Anpassung Konzept Windenergie Entwurf für die Anpassung am Instrument nach Artikel 13 Raumplanungsgesetz Information und Mitwirkung der Bevölkerung Herausgeber:

Bundesamt für Raumentwicklung (ARE)

Gegenstand:

Bei der Planung von Windenergieanlagen werden verschiedene Bundesinteressen berührt, welche koordiniert und berücksichtigt werden müssen. Das Konzept Windenergie präzisiert die entsprechenden Rahmenbedingungen für die adäquate Berücksichtigung der Bundesinteressen in behördenverbindlicher Form. Die Kompetenz der Kantone, Gebiete oder Standorte auszuscheiden, die sich für die Windenergienutzung eignen, bleibt dabei vollumfänglich erhalten. Entsprechend enthält das Konzept keine räumlichkonkreten Festlegungen, beispielsweise für Standorte von Windenergieanlagen. Das Konzept Windenergie ist am 28. Juni 2017 vom Bundesrat gutgeheissen worden. Aufgrund des Inkrafttretens des neuen Energiegesetzes und der dazugehörigen Verordnung per Anfang 2018 sind Anpassungen an den behördenverbindlichen Aussagen des Konzepts nötig. Zudem sollen verschiedene weitere Aussagen aktualisiert werden, beispielsweise die Karten im Anhang zum Konzept. Das Konzept wird nach der Durchführung der öffentlichen Information und Mitwirkung sowie der Anhörung der Behörden bereinigt und durch den Bundesrat verabschiedet.

Verfahren:

Der Entwurf für die Anpassungen am Konzept Windenergie wird im Sinne der Informationspflicht und der Mitwirkungsrechte gemäss Artikel 4 des Bundesgesetzes über die Raumplanung vom 22. Juni 1979 (RPG, SR 700) öffentlich aufgelegt. Bürgerinnen und Bürger (Privatpersonen) sowie Körperschaften des öffentlichen und privaten Rechts können sich dazu äussern.

Es wird keine Korrespondenz geführt. Der Mitwirkungsbericht mit der Auswertung der eingegangenen Stellungnahmen wird zusammen mit der genehmigten Anpassung am Konzept publiziert.

Auflagezeit:

Auflageorte:

Die Unterlagen zum Entwurf der Anpassungen am Konzept Windenergie können vom 21. Mai bis und mit 28. Juni 2019 zu den ordentlichen Öffnungszeiten bei folgender Stelle eingesehen werden: ­ Bundesamt für Raumentwicklung, Worblentalstrasse 66, 3063 Ittigen Die Unterlagen sind zudem im Internet publiziert unter www.are.admin.ch/windenergie

2019-1550

3453

BBl 2019

Eingaben und Fristen:

Stellungnahmen zum Entwurf der Anpassungen am Konzept Windenergie sind bis am 28. Juni 2019 schriftlich einzureichen an das Bundesamt für Raumentwicklung, Sektion Bundesplanungen, 3003 Bern.

Auskünfte:

Folgende Stelle gibt Auskunft: ­ Bundesamt für Raumentwicklung, Tel. 058 462 59 62

21. Mai 2019

3454

Bundesamt für Raumentwicklung