Genehmigung Richtplan Kanton Zug «Anpassung 16/3: Grundzüge der räumlichen Entwicklung» Der Bundesrat hat am 1. Mai 2019 folgenden Beschluss gefasst: 1.

Gestützt auf den Prüfungsbericht des Bundesamtes für Raumentwicklung (ARE) vom 1. April 2019 wird die Anpassung des kantonalen Richtplans des Kantons Zug unter Vorbehalt von Ziffern 2­5 genehmigt.

2.

Kapitel G 2 Bevölkerungsentwicklung: Die vom Kanton prognostizierte Bevölkerungsentwicklung kann keine verbindliche Wirkung für die raumwirksamen Tätigkeiten des Bundes entfalten.

3.

Kapitel G 3 Beschäftigtenentwicklung: Die vom Kanton prognostizierte Beschäftigtenentwicklung kann keine verbindliche Wirkung für die raumwirksamen Tätigkeiten des Bundes entfalten.

4.

Kapitel S 1 Siedlungsgebiet: Der Bund genehmigt den Umfang des Siedlungsgebiets des Kantons Zug von 2292 ha plus 25 ha für allenfalls zusätzlich notwendige Zonen für Bauten und Anlagen des öffentlichen Interesses für den Zeithorizont von 20­25 Jahren.

5.

Der Kanton wird aufgefordert, im Rahmen einer nächsten Richtplananpassung: a. Spätestens mit der Umsetzung des Mobilitätskonzepts den Richtplan mit einem Abschnitt über verkehrsintensive Einrichtungen zu ergänzen.

Dabei sind griffige Kriterien festzulegen, wann es sich um verkehrsintensive Einrichtungen handelt und unter welchen Bedingungen diese zugelassen sind; b. seinen Richtplan unter L 1.2.1 «Gebiete für die über die innere Aufstockung hinausgehende Landwirtschaft (bodenunabhängig)» in der Aufzählung der Kriterien mit dem Konzentrationsprinzip zu ergänzen; c. im Kapitel L 1.1.1 «Landwirtschaftsgebiete und Fruchtfolgeflächen» einen Kompensationsmechanismus für FFF bei der Ausscheidung von bodenunabhängiger Landwirtschaftszone einzuführen.

Dieser Beschluss stellt eine Genehmigung im Sinne von Artikel 38a Absatz 2 des Raumplanungsgesetzes vom 22. Juni 1979 (RPG; SR 700) dar. Artikel 38a Absätze 2 und 3 RPG kommen daher im Kanton Zug nicht mehr zu Anwendung.

2019-1404

3389

BBl 2019

Die genehmigten Richtplandokumente sowie der Prüfungsbericht des Bundesamtes für Raumentwicklung können zu den ordentlichen Bürozeiten bei folgenden Stellen eingesehen werden: ­

Amt für Raum und Verkehr, Aabachstrasse 5, 6301 Zug, Tel. 041 728 54 80

­

Bundesamt für Raumentwicklung, Worblentalstrasse 66, 3063 Ittigen, Tel. 058 480 81 89

14. Mai 2019

3390

Bundesamt für Raumentwicklung