Vollzug des Bundesgesetzes über die Berufsbildung Agogis. Sozialberufe. Praxisnah., CURAVIVA Verband Heime und soziale Institutionen Schweiz, insieme Schweizerische Vereinigung der Elternvereine für Menschen mit geistiger Behinderung, INSOS Nationaler Branchenverband der Institutionen für Menschen mit Behinderung und SAVOIRSOCIAL Schweizerische Dachorganisation der Arbeitswelt Soziales haben, gestützt auf Artikel 28 Absatz 2 des Bundesgesetzes vom 13. Dezember 2002 über die Berufsbildung (SR 412.10) und Artikel 25 und 26 der zugehörigen Verordnung vom 19. November 2003 (SR 412.101), den Entwurf der Prüfungsordnung über die Berufsprüfung Spezialist für die Begleitung von Menschen mit Beeinträchtigungen mit eidgenössischem Fachausweis / Spezialistin für die Begleitung von Menschen mit Beeinträchtigungen mit eidgenössischem Fachausweis eingereicht.
Interessenten können diesen Entwurf bei der folgenden Amtsstelle beziehen: Staatssekretariat für Bildung, Forschung und Innovation, Einsteinstrasse 2, 3003 Bern.
Einsprachen sind innert 30 Tagen dieser Amtsstelle zu unterbreiten.
11. April 2017
2017-0854
Staatssekretariat für Bildung, Forschung und Innovation
2941