1 Wesensmerkmale der Veranstaltungen 1.2.2 Bedeutung der Veranstaltungen 1.3 Gesuche um Bundesunterstützung 1.3.1 Olympische Jugendspiele 2020 in Lausanne 1.3.2 Eishockey-Weltmeisterschaft 2020 in Zürich und Lausanne 1.3.3 Winteruniversiade 2021 Luzern-Zentralschweiz

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Die drei Projekte in den Jahren 2020 und 2021 2.1 Internationale Sportveranstaltungen und Sportförderung 2.2 Olympischen Jugendspiele 2020 in Lausanne 2.2.1 Organisation 2.2.2 Wettkampfstätten 2.2.3 Logistik 2.2.4 Nachhaltigkeit 2.2.4.1 Allgemeine Bemerkungen 2.2.4.2 Programm «Kultur und Erziehung» 2.3 Eishockey-Weltmeisterschaft 2020 in Zürich und Lausanne 2.4 Winteruniversiade 2021 Luzern-Zentralschweiz 2.4.1 Organisation 2.4.2 Wettkampfstätten 2.4.3 Logistik 2.4.4 Nachhaltigkeit 2.4.4.1 Allgemeine Bemerkungen 2.4.4.2 Sportliche Nachhaltigkeit 2.5 Sicherheit der Anlässe 2.5.1 Allgemeine Bemerkungen 2.5.2 Olympische Jugendspiele 2020 2.5.3 Eishockey-Weltmeisterschaft 2020 2.5.4 Winteruniversiade 2021 2.6 Kosten und Finanzierung 2.6.1 Olympische Jugendspiele 2020 2.6.2 Eishockey-Weltmeisterschaft 2020

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2

6004

6011 6011

BBl 2017

2.6.3

2.7

2.8

Winteruniversiade 2021 2.6.3.1 Operatives Budget 2.6.3.2 Finanzierung durch die Kantone und die Stadt Luzern 2.6.3.3 Zusätzliche Kosten für Infrastruktur Kostenbeteiligung des Bundes 2.7.1 Allgemeine Überlegungen 2.7.2 Rechtsgrundlagen 2.7.3 Olympische Jugendspiele 2020 2.7.4 Eishockey-Weltmeisterschaft 2020 2.7.5 Winteruniversiade 2021 Garantien gegenüber dem IOC und der FISU

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3

NASAK 4: Ergänzungen zur Infrastruktur für Eishockey 3.1 Allgemeines 3.2 Verzicht auf ein nationales Eishockeyzentrum 3.3 Strategie und Projekte der SIHF im Rahmen von NASAK 4 3.4 Sportzentrum Malley 3.4.1 Projekt 3.4.2 Bedeutung für die Olympischen Jugendspiele 2020 3.4.3 Sportanlage von nationaler Bedeutung 3.5 Rechtliche Grundlagen 3.5.1 Dezentrale Infrastrukturen für Eishockey 3.5.2 Sportzentrum Malley

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4

Inhalt der Kreditbeschlüsse 4.1 Antrag des Bundesrates 4.2 Beschreibung des Inhalts der Vorlage im Einzelnen 4.2.1 Durchführung der Anlässe 4.2.2 Bundesbeiträge im Rahmen des NASAK 4.3 Verzicht auf die Durchführung eines Vernehmlassungsverfahrens 4.4 Erläuterungen zu den einzelnen Bestimmungen der Vorlage 4.4.1 Bundesbeschluss über die Beiträge des Bundes an internationale Sportanlässe in den Jahren 2020 und 2021 4.4.2 Änderung des Bundesbeschlusses vom 27. September 2012 über Finanzhilfen an Sportanlagen von nationaler Bedeutung (NASAK 4)

6029 6029 6029 6029 6029 6030 6030

Auswirkungen 5.1 Auswirkungen auf den Bund 5.2 Auswirkungen auf Kantone und Gemeinden sowie auf urbane Zentren, Agglomerationen und Berggebiete 5.3 Auswirkungen auf Tourismus und Wirtschaft 5.4 Auswirkungen auf Raum, Umwelt und Gesellschaft 5.5 Risiken

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5

6030 6031

6032 6032 6033 6033 6005

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6

Verhältnis zur Legislaturplanung

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7

Rechtliche Aspekte 7.1 Verfassungs- und Gesetzmässigkeit 7.2 Erlassform 7.3 Unterstellung unter die Ausgabenbremse 7.4 Einhaltung der Grundsätze der Subventionsgesetzgebung 7.4.1 Gesetzliche Grundlage zur Ausrichtung der Subvention 7.4.2 Die Bedeutung der Subvention für die vom Bund angestrebten Ziele 7.4.3 Materielle und finanzielle Steuerung der Subvention 7.4.4 Verfahren der Beitragsgewährung

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Bundesbeschluss über die Beiträge des Bundes an internationale Sportanlässe in den Jahren 2020 und 2021 (Entwurf)

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Bundesbeschluss über Finanzhilfen an Sportanlagen von nationaler Bedeutung (NASAK 4) (Entwurf)

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6006

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Botschaft 1

Ausgangslage

1.1

Internationale Sportveranstaltungen in der Schweiz

In den Jahren 2020 und 2021 finden in der Schweiz drei internationale Sportanlässe mit einer weltweiten Ausstrahlung statt. Diese richten sich zum einen an ein breites Sportpublikum und zum andern vorab an Jugendliche und Studierende.

So werden im Winter 2020 die Olympischen Jugendspiele (Youth Olympic Games, YOG 2020) im Kanton Waadt und der Stadt Lausanne ausgetragen. Im Mai 2020 findet in Zürich und Lausanne die Eishockey-Weltmeisterschaft statt. Die Zentralschweiz mit der Stadt Luzern wird 2021 die 30. Winteruniversiade ausrichten.

Für die Ausrichtung der Olympischen Jugendspiele erhielt die Kandidatur Lausanne 2020 am 31. Juli 2015 den Zuschlag anlässlich des Kongresses des Internationalen Olympischen Komitees (IOC) in Kuala Lumpur. Der Internationale EishockeyVerband (International Ice Hockey Federation, IIHF) hat die Weltmeisterschaft am 15. Mai 2015 an die Städte Zürich und Lausanne vergeben. Die Winteruniversiade 2021 wurde mit Beschluss des Internationalen Hochschulsportverbands (Fédération Internationale du Sport Universitaire, FISU) am 5. März 2016 an die Zentralschweiz mit dem zentralen Austragungsort (Host City) Luzern vergeben.

Die Schweiz hat eine lange Tradition in der Organisation und Durchführung von sportlichen Grossveranstaltungen. Im Verhältnis zur Einwohnerzahl nimmt unser Land hier einen Spitzenplatz ein. In regelmässigen Abständen werden Welt- und Europameisterschaften in unterschiedlichsten Sportarten organisiert. Als wichtigstes Projekt der letzten Jahre ist die Fussball-Europameisterschaft 2008 (UEFA EURO 2008) zu erwähnen.

Die Schweiz hat bewiesen, dass sie in der Lage ist, Grossveranstaltungen erfolgreich durchzuführen. Seit dem Jahr 2012 wurden die Organisatoren in den meisten Fällen mit Bundesbeiträgen gestützt auf Artikel 17 des Sportförderungsgesetzes vom 17. Juni 20111 (SpoFöG) unterstützt.

1.1.1

Olympische Jugendspiele

Das IOC hat 2007 die Einführung einer Jugendversion der Olympischen Spiele beschlossen. Die Olympischen Jugendspiele sind ein internationaler olympischer Sportanlass für Athletinnen und Athleten im Alter von 15 bis 18 Jahren. Sie verfolgen das Ziel, sportliche Höchstleistung mit Kultur und Bildung in einem Sportfestival zu verbinden. Damit sollen der sportlichen Weltjugend olympische Werte wie Höchstleistung, Freundschaft und Respekt nähergebracht werden.

1

SR 415.0

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Die Olympischen Jugendspiele werden wie die «richtigen» Spiele alle vier Jahre ausgetragen (abwechslungsweise Sommer- und Winterspiele im Abstand von zwei Jahren). Erstmals fanden Sommerspiele im Jahr 2010 in Singapur statt. Die ersten Winterspiele führte Innsbruck im Jahr 2012 durch. 2014 organisierte Nanjing die Sommerspiele und 2016 wurden die Winterspiele durch die norwegische Stadt Lillehammer ausgerichtet. Die nächsten Sommerspiele finden 2018 in Buenos Aires statt.

Die Olympischen Jugendspiele stellen für junge sportliche Talente in der Regel die erste Möglichkeit dar, sich auf hohem Niveau weltweit mit Gleichaltrigen zu messen. Die Veranstaltung bringt in diesem Sinne künftige Generationen erfolgreicher Sportlerinnen und Sportler hervor. Anlässlich der Olympischen Jugendspiele 2016 in Lillehammer hat die schweizerische Delegation mit 5 Gold-, 3 Silber- und 3 Bronzemedaillen erfolgreich abgeschlossen.

Im Gegensatz zu Olympischen Spielen wird die Zahl der Teilnehmenden bereits durch das IOC stark eingeschränkt. Insbesondere soll nur eine begrenzte Anzahl von Trainerinnen und Trainern sowie Funktionärinnen und Funktionären teilnehmen.

Damit wird dem Willen Ausdruck verliehen, dass bei den Olympischen Jugendspielen die Jugendlichen und ihre Bedürfnisse im Zentrum stehen.

Grundsätzlich können sich die Jugendlichen in den gleichen Sportarten messen wie bei «richtigen» Olympischen Spielen. Die Anzahl der Disziplinen und Wettbewerbe ist jedoch begrenzt und die Spiele dauern maximal zehn Tage. Die Vorgabe des IOC geht dahin, dass für die Spiele keine neuen Sportstätten oder sonstigen Infrastrukturbauten erstellt werden, es sei denn diese können später einer zweckmässigen anderen Verwendung zugeführt werden (z.B. Umwandlung eines Olympischen Dorfs in eine Wohnsiedlung).

Mit der starken Fokussierung auf die Bedürfnisse von jungen Menschen rückt die Konkurrenz zwischen den Ländern für einmal in den Hintergrund. Es werden daher keine Nationalflaggen und Nationalhymnen verwendet. Für die Siegerehrungen wird die olympische Flagge aufgezogen und die olympische Hymne gespielt. Zudem beschränkt sich das Programm nicht auf den sportlichen Wettkampf. Ein breites und jugendspezifisches Angebot an Aktivitäten ermöglicht den Teilnehmenden, Jugendliche aus dem Gaststaat kennen zu lernen sowie Bräuche und Gepflogenheiten des Gaststaates zu erleben.

1.1.2

Eishockey-Weltmeisterschaft

Eishockey-Weltmeisterschaften finden seit 1920 statt. Veranstalterin ist die IIHF.

Das jährlich organisierte Turnier wird in interessierten Nationen rund um die Welt ausgerichtet. Die Berichterstattung in den Medien erfolgt weltweit. Entsprechend ist das Publikumsinteresse beachtlich hoch. Die letzte Weltmeisterschaft in der Schweiz fand 2009 in Bern und Kloten statt.

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1.1.3

Universiade

Die Universiade, auch etwa als die Weltsportspiele der Studierenden bezeichnet, ist ein Sportanlass, der die studentische Jugend seit 1959 alle zwei Jahre zusammenführt. Die Universiade wird sowohl im Sommer als auch im Winter ausgetragen. Die Anlässe finden unter der Schirmherrschaft der FISU mit lokalen Organisatoren statt.

In der näheren Umgebung der Schweiz fanden in den letzten zehn Jahren Winteruniversiaden in Innsbruck, Turin und Trentino statt. Aktuell sind 170 nationale Hochschulsportverbände aus allen fünf Kontinenten Mitglieder bei der FISU. Die FISU hat ihren Sitz in Lausanne. Sie entscheidet aufgrund von Bewerbungen der nationalen Hochschulsportverbände. Die Organisation und die Durchführung erfolgen jeweils in enger Zusammenarbeit mit dem Austragungsort. In der Schweiz fand erst ein einziges Mal, 1962 in Villars, eine Winteruniversiade statt.

Im Winter nehmen jeweils rund 2500 Sportlerinnen und Sportler an einer Universiade teil. Diese müssen an einer Hochschule eingeschrieben sein. In der Schweiz werden die teilnehmenden Athletinnen und Athleten vom Schweizer Hochschulsport-Verband (SHSV) nominiert. Sie messen sich in sechs von der FISU vorgegebenen und drei optionalen Sportarten, die vom Gaststaat gewählt werden können.

Die schweizerischen Mannschaften erzielen an den Winteruniversiaden regelmässig erfreuliche Resultate.

Neben dem sportlichen Wettkampf steht auch die Pflege des kulturellen und wissenschaftlichen Austausches im Vordergrund. Mit der Universiade ist in der Regel ein wissenschaftlicher Kongress verbunden, der sich aktuellen Themen aus Sicht der Organisatoren widmet.

1.2

Rahmenbedingungen

1.2.1

Wesensmerkmale der Veranstaltungen

Die Olympischen Jugendspiele und die Universiaden richten sich an einen spezifischen Teilnehmerkreis: zum einen an Jugendliche, die erst am Beginn ihrer Wettkampfkarriere stehen, zum anderen an Studierende, die in der Regel in ihrer Freizeit intensiv Leistungs- oder Spitzensport betreiben.

Entsprechend diesen Zielgruppen lassen sich mit solchen Anlässen kaum Einnahmen generieren. Das Publikum beschränkt sich in der Regel auf Angehörige oder Bekannte, die ihre Sportlerinnen und Sportler an den Wettkämpfen unterstützen. Eintrittsgelder können höchstens für einzelne Veranstaltungen (Eröffnungs- und Schlussfeiern) erhoben werden. Mit Sponsoring sind nur sehr begrenzte Einnahmen zu erzielen, und eine Vermarktung der Übertragungsrechte für die Bilder der Wettkämpfe ist nur eingeschränkt möglich. In der Regel besteht in den jeweiligen Märkten nur ein sehr punktuelles Interesse. Dagegen fallen ­ zwar in einem verminderten Ausmass ­ die üblichen Kosten für die Organisation und die Durchführung der Sportwettkämpfe sowie die Unterbringung und die Verpflegung der Athletinnen und Athleten sowie des Betreuungspersonals an.

6009

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1.2.2

Bedeutung der Veranstaltungen

Mit den Olympischen Jugendspielen 2020 finden zum ersten Mal seit 1948 Wettkämpfe unter der olympischen Flagge in der Schweiz statt. Die Veranstaltung hat zum Ziel, die Werte der olympischen Bewegung (Respekt, Freundschaft und Höchstleistung) durch Sport, Bildung, Kultur und Innovation zu leben. Unter Einbezug der Traditionen und Stärken der Schweiz soll so ein Beitrag zu einer besseren Welt geleistet werden. Zur Vermittlung dieses Ziels werden schweizweit Programme entwickelt, um die olympischen Werte in den Schulen sowie den Verbänden und Vereinen bekannt zu machen. Damit lassen sich über die Sprachgrenzen hinweg interkantonale und interkulturelle Synergien schaffen.

Die Olympischen Jugendspiele 2020 und die Universiade sind die grössten multidisziplinären Sportveranstaltungen, die jungen Talenten gewidmet sind. Sie geben den Nachwuchssportlerinnen und -sportlern die Gelegenheit, erste Erfahrungen an Grossveranstaltungen zu sammeln. Die Erfahrungen der letzten Jahre zeigen, dass sich dies positiv auf das Interesse der Jugend am Sport auswirkt. Die Olympischen Jugendspiele und die Winteruniversiade bewirken damit eine Zunahme an sportlichen Aktivitäten bei jungen Menschen. Den Veranstaltungen kommt demnach eine zentrale Rolle für die Unterstützung und Entwicklung des Sports in der Schweiz zu.

Sie tragen so zur Erreichung eines der Ziele des SpoFöG bei, nämlich der Steigerung der Sport- und Bewegungsaktivitäten der gesamten Bevölkerung im Interesse der körperlichen Leistungsfähigkeit und der Gesundheit.

Vor allem die Durchführung der Eishockey-Weltmeisterschaft wird positive volkswirtschaftliche Effekte aufweisen. Die Schweiz und die beiden Veranstaltungsorte Lausanne und Zürich werden während der Dauer des Turniers im internationalen Fokus stehen, aus Sicht der Landeswerbung eine ideale Plattform, um die Destination Schweiz zu bewerben.

Die in der Schweiz organisierten internationalen Sportgrossveranstaltungen haben für die ausrichtenden Regionen positive ökonomische Effekte. Dies betrifft insbesondere den Bereich des Tourismus, aber etwa auch das Baugewerbe für die Errichtung von fixen oder temporären Infrastrukturen sowie weitere ­ insbesondere gewerbliche ­ Wirtschaftskreise.

Schliesslich kann die Schweiz mit der Realisierung solcher Veranstaltungen zeigen, dass sie das Wissen und die
Fähigkeit hat, grössere Sportveranstaltungen erfolgreich zu organisieren. Im Hinblick auf eine allfällige Durchführung von olympischen Winterspielen im Jahr 2026 würde dies einen nicht zu unterschätzenden Wettbewerbsvorteil darstellen.

1.3

Gesuche um Bundesunterstützung

1.3.1

Olympische Jugendspiele 2020 in Lausanne

Der Präsident des Organisationskomitees «YOG 2020» hat mit Schreiben vom 30. Juni 2016 beim Bund ein Gesuch um Unterstützung der Olympischen Jugendspiele 2020 in der Höhe von 8 Millionen Franken eingereicht. In einem weiteren 6010

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Schreiben vom 15. Juni 2016 hat der Stadtpräsident von Lausanne eine Finanzhilfe in der Höhe von 6 Millionen Franken für die Sanierung und den Neubau des Sportzentrums Malley anbegehrt. Das Sportzentrum wird der Mittelpunkt der Spiele in der Stadt Lausanne sein.

1.3.2

Eishockey-Weltmeisterschaft 2020 in Zürich und Lausanne

Das Organisationskomitee der Eishockey-Weltmeisterschaft 2020 hat dem Bund am 21. Dezember 2016 ein Gesuch für eine Unterstützung in der Höhe von einer Million Franken zukommen lassen.

1.3.3

Winteruniversiade 2021 Luzern-Zentralschweiz

Mit Schreiben vom 17. Juni 2016 hat der Verein «Winteruniversiade LuzernZentralschweiz 2021» beim Bund ein Gesuch um Unterstützung für die Durchführung der Winteruniversiade 2021 eingereicht. Als Gesuchsteller treten die Zentralschweizer Kantone Luzern, Uri, Obwalden, Nidwalden, Zug und Schwyz sowie die Stadt Luzern auf. Der Verein weist in seinem Gesuch darauf hin, dass ein solcher Anlass nicht ohne Unterstützung des Bundes stattfinden kann.

Der Verein ersuchte um eine Finanzhilfe in der Höhe von 13 Millionen Franken für die operativen Durchführungskosten. Zudem soll der Bund einen namhaften Beitrag in der Höhe von zwei bis maximal fünf Millionen Franken an die Kosten der noch zu erstellenden Infrastrukturbauten ausrichten. Insgesamt erwartete die Zentralschweiz eine Unterstützung in der Höhe von 15 bis 18 Millionen Franken.

2

Die drei Projekte in den Jahren 2020 und 2021

2.1

Internationale Sportveranstaltungen und Sportförderung

Internationale Sportveranstaltungen sind wirksame Instrumente der Sportförderung.

Sie sind einmalig in ihrer verbindenden Kraft und entsprechend attraktiv für die teilnehmenden Sportlerinnen und Sportler.

Was insbesondere Multisportveranstaltungen betrifft, gehen diese über die Interessen einzelner Sportarten hinaus und verbessern die Rahmenbedingungen für den Sport insgesamt. Entsprechend ist ihre Ausstrahlung breiter als Veranstaltungen in einzelnen Sportarten. Aufgrund ihrer hohen Komplexität bezüglich Infrastruktur, Logistik, Sicherheit, Rahmenorganisation und geografischer Ausdehnung, bedürfen sie einer nationalen Koordination. Aus diesem Grund konnten weltweit sämtliche internationalen Multisportanlässe der vergangenen 20 Jahre nur mit massgeblicher staatlicher Unterstützung stattfinden.

6011

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Im vom Bundesrat am 26. Oktober 20162 verabschiedeten Leistungssportkonzept Bund wird festgehalten, dass eine erfolgreiche Sportförderung nicht nur aus der Wettkampfteilnahme im Ausland, sondern auch aus der Durchführung internationaler Sportveranstaltungen in der Schweiz besteht. Die Winteruniversiade und die Olympischen Jugendspiele sind wirksame Plattformen für die Förderung des Schneesports und des Wintertourismus in der Schweiz.

Die Ausrichtung einer Weltmeisterschaft im Eishockey zeigt unter anderem auf, dass die Schweiz internationalen Qualitätsstandards genügt, die an die Durchführung solcher Veranstaltungen geknüpft sind. Dank einer grossen medialen Ausstrahlung haben solche Veranstaltungen erfahrungsgemäss einen positiven Einfluss auf die Wahrnehmung der Schweiz im Ausland und sind somit auch attraktive Plattformen für die Landeskommunikation.

2.2

Olympischen Jugendspiele 2020 in Lausanne

2.2.1

Organisation

Für den Anlass wurde ein Organisationskomitee in Form eines Vereins geschaffen.

Das Organisationskomitee setzt sich aus folgenden Organen zusammen: ­

Generalversammlung;

­

Exekutivkomitee für die strategische Steuerung;

­

Generaldirektion für die operative Führung;

­

Expertengremium für den Austausch zwischen Exekutivkomitee und den betroffenen Akteuren.

2.2.2

Wettkampfstätten

Die Wettkämpfe werden an verschiedenen Orten im Kanton Waadt ausgetragen. Im neuen Sportzentrum Malley werden die Sportarten Eishockey, Eiskunstlaufen und Shorttrack durchgeführt. Das Curling-Turnier wird auf der Eisbahn in Morges stattfinden.

Die Wettbewerbe in Ski alpin werden in Les Diablerets, diejenigen in Skiakrobatik in Leysin und Villars durchgeführt. Für die Langlaufwettbewerbe ist das Vallée de Joux und für das Skispringen und für Biathlon ist der Wintersportort Tuffes im angrenzenden Frankreich vorgesehen.

Die Wettbewerbe im Eiskanal (Monobob, Schlitten, Skeleton) und im Eisschnelllaufen werden in St. Moritz ausgetragen.

2

Das Leistungssportkonzept Bund ist abrufbar unter: www.vbs.admin.ch > Sport > Aktionsplan Sportförderung > Dokumente

6012

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Die Eröffnungs- und Schlusszeremonie wird an einem noch zu bestimmenden Ort in Lausanne durchgeführt. Die Medaillenübergaben sollen im Quartier Flon, mitten in Lausanne, stattfinden.

Die vorgesehenen Sportinfrastrukturen erfüllen zum grössten Teil die Vorgaben der internationalen Sportverbände für die Durchführung von Wettkämpfen.

2.2.3

Logistik

Mit den Olympischen Jugendspielen 2020 werden rund 1100 Athletinnen und Athleten im Alter von 15 bis 18 Jahren beherbergt; sie werden von mehr als 500 Betreuerinnen und Betreuern begleitet. Dazu kommen rund 720 Journalistinnen und Journalisten aus über 70 Ländern, die über den Anlass berichten werden. Rund 3200 ehrenamtliche Helferinnen und Helfer sollen für einen reibungslosen Ablauf der Veranstaltung sorgen. Die Organisatoren erwarten insgesamt rund 250 000 Zuschauerinnen und Zuschauer.

Auf dem Campus der Universität Lausanne und der Eidgenössischen Technischen Hochschule Lausanne wird gegenwärtig ein neues Unterkunftsgebäude für Studierende gebaut. Dieses wird bis 2020 fertiggestellt und ­ bevor es seiner eigentlichen Zweckbestimmung zugeführt wird ­ den Teilnehmenden der Olympischen Jugendspiele 2020 zur Verfügung stehen.

Die öffentlichen Verkehrsbetriebe der Stadt und der Region Lausanne werden die notwendige Transportlogistik planen und den Transport sämtlicher Teilnehmenden gewährleisten. Ein eigentliches Verkehrsmanagement ist in Anbetracht der relativ beschränkten Teilnehmer- und Zuschauerzahlen nicht notwendig. Zwischen den einzelnen Wettkampfstätten und dem Olympischen Dorf in der Stadt Lausanne werden direkte Buslinien betrieben oder andere geeignete Transportmöglichkeiten angeboten.

2.2.4

Nachhaltigkeit

2.2.4.1

Allgemeine Bemerkungen

Die Gewährleistung der Nachhaltigkeit der Veranstaltung ist für das Organisationskomitee ein zentrales Anliegen. Die zu erwartenden Auswirkungen auf Wirtschaft, Gesellschaft und Umwelt werden während der gesamten Vorbereitung und der Durchführung des Anlasses überwacht. Dies wird in enger Zusammenarbeit mit dem IOC geschehen. Für das IOC ist entscheidend, dass die Olympischen Jugendspiele 2020 auf der Grundlage der Nachhaltigkeitsagenda 2020 organisiert werden.

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2.2.4.2

Programm «Kultur und Erziehung»

Gemäss den Vorgaben des IOC planen die Organisatoren der Olympischen Jugendspiele 2020 ein ambitioniertes Programm im Bereich von Kultur und Erziehung, das in zahlreichen Aktivitäten mit Schweizer Schulen sowie den Sportverbänden und vereinen umgesetzt werden soll. In einem ersten Schritt sollen Informationen über die olympischen Werte und den Nutzen sportlicher Betätigung verbreitet werden.

Daran anschliessend folgt eine Einladung an die Schweizer Jugend, sich an verschiedenen sportlichen Aktivitäten zu beteiligen, die im Zusammenhang mit den Olympischen Jugendspielen 2020 organisiert werden. Mit diesem ambitionierten Programm verfolgen die Organisatoren das Ziel, die Jugend unseres Landes hinter dem Projekt «YOG 2020» und dessen Werten zu vereinen.

2.3

Eishockey-Weltmeisterschaft 2020 in Zürich und Lausanne

Die Weltmeisterschaft der IIHF findet im Mai 2020 in Zürich und Lausanne statt.

Letztmals wurde sie vor 11 Jahren in der Schweiz in Bern und Kloten ausgetragen.

Die Weltmeisterschaft wird von einem Organisationskomitee bestritten, das sich aus dem Schweizerischen Eishockeyverband (Swiss Ice Hockey Federation, SIHF) und dem Sportrechtevermarkter Infront Sport & Media zusammensetzt.

Austragungsorte werden das Hallenstadion in Zürich und das Sportzentrum Malley in Lausanne sein. In den beiden Stadien werden die Gruppenspiele und alle Spiele bis und mit den Viertelfinalen gespielt. Die Halbfinal- und die Finalspiele finden ausschliesslich in Zürich statt. Mit der Durchführung der Weltmeisterschaft unmittelbar nach den Olympischen Jugendspielen 2020 kann das Sportzentrum Malley im gleichen Jahr für zwei Grossanlässe genutzt werden.

Die lange Vorbereitungszeit für die Durchführung des Anlasses eröffnet der SIHF konkrete Entwicklungschancen. Der Grossanlass soll für die Umsetzung von Projekten im Rahmen der Entwicklungsstrategie des Verbandes genutzt werden. Dies betrifft insbesondere die Entwicklung in den Bereichen Nachwuchs und Ausbildung.

2.4

Winteruniversiade 2021 Luzern-Zentralschweiz

2.4.1

Organisation

Träger der Kandidatur für die Winteruniversiade Luzern-Zentralschweiz 2021 ist der dafür von den sechs Zentralschweizer Kantonen Luzern, Uri, Obwalden, Nidwalden, Zug und Schwyz und der Stadt Luzern gegründete Verein «Winteruniversiade Luzern-Zentralschweiz 2021». Die strategischen Entscheide werden vom Vereinsvorstand gefällt. Jeder Kanton und die Stadt Luzern delegieren je ein Vorstandsmitglied. Gemäss den Statuten sind dies ausschliesslich Vertreterinnen und Vertreter der Kantonsregierungen beziehungsweise der Stadtregierung. Der SHSV nimmt an den Sitzungen des Vorstandes mit beratender Stimme teil.

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Die Geschäftsstelle liegt bei der Messe Luzern AG. Diese trägt denn auch die operative Verantwortung. An den Wettkampfstätten (Andermatt/Realp, Einsiedeln, Engelberg, Stoos, Sursee, Zug und Luzern) und im zentralen Austragungsort Luzern werden lokale Organisationskomitees eingesetzt, welche die einzelnen Veranstaltungen vorbereiten.

2.4.2

Wettkampfstätten

Die sportlichen Wettkämpfe finden geografisch verteilt in der Zentralschweiz statt.

In der Stadt Luzern finden die Eröffnungs- und Schlussfeier sowie weitere Anlässe zusammen mit der Universität, der Pädagogischen Hochschule und der Fachhochschule statt. Zudem wird die Stadt Luzern gemeinsam mit den Städten Sursee und Zug die Eishockey-Turniere, den Eiskunstlauf-Wettbewerb und das Short-TrackSpeed-Skating beherbergen. Für Ski Alpin befinden sich die Wettkampfanlagen auf dem Stoos (SZ). Snowboard, Freestyle-Skiing und Curling sind in Engelberg geplant. Andermatt und Realp sind für die Biathlonwettkämpfe bestimmt. Als Wettkampfstätte für Ski Nordisch schliesslich ist Einsiedeln vorgesehen.

Die Wettkampfstätten stehen weitgehend in der notwendigen Qualität zur Verfügung. Die FISU hat im Rahmen des Bewerbungsverfahrens die Angaben in den Bewerbungsdossiers vor Ort überprüft und nur vereinzelt Mängel festgestellt. Auszubauen ist die Anlage für Biathlon-Wettkämpfe in Realp. Für die Wettkämpfe für Ski Nordisch in Einsiedeln ist die künstliche Schneeproduktion vorzusehen und schliesslich entspricht das Eisstadion in Luzern in seinem heutigen Zustand nicht den Anforderungen für Eiskunstlauf-Wettbewerbe und für Short-Track-SpeedSkating.

Die notwendige Infrastruktur für die Wettkämpfe in den beiden Sportarten Snowboard und Freestyle-Skiing in Engelberg existiert aktuell noch nicht. Sie könnte temporär erstellt oder im Sinne einer nachhaltigen Nutzung permanent gebaut werden. Aktuell ist noch offen, welche Lösung getroffen wird. Zwischen einer Maximallösung mit Investitionen in einem zweistelligen Millionenbetrag und einer rein temporären Lösung ausschliesslich für die Wettkämpfe sind verschiedene Szenarien denkbar.

2.4.3

Logistik

Total wird mit 2500 Teilnehmenden (1600 Athletinnen und Athleten sowie 900 Betreuerinnen, Betreuer und Offizielle) aus über 50 Ländern und 500 Hochschulen gerechnet. Diese werden sich in den folgenden Sportarten messen: Biathlon, Curling, Eishockey, Eiskunstlaufen, Short-Track-Speed-Skating, Ski Alpin, Ski Nordisch, Snowboard und Freestyle-Skiing. Diese Planzahlen basieren auf den Erfahrungen der letzten Durchführungen.

Sämtliche Teilnehmerinnen und Teilnehmer werden in Hotels in Luzern untergebracht. Da die Verkehrsverbindung nach Andermatt je nach Wetterlage problematisch sein kann, wird in Erwägung gezogen, die Biathletinnen und Biathleten dort 6015

BBl 2017

unterzubringen. Die vorgesehene Unterbringungslösung führt zu kurzen Transportwegen für die einzelnen Sportlerinnen und Sportler. Sämtliche Wettkampforte sind von Luzern entweder mit Zug oder Bus erreichbar.

Die Winteruniversiade wird nur einen verhältnismässig geringen Besucheraufmarsch generieren. In erster Linie werden Teilnehmende, deren Angehörige und die Bevölkerung vor Ort die Wettkämpfe verfolgen. Die Veranstalter rechnen mit insgesamt 80 000 Zuschauerinnen und Zuschauern. Am meisten Besucherinnen und Besucher werden für die Eröffnungs- und Schlussfeiern sowie für das Eishockeyturnier in Zug erwartet. Das zusätzliche Verkehrsaufkommen wird problemlos bewältigt werden können. Die Veranstalter gehen davon aus, dass rund 70 Prozent des zusätzlichen Verkehrsaufkommens mit dem öffentlichen Verkehr abgewickelt wird.

2.4.4

Nachhaltigkeit

2.4.4.1

Allgemeine Bemerkungen

Die Sicherstellung der Nachhaltigkeit der Winteruniversiade Luzern-Zentralschweiz 2021 in all ihren Dimensionen ist ein zentrales Anliegen des Vereins «Winteruniversiade Luzern-Zentralschweiz 2021». Das Organisationskomitee hat für Fragen der Nachhaltigkeit eine übergeordnete Stabstelle geschaffen, die eng mit der Wissenschaft (Fachhochschule Luzern) und externen Fachleuten zusammenarbeitet. Zudem sollen sich auch weitere interessierte Hochschulen einbringen können. Die Dokumentation und insbesondere auch die Evaluation der getroffenen Massnahmen wird im Rahmen von Qualifikationsarbeiten (auf Stufe Master oder Doktorat) an Schweizer Hochschulen erfolgen. Schwerpunkte dürften gemäss heutiger Einschätzung in den Bereichen wirtschaftliche Entwicklung, Bildungsstandort Zentralschweiz, Verbreiterung des Sportangebots an Schweizer Hochschulen, Verbesserung der Vereinbarkeit von Spitzensport und Studium sowie Stärkung von Gesundheit und Sicherheit im Hochschulsport liegen.

2.4.4.2

Sportliche Nachhaltigkeit

Mit den Fachverbänden sind konkrete Förderprogramme für Studierende, die Spitzensport betreiben, geplant. Swiss Olympic strebt zudem mit dem Projekt «Spitzensport & Studium» eine bessere Vereinbarkeit von Spitzensport und Studium an.

Entsprechend werden im Rahmen der Winteruniversiade Pilotprojekte lanciert. Die geplante Zusammenarbeit mit den Fachverbänden kann im Idealfall einen Beitrag zur Umsetzung des Breitensport- und des Leistungsportkonzepts des Bundes leisten.

Im Bereich des Leistungssports ist darauf hinzuweisen, dass die Universiade eine der wenigen Möglichkeiten darstellt, an denen junge Sportlerinnen und Sportler Erfahrungen mit Multisportanlässen machen können. Welt- und Europameisterschaften bieten diese Gelegenheit nur in beschränktem Umfang und die Teilnahme an Olympischen Spielen dürfte wohl für viele Sportlerinnen und Sportler ein einmaliges Karriereziel sein. Auf dem Weg zur Spitze braucht es aber auch Gelegenheiten, um die Teilnahme an internationalen Multisportanlässen zu üben.

6016

BBl 2017

2.5

Sicherheit der Anlässe

2.5.1

Allgemeine Bemerkungen

Aufgrund der jüngsten sicherheitspolitischen Entwicklung mit zahlreichen Anschlägen in aller Welt und unter Berücksichtigung der Entwicklung der weltpolitischen Lage ist es möglich, dass sich die Aufwendungen für die Gewährleistung der Sicherheit bis in die Jahre 2020 und 2021 erhöhen. Heute kann darüber aber nur spekuliert werden. Es wird unabdingbar sein, dass der Nachrichtendienst des Bundes in Abstimmung mit kantonalen Stellen im Vorfeld und während der Anlässe eine situationsspezifische Lagebeurteilung vornimmt.

Neben diesen Leistungen des Nachrichtendienstes des Bundes würde der Bund bei einer massiven Verschlechterung der Sicherheitslage gegebenenfalls auch Aufgaben im Rahmen der Luftpolizei erbringen müssen. Zudem wäre der Bundessicherheitsdienst gefordert, wenn am Anlass Personen teilnehmen sollten, denen völkerrechtlicher Schutz zu gewähren ist.

2.5.2

Olympische Jugendspiele 2020

Sowohl der Kanton Waadt wie auch die Stadt Lausanne haben grosse Erfahrung, was die Garantie der Sicherheit anlässlich von Grossveranstaltungen betrifft. Das Sicherheitskonzept für die Olympischen Jugendspiele 2020 wird durch die Kantonspolizei des Kantons Waadt in Verbindung mit allen betroffenen Partnern auf kommunaler wie auch auf Projektebene erarbeitet. Die verschiedenen Parteien haben bereits Gespräche über die notwendigen Konzepte aufgenommen.

Die Organisatoren sind in Anbetracht der aktuellen Bedrohungslage überzeugt, dass sie mit den ordentlichen Polizeikräften die Sicherheit des Anlasses gewährleisten können. Situativ müssen allenfalls je nach Entwicklung der Bedrohungslage Spezialkräfte beigezogen werden.

2.5.3

Eishockey-Weltmeisterschaft 2020

Für die Organisation von Eishockeyspielen kann weitestgehend auf bestehende Konzepte im Meisterschaftsbetrieb zurückgegriffen werden. Die notwendigen Abstimmungen zwischen den Organisatoren und den zuständigen kantonalen und städtischen Behörden werden zu gegebener Zeit erfolgen.

2.5.4

Winteruniversiade 2021

Für den Anlass besteht bereits ein erster Entwurf für ein Sicherheitskonzept. In Anbetracht des Zeithorizonts ist das Konzept noch nicht definitiv. Erste Kontakte zwischen Zentralschweizer Polizeikorps haben gezeigt, dass auf der Basis des Konzeptentwurfs weiter geplant werden kann.

6017

BBl 2017

Nach heutigem Kenntnisstand und vor dem Hintergrund der aktuellen Bedrohungslage sollten die Zentralschweizer Polizeikorps die Sicherheit des Anlasses im Rahmen des Zentralschweizer Polizeikonkordats gewährleisten können. Voraussichtlich sind allerdings partielle Unterstützungsgesuche für Spezialeinheiten (z.B. Sprengstoffspürhunde oder Präzisionsschützen) notwendig.

2.6

Kosten und Finanzierung

2.6.1

Olympische Jugendspiele 2020

Wenn der beantragte Bundesbeitrag im Umfang von 8 Millionen Franken gewährt wird, ist das Budget für den Anlass ausgeglichen. Es sieht Einnahmen und Ausgaben von insgesamt 36 Millionen Franken mit einer eingeplanten Reserve von rund 3 Millionen Franken vor. Ins Gewicht fallen insbesondere die Personalkosten für die Vorbereitung und die Durchführung des Anlasses.

Im Budget ist der Beitrag an die Sanierung und den Neubau des Sportzentrums Malley in der Höhe von 6 Millionen Franken nicht eingeschlossen (vgl. hierzu Ziff.

3.5.2).

Die Beteiligungen der Stadt Lausanne und des Kantons Waadt in der Höhe von je 8 Millionen Franken sind durch die zuständigen politischen Instanzen bereits zugesichert. Gegenüber dem IOC haben sowohl Stadt wie auch Kanton eine Defizitgarantie abgegeben.

Im Detail sieht das Veranstaltungsbudget (Stand: 1. Juli 2017) wie folgt aus: Einnahmen

CHF

Ausgaben

CHF

Finanzierung durch IOC

5 231 000

Lokales Sponsoring

4 511 000

Wettkampf- und Trainingsstätten

2 986 000

Offizielle Anbieter

1 025 000

Sportliche Anlässe und Anlagen

2 654 000 2 584 000

Ticketverkauf für Sponsoren

410 000

Olympisches Dorf und Jugend

Lizenzen

256 000

Hauptmedienzentrum

Lotterien

154 000

Spenden

­

Veräusserung von Vermögen

Personalkosten

8 402 000

Informationssysteme

1 248 000

Telekommunikationen

507 000

Internet

646 000

Kulturelles Programm

1 110 000

Bildungsprogramm

1 360 000

103 000 Feier

Subventionen

6018

430 000

24 000 000

Fackellauf

807 000 66 000

BBl 2017

Einnahmen

CHF

Bund

8 000 000

Kanton Waadt

8 000 000

Stadt Lausanne

8 000 000

Ausgaben

Medizinische Leistungen und Dopingkontrollen Diverses

310 000

749 000

Essen und Getränke

1 867 000

Transporte

2 191 000

Sicherheit

747 000

Werbung und Förderung

1 802 000

Administration

1 823 000

Wettkämpfe im Vorfeld Reserve Total

CHF

36 000 000

499 000 3 524 000 36 000 000

Diese Budgetangaben der Initiantinnen und Initianten der Olympischen Jugendspiele 2020 hat der Bund keiner Plausibilisierungsprüfung unterzogen, da die finanziellen Garantien gegenüber dem IOC von den zuständigen kantonalen und kommunalen Behörden abgegeben werden. Der Bund geht davon aus, dass diese Zahlen stimmen, da öffentliche Gemeinwesen Träger des Anlasses sind.

2.6.2

Eishockey-Weltmeisterschaft 2020

Das operative Budget beträgt insgesamt 50,5 Millionen Franken. Es wird mit einem kleinen Gewinn in der Höhe von rund 60 000 Franken gerechnet. Neben der Vorbereitung des Anlasses fallen Kosten für Kommunikation, Miete der Anlagen sowie die konkrete Durchführung des Anlasses an. Bei den Zuschauereinnahmen (Ticketverkauf und Hospitality) wird mit rund 41 Millionen Franken gerechnet. Der Rest soll durch Marketingmassnahmen bzw. Beiträge von Dritten (Bund, Kantone sowie Durchführungsorte) gedeckt werden. Die Beiträge des Bundes, der Kantone und der Durchführungsorte sind unter «andere Einnahmen» budgetiert.

Für die Beteiligung an den Durchführungskosten beantragt der Bundesrat den eidgenössischen Räten einen Verpflichtungskredit im Umfang von 0,5 Millionen Franken.

Die Stadt Zürich und der Kanton Zürich werden sich voraussichtlich mit Beiträgen in der Höhe von 1,8 Millionen Franken (Stadt) beziehungsweise 1,3 Millionen Franken (Kanton) an den Kosten der Veranstaltung beteiligen. Der Kanton Waadt und die Stadt Lausanne werden je 200 000 Franken beitragen.

6019

BBl 2017

Das Budget (Stand: 21. Dezember 2016) sieht im Einzelnen wie folgt aus: Einnahmen

CHF

Ausgaben

CHF

Ticketverkauf

28 908 244

Personalkosten

13 759 169

Hospitality

12 646 209

Kommunikation

3 525 014

Marketing

3 000 000

Freiwillige

Andere Einnahmen

5 863 697

Arena Wettkämpfe Produktion Medizinischer Dienst Unterkunft Transport Akkreditierung

Total Gewinn

50 418 150

868 225 4 478 131 271 363 2 057 966 63 918 4 332 501 581 429 153 685

Ticketverkauf

3 550 772

Hospitality

7 800 113

Marketing

6 569 660

Sicherheit

1 927 022

Kongresse

415 151

Total

50 354 119

64 031

Diese Budgetangaben der Initiantinnen und Initianten der Eishockey-Weltmeisterschaft 2020 hat der Bund keiner Plausibilisierungsprüfung unterzogen, da keine finanziellen Garantien gegenüber dem IIHF abgegeben werden mussten.

2.6.3

Winteruniversiade 2021

2.6.3.1

Operatives Budget

Das operative Durchführungsbudget beträgt 33,5 Millionen Franken. Darin sind die Kosten für die Investitionen, namentlich für Infrastrukturen, nicht enthalten. Die meisten Sportanlagen sind bereits in der erforderlichen Qualität vorhanden.

Es zeichnet sich ab, dass die Biathlonanlage in Realp in ihrer heutigen Ausgestaltung nicht wettkampftauglich ist. Auch für die Snowboard- und Freestyle-SkiingWettbewerbe in Engelberg werden Investitionen getätigt werden müssen. Deren Höhe hängt von der gewählten Lösung ab und variiert zwischen wenigen Hundertausend Franken bis zu einem tiefen zweistelligen Millionenbetrag. Für die Durchführung der Nordischen Wettkämpfe in Einsiedeln muss künstlich Schnee produziert werden. Die dafür notwendigen Kosten sind noch nicht berechnet. Ebenfalls offen 6020

BBl 2017

ist, ob und wie die Infrastruktur für die Wettbewerbe im Eiskunstlaufen verbessert werden muss.

Gemäss Schätzungen der Veranstalter dürfte sich das Investitionsbudget je nach den Ausbauten in Engelberg schliesslich in der Grössenordnung von 10 bis 20 Millionen Franken bewegen.

Für die Universiade muss die Zentralschweiz der FISU eine Veranstaltungsgebühr in der Höhe von 4 Millionen Franken erstatten.

Die Veranstalter gehen von einem ausgeglichenen Budget aus, sofern sich der Bund in der Höhe von 13 Millionen Franken an den Durchführungskosten beteiligt. Das Budget (Stand 15. Juni 2016) sieht wie folgt aus: Einnahmen

CHF

Ausgaben

CHF

Kantone

13 000 000

Veranstaltungsgebühr an FISU

4 000 000

Bund

13 000 000

Unterkunft und Verpflegung

4 950 000

Teilnahmegebühr

2 400 000

Personal und Geschäftsstelle

3 000 000

Sponsoring

3 200 000

Transport und öffentlicher Verkehr

1 300 000

Diverse Einnahmen und Spenden

1 900 000

Zeremonien und Rahmenprogramm

2 050 000

TV-Produktion, IT und Zeitmessung

6 000 000

Akkreditierung, Marketing, Branding

1 500 000

Wettkampfstätten (Bereitstellung und Ausrüstung, technisches Personal, Organisation, Medizin, Dopingkontrollen, Testwettkämpfe)

7 700 000

MWST und Unvorhergesehenes Total Einnahmen

33 500 000

Total Auslagen

3 000 000 33 500 000

Diese Budgetangaben der Initiantinnen und Initianten der Winteruniversiade 2021 hat der Bund keiner Plausibilisierungsprüfung unterzogen, da die finanziellen Garantien gegenüber der FISU von den zuständigen kantonalen und kommunalen Behörden abgegeben werden. Der Bund geht davon aus, dass diese Zahlen stimmen, da öffentliche Gemeinwesen Träger des Anlasses sind.

6021

BBl 2017

2.6.3.2

Finanzierung durch die Kantone und die Stadt Luzern

Die Kantone haben ihre Beiträge verbindlich zugesichert. In Uri und Nidwalden haben die Kantonsparlamente die Beiträge beschlossen. Aus den anderen Kantonen liegen Regierungsbeschlüsse vor. In der Stadt Luzern hat das Stadtparlament einen Beitrag von 2 Millionen Franken beschlossen. Die Gelder werden den kantonalen Lotterie- oder Sport-Toto-Fonds entnommen oder sind in den Budgets 2017 bzw.

den Finanzplänen 2018­2021 eingestellt.

Die 13 Millionen Franken, welche im Budget als Einnahmen aus den Kantonen vorgesehen sind, setzen sich aus 11 Millionen Franken der Kantone und 2 Millionen Franken der Stadt Luzern zusammen. Die Verhandlungen mit den Gemeinden der Austragungsorte über allfällige weitere kommunale Beiträge konnten noch nicht abgeschlossen werden.

2.6.3.3

Zusätzliche Kosten für Infrastruktur

Im Gegensatz zur Kandidatur für Olympische Jugendspiele Lausanne 2020 fallen in der Zentralschweiz keine Kosten für Infrastrukturen an, die als nationale Sportanlagen bezeichnet werden können. Gemäss Artikel 5 Absatz 2 SpoFöG kann der Bund lediglich an solche Sportanlagen Finanzhilfen leisten. Ein Bundesbeitrag an die Infrastrukturkosten im Zusammenhang mit der Winteruniversiade ist deshalb nicht möglich.

2.7

Kostenbeteiligung des Bundes

2.7.1

Allgemeine Überlegungen

Die Anlässe werden gemäss dem vom Bundesrat am 26. Oktober 20163 verabschiedeten Aktionsplan Sportförderung des Bundes als Multisportanlässe beziehungsweise im Fall der Eishockey-Weltmeisterschaft 2020 als weltweit ausstrahlender Anlass eingeschätzt. Gemäss verschiedenen Studien können solche Anlässe für die Schweiz in Bezug auf die Sportförderung (Breiten- und Leistungssport) hohen Nutzen bringen.

Sie sind einmalig in ihrer verbindenden Kraft und entsprechend attraktiv für die teilnehmenden Sportlerinnen und Sportler. Sie gehen über die Interessen einzelner Sportarten hinaus und verbessern die Rahmenbedingungen für den Sport in seiner ganzen Breite. Aufgrund ihrer hohen Komplexität bezüglich Infrastruktur, Logistik, Sicherheit, Rahmenorganisation und geografischer Ausdehnung bedürfen sie einer nationalen Koordination. Aus diesem Grund konnten sämtliche internationalen Multisportanlässe der vergangenen 20 Jahre nur mit massgeblicher Unterstützung der jeweils betroffenen Nationalstaaten stattfinden.

3

Der Aktionsplan Sportförderung des Bundes ist abrufbar unter www.vbs.admin.ch > Sport > Aktionsplan Sportförderung > Dokumente

6022

BBl 2017

Im Rahmen des vom Bundesrat am 26. Oktober 2016 verabschiedeten Leistungssportkonzepts des Bundes wurde festgehalten, dass eine erfolgreiche Sportförderung nicht nur in der Wettkampfteilnahme im Ausland, sondern auch in der Durchführung internationaler Sportveranstaltungen in der Schweiz besteht. Die Winteruniversiade und die Olympischen Jugendspiele können wirksame Plattformen für die Förderung des Schneesports und des Wintertourismus in der Schweiz sein. Dank ihrer medialen Ausstrahlung haben solche Veranstaltungen überdies erfahrungsgemäss einen positiven Einfluss auf die Wahrnehmung der Schweiz im Ausland und sind somit auch attraktive Plattformen für die Landeskommunikation.

2.7.2

Rechtsgrundlagen

Der Bund kann gemäss Artikel 17 SpoFöG internationale Sportanlässe, die in der Schweiz stattfinden und die von europäischer oder weltweiter Bedeutung sind, unterstützen, sofern sich die Kantone angemessen an den Kosten beteiligen. In Artikel 72 der Sportförderungsverordnung vom 23. Mai 20124 (SpoFöV) werden die Voraussetzungen für eine Beteiligung festgelegt. Insbesondere wird auch die Höhe des Bundesbeitrags umschrieben. Dieser soll in der Regel höchstens die Hälfte dessen betragen, was Kantone und Gemeinden zusammen an den Anlass leisten. Der Bund kann ausnahmsweise von diesem Kostenschlüssel abweichen und seine Kostenbeteiligung erhöhen, wenn er ein besonderes Interesse an der Durchführung des Anlasses hat (Art. 72 Abs. 4 SpoFöV).

2.7.3

Olympische Jugendspiele 2020

Bei den Olympischen Jugendspielen in Lausanne handelt es sich um einen Anlass von weltweiter Bedeutung. Die Veranstaltung entspricht daher einer der Anforderungen nach Artikel 17 SpoFöG. Die Beherbergung der Olympischen Jugendspiele bedeutet, dass erstmals seit 1948 unter der olympischen Flagge wieder Wettkämpfe in der Schweiz stattfinden. Im Hinblick auf eine allfällige Kandidatur für Olympische Winterspiele 2026 stellt dies einen möglichen Wettbewerbsvorteil dar. Das IOC berücksichtigt bei der Vergabe von Olympischen Spielen die Erfahrung der Staaten bei der Organisation von grossen Multisportanlässen.

Bei einem Aufwand von 36 Millionen Franken rechnen die Organisatoren mit einem Beitrag der öffentlichen Hand im Umfang von 24 Millionen Franken. Dem Bund wurde ein Beitrag in der Höhe von 8 Millionen Franken beantragt. Der Kanton Waadt und die Stadt Lausanne tragen ebenfalls je 8 Millionen Franken zum Budget der Veranstaltung bei. Gemäss Artikel 72 Absatz 2 SpoFöV beträgt der Bundesbeitrag höchstens die Hälfte des Betrages, den Kantone und Gemeinden zusammen an den Anlass leisten. Damit sind die Vorgaben des SpoFöG und der SpoFöV für eine Bundesbeteiligung an den Durchführungskosten im Umfang von 8 Millionen Franken erfüllt.

4

SR 415.01

6023

BBl 2017

Das Gesuch der Stadt Lausanne um einen Beitrag in der Höhe von 6 Millionen Franken an den Neubau des Sportzentrums Malley (Gesamtkosten des Projekts: rund 240 Mio. Fr.) wird in Ziffer 3.4 behandelt.

2.7.4

Eishockey-Weltmeisterschaft 2020

Bei der Eishockey-Weltmeisterschaft handelt es sich nicht um einen Multisportanlass. In den vergangenen Jahren hat der Bund die Durchführung von Europa- und Weltmeisterschaften in unterschiedlichsten Disziplinen regelmässig unterstützt. Die Organisation solcher Sportveranstaltungen lässt sich angesichts der vielfältigen Vorgaben in der Regel nicht kostendeckend durchführen.

Auch wenn die volkswirtschaftliche Bedeutung entsprechender Veranstaltungen nicht überschätzt werden darf, sind sie doch eine ideale Gelegenheit, die Schweiz als Gastgeberland international zu positionieren. Eine Unterstützung in der Grössenordnung von 500 000 Franken lässt sich ­ gerade in Anbetracht der Unterstützung vergleichbarer Anlässe wie der Ski-Weltmeisterschaft 2017 in St. Moritz ­ rechtfertigen. Aufgrund der weltweiten Bedeutung des Anlasses und der ausreichenden Beteiligung der übrigen Gebietskörperschaften (vgl. Ziff. 2.6.2.2) sind die Vorgaben des SpoFöG und der SpoFöV erfüllt für eine Bundesbeteiligung an den Durchführungskosten im Umfang von 0,5 Millionen Franken.

2.7.5

Winteruniversiade 2021

Bei einem Durchführungsbudget von 33,5 Millionen Franken haben die Veranstalter einen Bundesbeitrag in der Höhe von 13 Millionen Franken an die Organisation sowie weitere Beiträge an sportliche Infrastrukturanlagen in der Höhe von 3 bis 5 Millionen Franken beantragt. Die beteiligten Kantone und die Stadt Luzern unterstützen die Veranstaltung mit Beiträgen in der Höhe von insgesamt 13 Millionen Franken.

Die beantragte Bundesunterstützung von 13 Millionen Franken geht über die gemäss SpoFöV maximale Kostenbeteiligung des Bundes hinaus (Drittelsmodell: je ein Drittel Bund, Kantone und Gemeinden), die bedeuten würde, dass sich der Bund mit maximal 6,5 Millionen Franken am Anlass beteiligt. Gestützt auf Artikel 72 Absatz 4 SpoFöV kann die Kostenbeteiligung höher sein, wenn der Bund ein besonderes Interesse an der Durchführung der Veranstaltung hat. Deshalb beantragt der Bundesrat dem Parlament einen Verpflichtungskredit für die Beteiligung an den Durchführungskosten im Umfang von insgesamt 11 Millionen Franken. Eine noch weitergehende Bundesbeteiligung lehnt der Bundesrat mit Rücksicht auf die vergleichbare Veranstaltung im Rahmen der Olympischen Jugendspiele 2020 in Lausanne (Bundesbeteiligung: 8 Mio. Fr.; vgl. Ziff. 2.7.1.3) ab.

In der Zentralschweiz fallen keine Kosten für Sportinfrastrukturen an, die als nationale Sportanlagen bezeichnet werden können. Gemäss Artikel 5 Absatz 2 SpoFöG kann der Bund lediglich an solche Sportanlagen Finanzhilfen leisten. Ein Bundesbeitrag an die Infrastrukturkosten im Zusammenhang mit der Winteruniversiade wurde 6024

BBl 2017

deshalb nicht in Betracht gezogen. Es werden jedoch verhältnismässig hohe Kosten für temporäre Infrastrukturen ausgewiesen. Vor diesem Hintergrund und im Rahmen einer Gesamtbetrachtung scheint es angezeigt, dass der Bund insgesamt einen Anteil am Durchführungsbudget in der Höhe von 11 Millionen Franken übernimmt.

2.8

Garantien gegenüber dem IOC und der FISU

Sowohl das IOC wie auch die FISU verlangen von den Austragungsorten verschiedene Garantien. Diese Garantien dienen dazu, den Organisatoren die bestmöglichen Rahmenbedingungen für die Durchführung der Sportanlässe zu bieten.

In Bezug auf die von Bundesstellen notwendigen Garantien hat eine Prüfung ergeben, dass diese durch die zuständigen Bundesstellen ohne besondere Einschränkungen abgeben werden können. Es handelt sich insbesondere um folgende Garantien, welche im Einzelfall zu prüfen sein werden: ­

allgemeine Garantie zur Unterstützung der Veranstaltungen durch den Bundespräsidenten oder die Bundespräsidentin sowie den Sportminister oder die Sportministerin;

­

Zollerleichterungen, insbesondere Befreiung von Zollabgaben für Waren, die für die Anlässe gebraucht werden;

­

Garantie für die Erteilung von Visa und Arbeitsbewilligungen;

­

Garantie für die Zuteilung von Frequenzen;

­

Garantie für die Einhaltung der Arbeitsbedingungen in der Schweiz.

Verschiedene andere Garantien wurden von den zuständigen kantonalen und kommunalen Behörden abgegeben: ­

finanzielle und andere Garantien der regionalen und lokalen Behörden für die Unterstützung des Projekts;

­

Garantien der kantonalen und lokalen Regierungen für die Gewährleistung von Sicherheit und friedlichen Feierlichkeiten anlässlich der Sportanlässe;

­

Garantie für die Einhaltung von lokalen, regionalen und nationalen Vorschriften sowie von internationalen Abkommen zum Thema Planung, Bau und Umweltschutz;

­

Garantien für die Berechtigung zur Nutzung der benötigten Austragungsorte und für die Übereinstimmung mit den sporttechnischen Vorschriften und Anforderungen sowie die Garantie, dass der Begehbarkeit der Austragungsorte volle Beachtung geschenkt wird;

­

Garantien für die Rekrutierung von genügend Personal, insbesondere von technischem Personal von Sportorganisationen, um einen reibungslosen Ablauf sicherzustellen;

­

Garantien für Sportinfrastrukturen von hoher Qualität gemäss den Anforderungen der internationalen Sportverbände;

­

Garantien für Testwettkämpfe vor der Winteruniversiade; 6025

BBl 2017

­

Garantien für die medizinische Versorgung sowie Dopingkontrollen in Einklang mit den medizinischen Bestimmungen.

3

NASAK 4: Ergänzungen zur Infrastruktur für Eishockey

3.1

Allgemeines

Mit dem Bundesbeschluss vom 27. September 20125 über Finanzhilfen an Sportanlagen von nationaler Bedeutung (NASAK 4) hat die Bundesversammlung einen Gesamtkredit von 70 Millionen Franken für Finanzhilfen an die Realisierung von Sportanlagen von nationaler Bedeutung gesprochen. Davon wurden 50 Millionen Franken auf 11 einzelne Verpflichtungskredite für bestimmte Sportanlagen oder Gruppen von Sportanlagen aufgeteilt. Die übrigen 20 Millionen Franken wurden dem Bundesrat zur Verwendung im eigenen Ermessen zur Verfügung gestellt.

Gemäss diesem Bundesbeschluss dürfen Verpflichtungen im Rahmen des Gesamtkredites bis zum 31. Dezember 2017 eingegangen werden.

Ende Mai 2017 waren die 70 Millionen Franken weitgehend ausbezahlt, vertraglich verpflichtet oder bedingt zugesagt. Mit NASAK 4 sind bisher zahlreiche Projekte realisiert und in Betrieb genommen worden. Beispiele sind das Fussballzentrum für den Frauenfussball in Biel mit Nationalstadion und Trainingsanlagen, die neue Trainings- und Eventhalle des Tenniszentrums in Biel, das Hallen-Velodrome in Grenchen, das Schwimmsportzentrum in Uster, das Ruderzentrum Rotsee Luzern, das Curlingzentrum in Biel sowie die alpinen Weltcup-Skipisten in St. Moritz. Ein zweites Schwimmsportzentrum in Sursee befindet sich im Bau, eine Hallenarena mit 4000 Sitzplätzen in Kriens ist in fortgeschrittener Planung.

3.2

Verzicht auf ein nationales Eishockeyzentrum

Gemäss dem Bundesbeschluss zu NASAK 4 steht ein Verpflichtungskredit von 5 Millionen Franken für den Bau eines nationalen Eishockeyzentrums in Winterthur zur Verfügung. Zusätzlich hat der Bundesrat aus dem nicht spezifizierten Teil des Gesamtkredits eine weitere Million bewilligt, sodass insgesamt 6 Millionen Franken dafür reserviert sind. Die SIHF, der nationale Verband, hatte den Bedarf nach einem nationalen Zentrums hauptsächlich mit den betrieblichen Vorteilen und den Synergien in der Nutzung begründet.

Aus finanziellen Gründen musste das Projekt in Winterthur aufgegeben werden.

Vertiefte Studien hatten ergeben, dass insbesondere die hohen Betriebskosten für die SIHF nicht tragbar gewesen wären. Es liessen sich auch keine geeigneten Synergien finden. Die SIHF hat daher eine neue, dezentrale Anlagenstrategie entwickelt.

5

BBl 2012 8393

6026

BBl 2017

3.3

Strategie und Projekte der SIHF im Rahmen von NASAK 4

Die neu erarbeitete Strategie der SIHF sieht vor, die Trainings- und Ausbildungsaktivitäten des Verbandes zentral gesteuert in mehreren dezentralen Eishockeyanlagen durchzuführen. Dazu gehören zum einen die bereits früher mit NASAK-Mitteln unterstützten Stadien in Davos, Basel, Bern und Freiburg. Zum andern sollen beispielsweise in Zug, Ambri, Langnau, Visp und Pruntrut Anlagen neu erstellt, erweitert oder erneuert werden, um den seither erhöhten Anforderungen an Qualität und Quantität zu genügen. Mit Investitionshilfen aus dem Kredit NASAK 4 soll demnach die Erstellung mehrerer dezentraler Eishockeyanlagen unterstützt werden.

Die Nutzung mehrerer Anlagen in verschiedenen Landesteilen ist aus wirtschaftlichen Gründen eine pragmatische Lösung, weil lokale Trägerschaften die Infrastrukturen finanzieren und der Verband nur eine Miete für seine nationalen Nutzungen zu entrichten hat. Aus Sicht der Sportförderung wird der nationale Eishockeysport in die verschiedenen Regionen und damit näher zur Bevölkerung und zur sportaffinen Jugend gebracht, was besonders der Nachwuchs- und Talentförderung auf regionaler und nationaler Ebene wertvolle Impulse verleiht.

Damit der bisher für ein nationales Eishockeyzentrum vorgesehene Verpflichtungskredit für die neue dezentrale Lösung der SIHF verwendet werden kann, ist eine Änderung der Spezifikation und damit des Bundesbeschlusses NASAK 4 erforderlich.

3.4

Sportzentrum Malley

3.4.1

Projekt

Für die Durchführung der Eishockey-Weltmeisterschaft 2020 und auch für die im gleichen Jahr stattfindenden Olympischen Jugendspiele muss die bestehende Eissportanlage in Malley ersetzt werden. Gebaut wird ein moderner Sportkomplex, der ein Eisstadion, eine Trainingseishalle sowie ein grosses Schwimmsportzentrum umfasst. Das Sportzentrum Malley mit einem Investitionsvolumen von rund 90 Millionen Franken dient der SIHF hauptsächlich als moderne Eishockey-Arena in der Westschweiz für die Durchführung von Länderspielen und internationalen Turnieren. Das Eissportzentrum lässt sich auch für Veranstaltungen im Eislauf und in zahlreichen weiteren Sportarten nutzen.

3.4.2

Bedeutung für die Olympischen Jugendspiele 2020

Das Sportzentrum ist ebenfalls das infrastrukturelle Kernelement der Olympischen Jugendspiele 2020. Hier werden die Eissportwettbewerbe in den Sportarten Eishockey, Eiskunstlauf und Short-Track-Speed-Skating ausgetragen, wobei das Stadion für Eishockey und die Trainingseishalle für den Eislauf dienen. Das Ausseneisfeld ist für den Trainings- und Aufwärmbetrieb vorgesehen.

6027

BBl 2017

3.4.3

Sportanlage von nationaler Bedeutung

Bereits das bisherige Centre Intercommunal de Glace de Malley ist im Katalog der Sportanlagen von nationaler Bedeutung aufgeführt. Das neue Sportzentrum Malley erfüllt die Kriterien für die nationale Bedeutung von Sportanlagen gemäss dem Nationalen Sportanlagenkonzept (NASAK) sowohl für den Eissport als auch für den Schwimmsport. Für die Ausrichtung von Finanzhilfen muss die Funktionalität für die vorgesehenen Sportarten gewährleistet sein, müssen die Anforderungen des Natur- und Umweltschutzes sowie der Raumplanung erfüllt werden, muss mindestens ein nationaler Sportverband seinen Nutzungsbedarf aufgrund seiner langfristigen Verbandsstrategie nachweisen und muss der Bau und der langfristige Betrieb finanziell gesichert sein.

Kurz nach Ende der Olympischen Jugendspiele 2020 ist das Sportzentrum auch im Einsatz als Austragungsort der Eishockey-Weltmeisterschaft. Darüber hinaus benötigt die SIHF das Sportzentrum für die Durchführung von grösseren nationalen und internationalen Wettbewerben, wie sie bereits in der alten Anlage stattfanden.

3.5

Rechtliche Grundlagen

Der Bund kann nach Artikel 5 SpoFöG den Bau von Sportanlagen von nationaler Bedeutung mit finanziellen Beiträgen unterstützen, wenn die Kriterien nach Artikel 44 SpoFöV eingehalten sind.

3.5.1

Dezentrale Infrastrukturen für Eishockey

Die Mitfinanzierung mehrerer dezentraler Eishockeyanlagen setzt eine Anpassung des Bundesbeschlusses vom 27. September 2012 über Finanzhilfen an Sportanlagen von nationaler Bedeutung (NASAK 4) voraus. Der Verpflichtungskredit von 5 Millionen Franken für ein nationales Eishockeyzentrum in Artikel 1 Absatz 2 Buchstabe c dieses Bundesbeschlusses muss umgewidmet werden zu einem entsprechenden Verpflichtungskredit in der Höhe von 6 Millionen Franken für Eishockeyanlagen analog zu den Krediten für Schwimmsportzentren oder den Anlagen für den Schneesport. Dies bedarf der gleichzeitigen Reduktion des Betrages nach Artikel 1 Absatz 3 des vorgenannten Bundesbeschlusses von 20 auf 19 Millionen Franken.

Zudem ist die Frist für Verpflichtungen nach Artikel 2 dieses Bundesbeschlusses von Ende 2017 um ein Jahr zu verlängern, weil die Verpflichtungen zugunsten der dezentralen Eishockeyanlagen erst 2018 eingegangen werden können.

3.5.2

Sportzentrum Malley

Mit der vorliegenden Botschaft wird der Bundesversammlung aufgrund von Artikel 5 SpoFöG ein Zusatzkredit von 6 Millionen Franken an die Erstellung des Sportzentrums Malley im Rahmen des NASAK 4 beantragt. Entsprechend ist der Ge-

6028

BBl 2017

samtkredit NASAK 4 von 70 auf 76 Millionen Franken zu erhöhen und Verpflichtungen aus dem Zusatzkredit sollen bis Ende 2018 eingegangen werden können.

4

Inhalt der Kreditbeschlüsse

4.1

Antrag des Bundesrates

Der Bundesrat beantragt den eidgenössischen Räten Verpflichtungskredite in der Höhe von 19,5 Millionen Franken für die finanzielle Unterstützung der Durchführung der Olympischen Jugendspiele 2020, der Eishockey-Weltmeisterschaft 2020 und der Winteruniversiade 2021. Zudem wird eine Änderung des Bundesbeschlusses vom 27. September 2012 über Finanzhilfen an Sportanlagen von nationaler Bedeutung (NASAK 4) beantragt. Diese beinhaltet einen Zusatzkredit in der Höhe von 6 Millionen Franken für den Bau des Sportzentrums Malley, eine Änderung der Spezifikation in Artikel 1 Absatz 2 Buchstabe c zugunsten des Ausbaus von mehreren dezentralen Eishockey-Infrastrukturen und die Verlängerung der Frist um ein Jahr auf Ende 2018 für die genannten Eishockey-Infrastrukturprojekte. Gleichzeitig wird beantragt, den Verpflichtungskredit für die Eishockey-Infrastrukturen von 5 Millionen auf 6 Millionen Franken zu erhöhen und zum Ausgleich den nach Artikel 1 Absatz 3 des Bundesbeschlusses NASAK 4 durch den Bundesrat frei verwendbaren Kredit von 20 Millionen Franken auf 19 Millionen Franken zu reduzieren.

4.2

Beschreibung des Inhalts der Vorlage im Einzelnen

4.2.1

Durchführung der Anlässe

Es kann diesbezüglich auf die detaillierten Ausführungen unter Ziffer 2 verwiesen werden. Der Botschaft liegen die Erkenntnisse zugrunde, die den Bundesbehörden von den verantwortlichen Organisatoren für die beiden Anlässe zur Verfügung gestellt wurden. Diese Unterlagen haben eine Aussagequalität, die eine Unterstützung durch den Bund rechtfertigt.

4.2.2

Bundesbeiträge im Rahmen des NASAK

Diesbezüglich kann auf die Ausführungen unter Ziffer 3 verwiesen werden. Die Leistung der Finanzhilfen erfolgt gemäss den Kriterien des NASAK (vgl. Art. 42 ff.

SpoFöV sowie Art. 79 ff. der Verordnung des VBS vom 25. Mai 2012 6 über Sportförderungsprogramme und -projekte). Geplant ist insbesondere ein langfristiger Vertrag über die Nutzung des Sportzentrums Malley zwischen der SIHF und der Stadt Lausanne. Zudem wird das Sportzentrum Malley der SIHF für die Durchführung der Eishockey-Weltmeisterschaft 2020 kostenlos zur Verfügung stehen.

6

SR 415.011

6029

BBl 2017

4.3

Verzicht auf die Durchführung eines Vernehmlassungsverfahrens

Auf die Durchführung eines Vernehmlassungsverfahrens kann verzichtet werden, da kein Vorhaben von grosser politischer, finanzieller, wirtschaftlicher, ökologischer, sozialer oder kulturellen Tragweite vorliegt (vgl. Art. 3 Abs. 1 Bst. d des Vernehmlassungsgesetzes vom 18. März 20057 [VLG]). Mit dem Erlass des SpoFöG (Art. 17) hat das Parlament der Unterstützung von internationalen Sportanlässen in der Schweiz explizit zugestimmt. Der Unterstützungsbeitrag in der Höhe von 25,5 Millionen Franken erfüllt das Kriterium der grossen finanziellen Tragweite nicht. Auch die Voraussetzungen von Artikel 3 Absatz 1 Buchstabe e VLG (erhebliche Betroffenheit eines oder mehrerer Kantone durch zusätzliche Lasten) sind nicht gegeben.

4.4

Erläuterungen zu den einzelnen Bestimmungen der Vorlage

4.4.1

Bundesbeschluss über die Beiträge des Bundes an internationale Sportanlässe in den Jahren 2020 und 2021

Art. 1 Gemäss dieser Bestimmung soll an die ungedeckten Kosten der Organisation und Durchführung der Anlässe ein Beitrag in der Höhe von höchstens 19,5 Millionen Franken geleistet werden. In diesem Umfang wird ein Gesamtkredit beantragt; der jährliche Zahlungsbedarf wird in den Voranschlag des jeweiligen Jahres aufgenommen. Sollte der Beitrag des Bundes an die ungedeckten Kosten nicht vollumfänglich benötigt werden, so sind nach Absatz 3 zu viel geleistete Beiträge zurückzuerstatten.

Art. 2 Sowohl vom Kanton Waadt und der Stadt Lausanne wie auch von der Region Zentralschweiz wird ein angemessener Beitrag für die Durchführung der Anlässe erwartet. Buchstabe b ist deklaratorisch und nicht abschliessend zu verstehen. Die rechtlichen Vorgaben von Bund und Kantonen sind im Rahmen der Vorbereitung und der Durchführung der Anlässe zwingend zu beachten.

7

SR 172.061

6030

BBl 2017

4.4.2

Änderung des Bundesbeschlusses vom 27. September 2012 über Finanzhilfen an Sportanlagen von nationaler Bedeutung (NASAK 4)

Art. 1 Einleitungssatz und Abs. 2 Bst. c sowie 3 Anstelle der Verwendung des Betrags für ein nationales Leistungszentrum in Winterthur soll neu die Möglichkeit geschaffen werden, verschiedene dezentrale Leistungszentren für Ausbildung und Training im Umfang von maximal 6 Millionen Franken zu unterstützen. Aktuell ist gemäss dem Konzept der SIHF vorgesehen, solche Ergänzungs- und Ausbauten unter anderem in Zug, Ambri, Langnau, Pruntrut und Visp zu errichten.

Die Summe ist eine Million höher als der ursprünglich für das Zentrum in Winterthur vorgesehene Beitrag. Zur Kompensation dieser Million wird der ursprünglich frei verfügbare Betrag des Bundesrates in der Höhe von 20 Millionen auf 19 Millionen Franken gekürzt.

Art. 1a Ein Zusatzkredit in der Höhe von 6 Millionen Franken soll für den Neubau des Sportzentrums Malley vorgesehen werden.

Art. 2 Da der Bundesbeschluss erst gegen 2018 vorliegen wird, ist die Möglichkeit zu schaffen, dass die Verpflichtungen bis Ende 2018 eingegangen werden können.

5

Auswirkungen

5.1

Auswirkungen auf den Bund

Die beantragten Mittel im Umfang von 25,5 Millionen Franken belasten den Bundeshaushalt in den Jahren 2019­2021.

Die Kosten für allfällige interkantonale Polizeieinsätze (IKAPOL-Einsätze) belasten den Bundeshaushalt nicht. Der Bund wird in einem geringen Umfang zusätzliche Aufgaben im Bereich der Sicherheit und der Unterstützung der zivilen Behörden durch die Armee zu übernehmen haben. Dies betrifft in erster Linie den Nachrichtendienst des Bundes, den Bundessicherheitsdienst, das Grenzwachtkorps, die Zollverwaltung und die Armee. Diese zusätzlichen Aufgaben können im Rahmen der ordentlichen Budgets bewältigt werden. Es werden keine zusätzlichen personellen Ressourcen benötigt.

Das Engagement der Armee und des Zivilschutzes für die Unterstützung der zivilen Behörden erfolgt im Rahmen der entsprechenden Rechtsgrundlagen (Verordnung vom 21. Aug. 20138 über die Unterstützung ziviler oder ausserdienstlicher Tätigkei8

SR 513.74

6031

BBl 2017

ten mit militärischen Mitteln, Verordnung vom 6. Juni 20089 über Einsätze des Zivilschutzes zugunsten der Gemeinschaft). Die Wünsche der beiden Organisatoren werden im Rahmen der Mehrjahresplanung der Armee und des Zivilschutzes nach Möglichkeit berücksichtigt.

5.2

Auswirkungen auf Kantone und Gemeinden sowie auf urbane Zentren, Agglomerationen und Berggebiete

Auf die Kantone und Gemeinden hat der Bundesbeschluss keine besonderen Auswirkungen. Im Rahmen des IKAPOL-Einsatzes haben die Kantone allenfalls zusätzliche Kosten zu tragen. In diesem Punkt werden die Durchführungskantone das Gespräch mit den übrigen Kantonen suchen.

Für die Durchführung der nordischen Skiwettkämpfe im französischen Jura anlässlich der Olympischen Jugendspiele 2020 wird die Waadtländer Kantonspolizei eng mit der französischen Polizei zusammenarbeiten.

Im Zusammenhang mit den Olympischen Jugendspielen 2020 stehende Infrastruktur-Ausbaumassnahmen werden positive Auswirkungen auf die beteiligten Kantone haben. Das Sportzentrum Malley entspricht einem überregionalen Bedürfnis und ist insbesondere für die Sportförderung in der Westschweiz von grosser Bedeutung.

5.3

Auswirkungen auf Tourismus und Wirtschaft

Der Tourismus ist eine der wichtigsten Exportbranchen der Schweiz. Besonders für die alpinen Regionen ist der Tourismus ein Leitsektor mit strategischer Bedeutung.

Dabei spielt insbesondere der Wintertourismus eine entscheidende Rolle. Aufgrund der globalen Tragweite der Winteruniversiade sowie der Olympischen Jugendspiele kann deren Austragung für den Tourismusstandort Schweiz einen besonderen Stellenwert einnehmen.

Zu den volkswirtschaftlichen Effekten der Winteruniversiade 2021 wurde durch die Hochschule Luzern ein Bericht erstellt: Ausgangspunkt der Schätzungen der volkswirtschaftlichen Wirkungen sind die erwarteten Mehrausgaben, die unmittelbar der Winteruniversiade zuzuschreiben sind. Mehrausgaben werden unter anderem durch Zuschauerinnen und Zuschauer, Akkreditierte, Länderteams mit Betreuerinnen und Betreuern, Sponsor- und Eventunternehmen sowie durch das lokale OK generiert.

Die erwarteten Mehrausgaben belaufen sich insgesamt auf mindestens 38 Millionen Franken. Sie lösen innerhalb der Schweizer Volkswirtschaft ökonomische Effekte aus. Die insgesamt erwartete Wertschöpfung in der Schweiz beträgt rund 70 Millionen Franken.

9

SR 520.14

6032

BBl 2017

Für die Olympischen Jugendspiele und für die Eishockey-Weltmeisterschaft 2020 wurden keine Berichte zu den volkswirtschaftlichen Effekten erstellt. Entsprechend sind die Auswirkungen auf Tourismus und Wirtschaft nicht genau bezifferbar.

5.4

Auswirkungen auf Raum, Umwelt und Gesellschaft

Die Veranstaltungen haben in unterschiedlichem Ausmass Auswirkungen auf Raum, Umwelt sowie Gesellschaft.

Die beiden globalen Multisportveranstaltungen werden fast gänzlich auf bereits existierender Sportinfrastruktur durchgeführt. In dieser Phase der Vorarbeiten ist die Durchführung einer umfassenden Nachhaltigkeitsbeurteilung jedoch noch nicht möglich. Im Laufe der weiteren Arbeiten werden die Organisatoren beider Anlässe weitreichende Massnahmen im Bereich der Nachhaltigkeit in der Durchführung sowie der sportlichen Nachhaltigkeit entwickeln und umsetzen.

Die Schwerpunkte werden gemäss aktueller Planung in den Bereichen Bildungsstandort, Verbreiterung des Sportangebots an Schweizer Hochschulen, Verbesserung der Vereinbarkeit von Spitzensport und Studium sowie Stärkung von Gesundheit und Sicherheit im Hochschulsport liegen. Weiter sollen Aspekte der Nachhaltigkeit z.B. bei der Verpflegung, beim Transport sowie bei Bauten berücksichtigt werden.

Zudem wird die Stadt Lausanne als «Olympiastadt» die olympischen Werte den Athletinnen und Athleten sowie der lokalen und schweizerischen Jugend nachhaltig vermitteln.

Die Eishockey-Weltmeisterschaft wird im bereits bestehenden Hallenstadion in Zürich und im Sportzentrum Malley in Lausanne ausgetragen. Die bestehende Eissportanlage in Malley soll durch einen modernen Sportkomplex, der ein Eisstadion, eine Trainingseishalle sowie ein grosses Schwimmsportzentrum erfasst, ersetzt werden. Die Erstellung des Sportzentrums Malley soll im Rahmen des NASAK 4 mitfinanziert werden (vgl. Ziff. 3.5.2).

Die SIHF sieht in der Durchführung dieses Anlasses konkrete Entwicklungschancen.

Der Grossanlass soll für die Umsetzung von Projekten im Rahmen der Entwicklungsstrategie des Verbandes genutzt werden. Dies betrifft insbesondere die Entwicklung in den Bereichen des Nachwuchses und der Ausbildung.

5.5

Risiken

Im aktuellen weltpolitischen Umfeld besteht ­ wie bei allen Sportgrossanlässen ­ das Risiko, dass sich die Sicherheitslage derart massiv verschlechtert, dass ein Anlasses nicht oder nur zu sehr hohen ­ durch das umfangreiche Sicherheitsdispositiv verursachte ­ Kosten durchgeführt werden kann. Mit diesem Risiko müssen sämtliche Veranstalter, und damit auch die mitfinanzierende öffentliche Hand, leben. Der Verzicht auf die Durchführung solcher Anlässe wäre letztlich eine Kapitulation vor Kräften, die unsere freiheitliche Gesellschaft ablehnen.

6033

BBl 2017

Ein weiteres potenzielles Risiko ist darin zu sehen, dass aktuell noch nicht absehbare Mehrkosten entstehen könnten. Dieses Risiko wird insofern minimiert, als die Veranstalter gemäss deren Angaben ausreichend Reserven eingeplant haben. Sollten diese Reserven nicht ausreichen, würden in erster Linie die Leistungen so gestaltet, dass sie mit den vorhandenen Geldmitteln bezahlt werden könnten. Erst nach Ausschöpfen dieser Möglichkeiten würde in Betracht gezogen, die beteiligten Körperschaften um zusätzliche Mittel anzugehen. Durch den Einbezug von Regierungsmitgliedern in die Vereinsstrukturen wird das Risiko eines Defizits weiter minimiert.

Das verbleibende kleine Restrisiko ist in Anbetracht der zu erwartenden Effekte der Anlässe vertretbar. Es ist bei den drei Anlässen keine Defizitgarantie des Bundes vorgesehen.

6

Verhältnis zur Legislaturplanung

Die Vorlage ist weder in der Botschaft vom 27. Januar 201610 zur Legislaturplanung 2015­2019 noch im Bundesbeschluss vom 14. Juni 201611 über die Legislaturplanung 2015­2019 angekündigt. Zum Zeitpunkt der Erarbeitung der Legislaturplanung war noch nicht klar absehbar, dass die Veranstaltungen in der Schweiz stattfinden würden. Angesichts der Terminplanungen zur Vorbereitung dieser Veranstaltungen ist es jedoch unumgänglich, diese Botschaft bereits in der laufenden Legislaturperiode dem Parlament vorzulegen.

7

Rechtliche Aspekte

7.1

Verfassungs- und Gesetzmässigkeit

Die Zuständigkeit der Bundesversammlung für die vorliegenden Kreditbeschlüsse ergibt sich aus Artikel 167 der Bundesverfassung12 (BV). Die verfassungsrechtlichen Grundlagen für die beantragten Subventionen finden sich in Artikel 68 Absatz 1 BV, der den Bund beauftragt, den Sport in seiner Gesamtheit zu fördern.

In Ausführung dieser Verfassungsbestimmung sieht Artikel 17 SpoFöG vor, dass sich der Bund an den Kosten für internationale Sportanlässe in der Schweiz beteiligen kann, sofern es sich um Anlässe mit weltweiter oder gesamteuropäischer Bedeutung handelt, die für den Standort Schweiz von besonderer Bedeutung sind, und sofern sich die Kantone angemessen an den Kosten beteiligen. Dabei kann sich der Bund mit einem Beitrag höchstens bis zur Hälfte des anrechenbaren Betrags, den Kantone und Gemeinden zusammen an den Anlass leisten, beteiligen (Art. 72 Abs. 2 SpoFöV). Sofern jedoch ein gesamtschweizerisches Interesse an der Durchführung eines internationalen Sportgrossanlasses besteht, kann die Kostenbeteiligung des Bundes höher sein (Art. 72 Abs. 4 SpoFöV).

10 11 12

BBl 2016 1105 BBl 2016 5183 SR 101

6034

BBl 2017

Für die Unterstützung des Sportzentrums Malley als nationale Sportanlage findet sich die Rechtsgrundlage in Artikel 5 SpoFöG. Gemäss dessen Absatz 2 kann der Bund Finanzhilfen an den Bau solcher Anlagen leisten, wenn die Voraussetzungen gemäss Artikel 44 SpoFöV erfüllt sind.

Die Vorlage ist deshalb rechtskonform.

7.2

Erlassform

Nach Artikel 163 Absatz 2 BV und Artikel 25 Absatz 2 des Parlamentsgesetzes vom 13. Dezember 200213 ist für den vorliegenden Fall ein Erlass in der Form des einfachen, also nicht dem Referendum unterstehenden, Bundesbeschlusses vorgesehen.

7.3

Unterstellung unter die Ausgabenbremse

Nach Artikel 159 Absatz 3 Buchstabe b BV bedürfen Verpflichtungskredite, die eine einmalige Ausgabe von mehr als 20 Millionen Franken nach sich ziehen, der Zustimmung der Mehrheit der Mitglieder beider Räte. Da die Vorlage einmalige Ausgaben von mehr als 20 Millionen vorsieht (vgl. Ziff. 5.1), unterliegt der Artikel 1 des Bundesbeschlusses über die Beiträge des Bundes an internationale Sportanlässe in den Jahren 2020 und 2021 der Ausgabenbremse.

7.4

Einhaltung der Grundsätze der Subventionsgesetzgebung

7.4.1

Gesetzliche Grundlage zur Ausrichtung der Subvention

Das SpoFöG enthält die erforderlichen Rechtsgrundlagen für den Bundesbeschluss über die Beiträge des Bundes an internationale Sportanlässe in den Jahren 2020 und 2021 (vgl. Ziff. 7.1).

7.4.2

Die Bedeutung der Subvention für die vom Bund angestrebten Ziele

Die Begründung des materiellen Erfordernisses der Finanzhilfe ergibt sich aus den Ausführungen in den Ziffern 2 und 3. Diese Sportanlässe in der Schweiz stellen nationale Projekte dar. Ohne substanzielle Beteiligung des Bundes können diese nicht realisiert werden.

13

SR 171.10

6035

BBl 2017

7.4.3

Materielle und finanzielle Steuerung der Subvention

Auch wenn das Parlament mit seinem Kreditbeschluss einer Finanzhilfe an die Vorhaben im Grundsatz zustimmt, werden die in der SpoFöV festgelegten Voraussetzungen dennoch erfüllt sein müssen, damit die Finanzhilfe im Einzelfall tatsächlich ausgerichtet werden kann. Der Bund wird mit den Organisationen für die Abwicklung der Subvention eine Leistungsvereinbarung schliessen. Damit wird die geforderte materielle und finanzielle Steuerung der Subvention ermöglicht.

7.4.4

Verfahren der Beitragsgewährung

Die Ausrichtung des Bundesbeitrags an die Organisationen wird auf der Grundlage eines Subventionsvertrags erfolgen.

Da die Organisationen den einzigen Zweck haben, die subventionierte Tätigkeit durchzuführen, ist die konzentrierte Mittelverwendung sichergestellt.

Weiter ist festzuhalten, dass sich die Organisationen bei ihren Beschaffungen an die Grundsätze des öffentlichen Beschaffungsrechts halten. Es finden insbesondere die Bestimmungen der interkantonalen Vereinbarung über das öffentliche Beschaffungswesen Anwendung.

6036