Vernehmlassungsverfahren

Eidgenössisches Departement des Innern Bundesgesetz über das nationale System zur Abfrage von Adressen natürlicher Personen (ADG) Das neue Bundesgesetz über das nationale System zur Abfrage von Adressen natürlicher Personen (Adressdienstgesetz, ADG) schafft die Grundlage, damit das Bundesamt für Statistik (BFS) einen nationalen Adressdienst bereitstellen kann.

Gemeinden, Kantone und die Bundesverwaltung sowie zugriffsberechtigte Dritte sollen auf aktuelle und ehemalige Wohnadressen der Einwohnerinnen und Einwohner der Schweiz zugreifen können. Damit können administrative Prozesse vereinfacht und öffentliche Aufgaben effizienter wahrgenommen werden.

Datum der Eröffnung: 16. August 2019 Vernehmlassungsfrist: 22. November 2019 Die Vernehmlassungsunterlagen können bezogen werden bei: Bundesamt für Statistik, Espace de l'Europe 10, 2010 Neuchâtel, Telefon 058 483 95 90, www.statistik.ch Die Vernehmlassungsunterlagen sind elektronisch abrufbar unter: www.admin.ch/ch/d/gg/pc/pendent.html

27. August 2019

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Bundeskanzlei

2019-2746