Verfügung betreffend abweichender Höchstgeschwindigkeiten von Weesen bis Murg, Nationalstrasse N3 vom 11. April 2019

Im Rahmen der Sanierung des Kerenzertunnels (Nationalstrasse N3) wird die Signalisierung (Verkehrsleitsystem) erneuert und an die heute geltenden Normen angepasst. Aus Verkehrssicherheitsgründen, gestützt auf Artikel 2 Absatz 3bis, 3 Absatz 4 und 32 Absatz 3 des Strassenverkehrsgesetzes vom 19. Dezember 19581 sowie die Artikel 107 Absatz 1 Buchstabe a, 108 Absätze 1, 2 Buchstaben a und c und 5 Buchstabe a und 110 Absatz 2 der Signalisationsverordnung vom 5. September 19792, verfügt das Bundesamt für Strassen (ASTRA): I Signalisierung der Höchstgeschwindigkeiten auf der Nationalstrasse N3 von Weesen bis Murg in beide Fahrtrichtungen gemäss verkehrstechnischem Bericht Nr. 0701913-1-34.1-A12.1 vom 31.08.2017, dem Signalisationsplan Kerenzerbergtunnel Nr.

070191-3-1-34.1.A.12.2 vom 20.03.2019 und den beiden Signalisationsplänen Weesen - Murg Teil 1 und 2 (beide Nr. 070191-3-1-34.2.A12.2) vom 20.03.2019.

Durch den Einsatz von dynamischen Geschwindigkeitssignalen werden die Höchstgeschwindigkeiten auf der Nationalstrasse in beide Fahrtrichtungen der jeweiligen Verkehrssituation (z. Bsp. bei Verkehrsüberlastungen, Unterhaltsarbeiten, Ereignissen, etc.) angepasst. Die Steuerung der Signale ist abhängig von der Verkehrsbelastung. Die jeweils höchste Geschwindigkeit ist die Grundgeschwindigkeit.

II Gegen diese Verfügung kann innert 30 Tagen seit Eröffnung schriftlich Beschwerde beim Bundesverwaltungsgericht, Postfach, 9023 St. Gallen, erhoben werden. Die Beschwerde hat die Begehren, deren Begründung mit Angabe der Beweismittel sowie die Unterschrift der beschwerdeführenden Person oder ihrer Vertretung zu

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SR 741.01 SR 741.21

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BBl 2019

enthalten. Eine Kopie der angefochtenen Verfügung und die als Beweismittel angerufenen Urkunden sind beizulegen, soweit der Beschwerdeführer sie in Händen hat.

Detaillierte Unterlagen können beim Bundesamt für Strassen ASTRA, Filiale Winterthur, Grüzefeldstrasse 41, 8404 Winterthur, eingesehen werden.

24. April 2019

Bundesamt für Strassen Der Direktor: Jürg Röthlisberger

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