Sammelfrist bis 5. September 2020

Eidgenössische Volksinitiative «Integration des Landeskennzeichens in das Kontrollschild (Kontrollschildinitiative)» Vorprüfung Die Schweizerische Bundeskanzlei, nach Prüfung der am 30. Januar 2019 eingereichten Unterschriftenliste zur eidgenössischen Volksinitiative «Integration des Landeskennzeichens in das Kontrollschild (Kontrollschildinitiative)», nachdem das Initiativkomitee sich am 29. Januar 2019 mit den drei verbindlichen Sprachfassungen des Initiativtextes einverstanden erklärt hat und bestätigt hat, dass die Texte definitiv sind, gestützt auf die Artikel 68 und 69 des Bundesgesetzes vom 17. Dezember 1976 1 über die politischen Rechte, gestützt auf Artikel 23 der Verordnung vom 24. Mai 19782 über die politischen Rechte, verfügt: 1.

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Die am 30. Januar 2019 eingereichte Unterschriftenliste zur eidgenössischen Volksinitiative «Integration des Landeskennzeichens in das Kontrollschild (Kontrollschildinitiative)» entspricht den gesetzlichen Formen: Sie enthält eine Rubrik für Kanton und politische Gemeinde, in der die Unterzeichnerinnen und Unterzeichner stimmberechtigt sind, sowie für das Datum der Veröffentlichung des Initiativtextes im Bundesblatt, ferner Titel und Wortlaut der Initiative, eine Rückzugsklausel, den Hinweis, dass sich strafbar macht, wer bei der Unterschriftensammlung für eine eidgenössische Volksinitiative besticht oder sich bestechen lässt (Art. 281 StGB3) oder wer das Ergebnis einer Unterschriftensammlung für eine Volksinitiative fälscht (Art. 282 StGB), sowie Namen und Adressen von mindestens sieben und höchstens 27 Urheberinnen und Urhebern der Initiative. Die Gültigkeit der

SR 161.1 SR 161.11 SR 311.0

2019-0554

1899

BBl 2019

Initiative wird erst nach ihrem Zustandekommen durch die Bundesversammlung geprüft.

2.

Folgende Urheberinnen und Urheber sind ermächtigt, die Volksinitiative mit absoluter Mehrheit zurückzuziehen: 1. Kellenberger Daniel, Bettenstrasse 21, 9212 Arnegg 2. Kellenberger Rosmarie, Rosenstrasse 10c, 9430 St. Margrethen 3. Kellenberger Thomas, Palmenstrasse 1, 9444 Diepoldsau 4. Schnetzer Petra, Taastrasse 6, 9442 Berneck 5. Schnetzer Dominic, Taastrasse 6, 9442 Berneck 6. Nef Sarah, Höhenstrasse 4a, 9300 Wittenbach 7. Bischofberger Roman, Höhenstrasse 4a, 9300 Wittenbach

3.

Der Titel der eidgenössischen Volksinitiative «Integration des Landeskennzeichens in das Kontrollschild (Kontrollschildinitiative)» entspricht den gesetzlichen Erfordernissen von Artikel 69 Absatz 2 des Bundesgesetzes vom 17. Dezember 1976 über die politischen Rechte.

4.

Mitteilung an das Initiativkomitee: Verein Kontrollschildinitiative, Postfach, 9212 Arnegg, und Veröffentlichung im Bundesblatt vom 5. März 2019.

19. Februar 2019

Schweizerische Bundeskanzlei Der Bundeskanzler: Walter Thurnherr

1900

BBl 2019

Eidgenössische Volksinitiative «Integration des Landeskennzeichens in das Kontrollschild (Kontrollschildinitiative)» Die Volksinitiative lautet: Die Volksinitiative ist in der Form einer allgemeinen Anregung nach Artikel 139 Absatz 2 der Bundesverfassung4 verfasst und hat folgenden Wortlaut: Das Design der Kontrollschilder für Motorfahrzeuge und Anhänger soll so angepasst werden, dass keine Notwendigkeit mehr besteht, einen CH-Aufkleber anzubringen, wenn man ins Ausland fährt. Das bedeutet mindestens, dass unser Landeskennzeichen CH auf dem Kontrollschild steht. Dem Gesetzgeber wird freigestellt, ob er zugleich noch weitere notwendige Anpassungen vornehmen möchte.

Das neue Design der Kontrollschilder soll spätestens zwei Jahre nach der Annahme der ausformulierten Verfassungsbestimmung durch Volk und Stände eingeführt werden.

4

SR 101

1901

BBl 2019

1902