Bundesbeschluss
Entwurf
über die Genehmigung des Rahmenabkommens zwischen der Schweiz und Frankreich über die grenzüberschreitende Zusammenarbeit im Gesundheitsbereich sowie des entsprechenden Durchführungsprotokolls vom ...
Die Bundesversammlung der Schweizerischen Eidgenossenschaft, gestützt auf die Artikel 54 Absatz 1 und 166 Absatz 2 der Bundesverfassung1 (BV), nach Einsicht in die Botschaft des Bundesrates vom 17. Mai 20172, beschliesst: Art. 1 Das Rahmenabkommen vom 27. September 20163 über die grenzüberschreitende Zusammenarbeit im Gesundheitsbereich zwischen dem Schweizerischen Bundesrat und der Regierung der Französischen Republik sowie das entsprechende Durchführungsprotokoll4 werden genehmigt.
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Der Bundesrat wird ermächtigt, die Abkommen zu ratifizieren.
Er ist befugt, nachträgliche Änderungen des Durchführungsprotokolls zu genehmigen.
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Art. 2 Der vorliegende Beschluss untersteht dem fakultativen Referendum (Art. 141 Abs. 1 Bst. d Ziff. 3 BV).
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SR 101 BBl 2017 4005 BBl 2017 4041 BBl 2017 4049
2017-0684
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Genehmigung des Rahmenabkommens zwischen der Schweiz und Frankreich über die grenzüberschreitende Zusammenarbeit im Gesundheitsbereich sowie des entsprechenden Durchführungsprotokolls. BB
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BBl 2017