Tarifgenehmigung in der Privatversicherung (Art. 84, Versicherungsaufsichtsgesetz vom 17. Dezember 2004, VAG; SR 961.01) Die Eidgenössische Finanzmarktaufsicht FINMA hat die nachstehende Tarifgenehmigung, welche laufende Versicherungsverträge berührt, ausgesprochen: Verfügung vom

20. Dezember 2018

Tarifvorlage der

Zürich Lebensversicherungs-Gesellschaft AG, Mythenquai 2, 8002 Zürich

in der Kollektiv-Lebensversicherung im Rahmen der beruflichen Vorsorge.

Mit Schreiben vom 30. August 2018 reichte die Zürich LebensversicherungsGesellschaft AG, Mythenquai 2, 8002 Zürich im Bereich der Lebensversicherung eine Tarifeingabe für die Kollektivlebensversicherung im Rahmen der beruflichen Vorsorge ein. Die Änderung betrifft eine Anpassung des Tarifes zur Übernahme und Abgabe von laufenden Leistungen.

Für die Prüfung und Genehmigung von Tarifen gilt Artikel 38 VAG. Er sieht vor, dass sich genehmigungsfähige Tarife in einem Rahmen bewegen müssen, der einerseits die Solvenz des gesuchstellenden Versicherungsunternehmens und andererseits den Schutz der Versicherten vor Missbräuchen gewährleistet.

Die Gesuchstellerin hat mit ihrer Tarifeingabe den Nachweis erbracht, dass der Rahmen von Artikel 38 VAG eingehalten ist, weshalb die FINMA dem Gesuch um Tarifänderung mittels Verfügung vom 20. Dezember 2018 zugestimmt hat.

Die Gesuchstellerin beabsichtigt, die genehmigten Tarifanpassungen per 1. Januar 2019 auf den gesamten Bestand (bisherige und neu abzuschliessende Verträge) anzuwenden.

Rechtsmittelbelehrung Diese Mitteilung gilt als Eröffnung der Verfügung. Personen, welche nach Artikel 48 des Verwaltungsverfahrensgesetzes vom 20. Dezember 1968 (VwVG; SR 172.021) zur Beschwerde berechtigt sind, können die Verfügung beim Bundesverwaltungsgericht, Abteilung II, Postfach, 9023 St. Gallen, unter Angabe des Wohnsitzes, resp. Sitzes, anfechten.

2019-1642

3485

BBl 2019

Die Beschwerdeschrift ist innert 30 Tagen seit dieser Veröffentlichung einzureichen und hat die Begehren und deren Begründung zu enthalten. Während dieser Zeit kann die Verfügung bei der Eidgenössische Finanzmarktaufsicht FINMA, Laupenstrasse 27, 3003 Bern, eingesehen werden.

28. Mai 2019

3486

Eidgenössische Finanzmarktaufsicht FINMA