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Botschaft des Bundesrates an die Bundesversammlung über eine Beteiligung an den Zinsverbilligungsfonds der Weltbank und des Internationalen Währungsfonds (Vom 15. Oktober 1975)

Sehr geehrter Herr Präsident, sehr geehrte Damen und Herren, Wir unterbreiten Ihnen mit dieser Botschaft den Entwurf eines Bundesbeschlusses über die Beteiligung der Schweiz an zwei Zinsverbilligungsfonds der Institutionen von Bretton Woods für einen Gesamtbetrag von 25 Millionen Franken in Form von nicht rückzahlbaren Beiträgen : nämlich 15 Millionen Franken für den Zinsverbilligungsfonds im Rahmen der Weltbank und 10 Millionen Franken für den Zinsverbilligungsfonds im Rahmen des Internationalen Währungsfonds.

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Überblick

Die zwei neuen Finanzierungsmechanismen, an denen wir Ihnen eine schweizerische Beteiligung vorschlagen, haben ihren Ursprung in den internationalen wirtschaftlichen Ereignissen der vergangenen zwei Jahre, die wir in Kapitel 2 näher umschreiben. Sowohl die Industriestaaten wie auch die erdölproduzierenden und die übrigen Entwicklungsländer sind von diesen Ereignissen, wenn auch in unterschiedlicher Form und in verschieden starkem Ausmass, betroffen worden. Besonders ausgeprägt machen sich diese Änderungen jedoch in den Entwicklungsländern und vor allem in den ärmsten unter ihnen bemerkbar. Ihre Zahlungsbilanzschwierigkeiten machen einen Zufluss von neuen Finanzmitteln zu Vorzugsbedingungen unentbehrlich, sollen diese Länder in der Lage sein, ihre wesentlichen Importbedürfnisse zu befriedigen, soll die Verwirklichung ihrer Entwicklungspläne nicht gefährdet und soll schliesslich die Einhaltung ihrer internationalen Finanzverpflichtungen erleichtert werden.

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1687 Die Weltbank hat aufgrund dieser Lage beschlossen, eine zeitlich beschränkte Kreditfazilität zu schaffen, die in der Fachsprache Dritter Schalter genannt wird.

Dieser Fazilität soll gleichzeitig ein Zinsverbilligungsfonds beigefügt werden, der gestatten soll, Projekte zu Bedingungen zu finanzieren, die zwischen jenen der ordentlichen Bankdarlehen (8!/2 % Zins) und jenen der Kredite der Internationalen Entwicklungsorganisation (IDA) (zinslos) liegen. Die Darlehen des Dritten Schalters werden vor allem den von den internationalen wirtschaftlichen Ereignissen am stärksten betroffenen Entwicklungsländern zukommen.

Ein ähnliches Verfahren hat der Internationale Währungsfonds (IMF) im Rahmen der Erdölfazilität beschlossen. Diese hat bekanntlich zum Ziel, jenen Landern, welche aufgrund der Erdölpreiserhöhungen Zahlungsbilanzschwierigkeiten aufweisen, mit Überbrückungskrediten beizustehen. Die Schweiz hat am 12. September 1975 dem IMF ein Darlehen im Gegenwert von 470 Millionen Franken für die Erdölfazilität gewährt. Durch den Zinsverbilligungsfonds sollen nun die Zinssätze für Darlehen aus der Erdölfazilität an jene Entwicklungsländer gesenkt werden, die Mitglieder des IMF sind und durch die herrschenden wirtschaftlichen Bedingungen am härtesten betroffen werden.

Die schwierige wirtschaftliche Lage der einkommensschwachen Länder verlangt eine koordinierte und dringende internationale Aktion. Sollten die Exporte nach den Entwicklungsländern wegen fehlender Devisen stark zurückgehen, könnte dies nicht nur den Entwicklungsprozess dieser Länder gefährden, sondern auch die Rezession in den Industriestaaten noch verstärken. Wegen ihrer starken Abhängigkeit von ausländischen Märkten hat die Schweiz ein offensichtliches Interesse an stabilen internationalen Wirtschaftsverhältnissen. Wir beantragen Ihnen deshalb, einem Kredit von gesamthaft 25 Millionen Franken (bzw. von 15 und 10 Mio. Fr.)

für die Beteiligung der Schweiz an den beiden erwähnten Zinsverbilligungsfonds zuzustimmen. Dieser Betrag soll den beiden Fonds als nicht rückzahlbar überwiesen werden.

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Die wirtschaftliche Lage der Entwicklungsländer

Wir haben Ihnen in unserem Bericht vom 22. Januar 1975 über die Auswirkungen der neuesten weltwirtschaftlichen Ereignisse auf den schweizerischen Beitrag zur internationalen Entwicklungszusammenarbeit (Zusatzbericht) (BB1 7975 I 487) wie auch in unserem fünften Bericht vom 6. August 1975 zur Aussenwirtschaftspolitik (BB1 7975 II 620) die wirtschaftliche Lage der Entwicklungsländer dargelegt. Wir beschränken uns deshalb hier auf die Anführung einiger wesentlicher Elemente.

Die neuere Wirtschaftsentwicklung und die Zukunftsaussichten für die nichterdölproduzierenden Entwicklungsländer lassen eine klare Verschlechterung ihrer Situation erkennen.

Dafür sind vor allem drei Gründe verantwortlich : a. die Erhöhung des Erdölpreises ;

1688 b. die Inflation in den Industriestaaten, die eine Verteuerung der Investitionsund Konsumgüter zur Folge hat, welche die Entwicklungsländer zur Befriedigung ihrer Bedürfnisse benötigen; c. die Rezession in den Industriestaaten, welche die Nachfrage nach Rohstoffen und verarbeiteten Gütern aus den Entwicklungsländern vermindert.

Diese verschiedenen Gründe haben vorerst zu einer wesentlichen Verschlechterung der Austauschverhältnisse der erdölimportierenden Entwicklungsländer geführt.

Nach den Schätzungen des IMF wird das Gesamtdefizit ihrer Ertragsbilanzen 1975 rund 35 Milliarden Dollar betragen (1973: 9 Mia. Dollar). Dies ist einerseits auf das verlangsamte Wachstum ihrer Ausfuhren nach den OECD-Staaten zurückzuführen, die 75 Prozent dieser Ausfuhren aufnehmen, anderseits auf die Notwendigkeit, ihre Einfuhren auf einem gewissen Mindestmass aufrechtzuerhalten. Der Rückgang ihrer Netto-Währungsreserven während der Jahre 1973 und 1974, die Verminderung der Kaufkraft dieser Reserven sowie die beschränkte Verschuldungsmöglichkeit dieser nichterdölproduzierenden Entwicklungsländer lassen ihnen nur einen kleinen Spielraum-für aussenwirtschaftspolitische Massnahmen.

Als direkte Folge davon hat sich die bereits geringe Wachstumsrate des Volkseinkommens in vielen Entwicklungsländern noch verringert. 1974 war das Wachstum des Pro-Kopf-Einkommens der ärmsten Länder (Einkommen unter 200 Dollar) unter Berücksichtigung des Bevölkerungswachstums gar negativ (-0,5%). Dies bedeutet, dass sich der schon heute sehr niedrige Lebensstandard von einer Milliarde Menschen nochmals verschlechtert hat.

In jenen Ländern, die ein jährliches Pro-Kopf-Einkommen von über 200 Dollar aufweisen, dürfte sich der negative Einfluss dieser Entwicklung auf das Wirtschaftswachstum und das Pro-Kopf-Einkommen im wesentlichen erst im Verlauf der kommenden Jahre voll bemerkbar machen. Aber bereits 1975 dürfte sich die Wachstumsrate dieser Länder, die 1974 noch 3 Prozent betrug, auf 2 Prozent abschwächen.

Zusammenfassend ist festzustellen, dass die wirtschaftlichen Ereignisse der vergangenen zwei Jahre die Fortschritte vieler Länder im Hinblick auf eine geringere Abhängigkeit von der Auslandhilfe stark beeinträchtigt haben. Ohne wirksame Massnahmen dieser Länder selbst- und der internationalen Staatengemeinschaft werden diese Länder
in den kommenden Jahren kein Wirtschaftswachstum aufweisen. Massnahmen auf internationaler Ebene sind besonders dringend, wenn verhindert werden soll, dass die Entwicklungsländer zu umfassenden Handelsbeschränkungen Zuflucht nehmen, dass sie sich zu stark verschulden oder die Erfüllung ihrer internationalen finanziellen Verpflichtungen einstellen müssen. Wegen dieser Lage sowie der gegenseitigen wirtschaftlichen Abhängigkeit der Industriestaaten und der Entwicklungsländer drängt sich eine Verstärkung der internationalen Zusammenarbeit und der gegenseitigen Bemühungen auf, ein ausgeglicheneres Wachstum der Weltwirtschaft sicherzustellen. Der erhoffte Wirtschaftsaufschwung in den Industriestaaten wird ein wirksames Mittel zur Verbesserung der wirtschaftlichen Verhältnisse der Entwicklungsländer darstellen. Aus diesem Aufschwung dürften aller-

1689 dings in erster Linie die bereits weiter fortgeschrittenen Entwicklungsländer Nutzen ziehen. Die schwierigen Verhältnisse der einkommensschwachen Entwicklungsländer hingegen, welche wenig oder schlecht in die Weltwirtschaft eingegliedert sind, verlangen eine merkliche und rasche Erhöhung des Zuflusses neuer Mittel zu Vorzugsbedingungen, die dem Entwicklungsstand und der internationalen Finanzlage dieser Länder angepasst sind.

Mit diesem Ziel haben die Weltbank und der Währungsfonds die Initiative zur Schaffung von zwei neuen Finanzmechanismen ergriffen, die im folgenden näher beschrieben werden.

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Dritter Schalter der Weltbank

Darlehen der Weltbank und Kredite der Internationalen Entwicklungsorganisation ^

Die Weltbankgruppe hat bis anhin ihre Mittel den Entwicklungsländern im wesentlichen durch zwei Kanäle zufliessen lassen.

Die Darlehen der Weltbank weisen marktähnliche Bedingungen auf; der Zinssatz beträgt zurzeit 8!/2 Prozent. Dies ist darauf zurückzuführen, dass sich die Bank ihre Mittel durch Anleihen auf den nationalen und internationalen Kapitalmärkten beschaffen muss. Diese Bankdarlehen sind im wesentlichen auf jene Entwicklungsländer beschränkt, welche ein jährliches Pro-Kopf-Einkommen von mehr als 375 Dollar aufweisen.

Die Kredite der Internationalen Entmcklungsorganisation hingegen weisen äusserst günstige Bedingungen auf; sie werden unter Berechnung einer Dienstleistungsgebühr von 0,75 Prozent zinslos gewährt. Ferner beträgt die Laufzeit 50 Jahre, eingeschlossen eine Karenzfrist von 10 Jahren. Die Kredite der IDA sind für jene Entwicklungsländer reserviert, welche ein Pro-Kopf-Einkommen von weniger als 375 Dollar haben. Die IDA erhält ihre Finanzmittel im Rahmen von regelmässigen Wiederauffüllungen durch nicht rückzahlbare Beiträge einer grossen Anzahl von Geberstaaten.

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Dritter Schalter

Die mit Vorzugsbedingungen ausgestatteten Kredite der IDA stehen, im Verhältnis zu den Bedürfnissen der ärmsten Entwicklungsländer, nur in sehr beschränktem Umfang zur Verfügung. Dazu kommt, dass die der IDA durch die vierte Wiederauffüllung zugeflossenen Mittel, welche vor der Wirtschaftskrise berechnet wurden, sich heute als völlig ungenügend erweisen. Die IDA sieht sich deshalb heute gezwungen, ihre Anstrengungen auf die ärmsten Entwicklungsländer, d. h. jene mit einem jährlichen Pro-Kopf-Einkommen von weniger als 200 Dollar zu konzentriei) Für weitere Angaben vgl. Botschaft vom 5. Februar 1975. S. 457-460, über ein Darlehen von 200 Millionen Franken an die Internationale Entwicklungsorganisation (IDA) (BB1 1975 I 455).

1690 ren. Die Verhandlungen über die fünfte Wiederaufstockung, an der zum ersten Mal auch die erdölproduzierenden Staaten teilnehmen werden, dürften jedoch kaum vor Ende 1976 beendet sein. Um die dadurch entstehende Lücke zu füllen und auch den Bedürfnissen einer mittleren Gruppe von armen Ländern (mit einem Pro-KopfEinkommen von 200 bis 375 Dollar) entgegenkommen zu können - Länder, welche ebenso wenig wie die allerärmsten die aus den normalen Darlehen der Weltbank entstehenden Verpflichtungen (8 Vz% Zins) übernehmen können -, hat die Weltbank einen neuen, zeitlich beschränkten Mechanismus geschaffen, der es erlauben wird, Projekte zu Bedingungen zu finanzieren, die zwischen jenen der Weltbank und jenen der IDA liegen. Deshalb wurde dieser Mechanismus in der Fachsprache als Dritter Schalter bezeichnet. Er soll für die Dauer eines Jahres zur Verfügung stehen und als Übergangsmassnahme zwischen der vierten (1974/1977) und der fünften (1977/1980) Wiederaufstockung der IDA dienen.

Wie für ihre übrigen Darlehensgewährungen würde sich die Weltbank das für den Dritten Schalter benötigte Kapital auf den internationalen Märkten zu den dort üblichen Bedingungen beschaffen. Diese Anleihensaufnahmen werden somit zusätzlich zu den ursprünglich geplanten Kapitalbeschaffungen der Weltbank erfolgen.

Um jedoch deren Bedingungen (Zinsen, Rückzahlungsfristen) der Zahlungsbilanzlage der ärmsten Entwicklungsländer anzupassen, erwies sich die Errichtung eines Zinsverbilligungsfonds als unumgänglich. Mit diesem Fonds soll der Zinssatz der üblichen Darlehen der Bank von 8 'A Prozent für die betreffenden Länder auf 4 '/2 Prozent gesenkt werden. Im übrigen sollen auch die Rückzahlungsfristen auf 25 Jahre verlängert werden (bei normalen Darlehen der Weltbank beträgt diese in den meisten Fällen 15 Jahre), eingeschlossen eine Karenzfrist von 7 Jahren (normalerweise 5 Jahre).1) Der Zinsverbilligungsfonds soll durch nicht rückzahlbare Beiträge der Geberstaaten gespeist werden. Die Weltbank wird den Fonds verwalten und dessen Vermögenswerte von seinen eigenen getrennt halten.

Die Darlehen des Dritten Schalters werden im Prinzip den Ländern mit einem jährlichen Pro-Kopf-Einkommen von bis zu 375 Dollar zukommen. Die Weltbank wählt die einzelnen Länder von Fall zu Fall aus, nach Rücksprache mit den Geberländern. Besondere
Beachtung wird dabei auf die eigenen Anstrengungen des Empfangerlandes gelegt, ebenso auf seine Fähigkeit, das Darlehen zurückzuzahlen und seine Aussichten, andere Kapitalquellen zu annehmbaren Bedingungen zu erschliessen.

Für das am 30. Juni 1976 endende Fiskaljahr hofft die Weltbank Darlehen aus dem Dritten Schalter von 500 Millionen Dollar bis l Milliarde Dollar gewähren zu können. Dies stellt eine beachtliche Anstrengung zur Rückführung (Recycling) von Kapital in die Entwicklungsländer dar. Der genaue Betrag hängt natürlich davon ab, wieviel die Weltbank für den Zinsverbilligungsfonds erhalten wird. Für DarD Die praktische Durchführung der Zinsverbilligung erfolgt in der Weise, dass der Weltbank aus dem Zinsverbilligungsfonds der Einkommensverlust vergütet wird, der dadurch entsteht, dass sie auf den Darlehen des Dritten Schalters einen weniger hohen Zins erhebt (4 '/2%) als auf jenen, die sie zu normalen Bedingungen ausleiht (8 '/2%). Da die Bank nach ihren Statuten ein bankmässig zu führendes Institut ist, darf sie auf ihren Geschäften keine Verluste erleiden.

1691 lehen aus dem Dritten Schalter im Umfang von l Milliarde Dollar sind Beiträge an diesen Fonds von 225 Millionen Dollar notwendig. Diese recht hohe Summe ergibt sich, weil mit dem Fonds nicht nur die Zinsen gesenkt, sondern auch die Laufzeiten urid die Karenzfristen der Darlehen verlängert werden sollen.

Folgende zehn Länder haben bis anhin ihre Absicht bekanntgegeben, insgesamt 122,2 Millionen Dollar an den Zinsverbilligungsfonds beizutragen: Australien, Dänemark, Kanada, Kuweit, Niederlande, Norwegen, Qualar, Saudi-Arabien, Venezuela. Vereinigtes Königreich. D Rund die Hälfte der genannten Summe stellen die erdölproduzierenden Staaten zur Verfügung. Mit den 122.2 Millionen Dollar kann die Weltbank Darlehen von 500 Millionen Dollar verbilligen. Abu Dhabi, die Bundesrepublik Deutschland, Frankreich, Iran und Japan prüfen gegenwärtig eine Beitragsgewährung. Der am 29. Juli 1975 geschaffene Fonds soll in Kraft treten, sobald der Weltbank Beiträge von mindestens 100 Millionen Dollar offiziell notifiziert worden sind.

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Zinsverbilligungsfonds für die Erdölfazilität des IMF 41 Traditionelle Kreditinstrumente des IMF

Neben anderen wichtigen Aufgaben kommt dem IMF vor allem die Funktion eines Reservoirs an internationaler Liquidität zu. Dadurch ist er imstande, den Mitgliedstaaten zu helfen. «Störungen ihrer Zahlungsbilanz zu korrigieren, ohne zu Massnahmen Zuflucht nehmen zu müssen, welche das nationale oder internationale Wohlergehen gefährden würden». 2) Der IMF verfügt über einen ganzen Fächer von Möglichkeiten, den Mitgliedstaaten auf ihr Verlangen Kredite zu gewähren, namentlich durch die normalen Ziehungsrechte, die Sonderziehungsrechte, die Ausgleichsfinanzierung bei einem Rückgang der Exporterlöse, die Finanzierung von Ausgleichslagern für Rohstoffe sowie die erweiterte Kreditfazilität im Sinne einer mittelfristigen Hilfsmassnahme. Dennoch hat sich gezeigt, dass diese bestehenden Kreditmöglichkeiten nicht genügen, um den durch die Weltwirtschaftskrise der vergangenen zwei Jahre entstandenen Schwierigkeiten wirksam entgegentreten zu können. Der IMF hat deshalb neue Kreditmöglichkeiten geschaffen, die nicht nur diesem Zweck dienen, sondern gleichzeitig auch zum «Recycling» der Petrodollars beitragen sollen : Die sogenannte Erdölfazilität und der mit ihr verbundene Zinsverbilligungsfonds.

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Erdölfazilität

Die Erdölfazilität, die als Ergänzung zum finanziellen Beistandsfonds der OECD betrachtet werden kann, wurde im Juni 1974 im Rahmen des IMF errichtet.

Sie bezweckt, den Mitgliedstaaten - und zwar sowohl Industrie- wie Entwicklungs'> Siehe auch Anhang 1.

2) Vgl. die Statuten des IMF, insbesondere Art. I, v)

1692 ländern -, die durch die Erhöhung der Erdölpreise in Zahlungsbilanzschwierigkeiten geraten sind, finanzielle Unterstützung zu gewähren. Verschiedene erdölexportierende Länder und Industriestaaten haben dem IMF Mittel in der Höhe von 3 Milliarden Sondernehungsrechten (SZR) D zur Verfügung gestellt, von denen 2,58 Milliarden für Kreditgewährungen im Jahre 1974 eingesetzt worden sind.2' Für die kreditnehmenden Länder3) war die Erdölfazilität ein wichtiges Hilfsmittel in ihren Bemühungen, die durch die Verteuerung der Erdölimporte hervorgerufenen ungünstigen Auswirkungen auf ihre Zahlungsbilanzen zu überwinden, ohne dass sie zu stärkeren einschränkenden Massnahmen im Handels- oder im Devisenverkehr zurückgreifen mussten. Die Erdölfazilität hat ebenfalls zur Dämpfung der negativen Folgen der übrigen weltwirtschaftlichen Gleichgewichtsstörungen beigetragen.

Am 4. April 1975 beschloss der Exekutivrat des IMF, für das Jahr 1975/76 eine neue Erdölfazilität zu schaffen.4) Der IMF beabsichtigt, zu diesem Zweck im Jahre 1975 Anleihen im Gegenwert von 5 Milliarden SZR, d.h. ungefähr 6 Milliarden Dollar aufzunehmen.' Entsprechende Anleihensverträge für erhebliche Beiträge sind bereits mit verschiedenen erdölexportierenden sowie mit einigen Industrieländern, die Zahlungsbilanzüberschüsse aufweisen, abgeschlossen worden.5' Der auf diesen Anleihen berechnete Zinssatz beträgt 7 '/4 Prozent, bei einer Laufzeit von sieben Jahren.

Die Kredite aus der Erdölfazilität weisen marktnahe Bedingungen auf. Der Zinssatz beträgt sowohl für Industrie- wie für Entwicklungsländer rund 73/4 Prozent. 6> Die Rückzahlung der Darlehen erstreckt sich vom vierten bis zum siebenten Jahr. Im weiteren hat sich jedes Kreditnehmerland zu verpflichten, auf die Einführung oder Verschärfung von Einschränkungen im Kapital- wie auch im Handelssektor zu verzichten, es sei denn, der IMF habe vorgehend seine Zustimmung zu solchen Massnahmen gegeben.

Am 9. Juni 1975 erteilte der Bundesrat seine vorläufige Bewilligung für ein schweizerisches Darlehen an den IMF für die Erdölfazilität 1975 im Betrag von 150 Millionen SZR (ungefähr 188 Mio. Dollar oder 470 Mio. Fr.). 7) Die rechtliche Grundlage für die schweizerische Beteiligung bildet der Bundesbeschluss vom 20. März 1975 über die Mitwirkung der Schweiz an internationalen Währungsmassnahmen
(AS 1975 1293), der am 15. Juli 1975 in Kraft getreten ist.

!> Der Wert eines SZR variiert in Abhängigkeit der Wechselkurse einer bestimmten Anzahl Währungen, l SZR entsprach am 19.September 1975 z.B. 1,17 US-Dollar.

> Der verbleibende Betrag von 0,42 Milliarden wird auf die Erdölfazilität für 1975 übertragen.

3 > Vgl. die im Anhang 2 wiedergegebene Liste der im Rahmen der Erdölfazilität 1974 bewilligten Kredite.

4 > Im weiteren beschloss er am 28. Juli 1975, durch Erhöhung des maximal verfügbaren Betrages pro Land die Beanspruchung der Erdölfazilität zu erleichtern.

5 > Vgl. die im Anhang 3 wiedergegebene Liste der gegenwärtigen Darlehensgeber mit dem derzeitigen Darlehensstand.

si Der Zinssatz bewegt sich zwischen 7 SA und 7 7/s Prozent.

7 > Zu den am Tage des Bundesratsbeschlusses herrschenden Wechselkursen.

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1693 Aufgrund dieses Beschlusses ist der Bundesrat ermächtigt, bis zu einem Plafond von insgesamt höchstens 1500 Millionen Franken an internationalen Stützungsmassnahmen zugunsten fremder Währungen teilzunehmen sowie innerhalb dieser Grenzen Vereinbarungen mit internationalen Organisationen und andere internationale Verträge abzuschliessen. Die Schweizerische Nationalbank (SNB) finanziert diese Operation aus ihren Devisenreserven. Der Darlehensvertrag ist am 12. September 1975 in Washington unterzeichnet worden.

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Zinsverbilligungsfonds

Unter Berücksichtigung ihrer Bedürfnisse und ihrer Verschuldungsmöglichkeiten sollen nach Berechnungen des IMF die von der gegenwärtigen wirtschaftlichen Lage am stärksten betroffenen Entwicklungsländer in der Lage sein, vom Total der erwähnten 6 Milliarden Dollar der Erdölfazilität 1975 Kredite im Werte von rund 1,7 Milliarden Dollar zu beanspruchen. Die normalen marktnahen Bedingungen für Kredite aus der Erdölfazilität sind aber der kritischen Zahlungsbilanzlage dieser Länder nicht angepasst, was diese sogar von der Inanspruchnahme der Erdölfazilität abhalten könnte.

Um dieser Schwierigkeit zu begegnen, hat der Exekutivrat des IMF am 1. August 1975 beschlossen, zugunsten der von den gegenwärtigen wirtschaftlichen Bedingungen am stärksten betroffenen Entwicklungsländer einen Zinsverbilligungsfonds zu schaffen. Dieser Fonds wird es erlauben, den betreffenden Ländern finanzielle Zuschüsse zu gewähren, durch die der normale Zinssatz für die Dauer der Kredite, d. h. für die nächsten sieben Jahre, gesenkt werden kann. Diese Zuschüsse, deren Umfang schliesslich von der Höhe der Fondsbeiträge abhängt, könnten so den normalen Zinssatz von 73/4 Prozent (Durchschnitt) auf rund 5 oder 6 Prozent senken.

Als Begünstigte dieses Zinsverbilligungsfonds werden ausschliesslich IMFMitgliedländer in Frage kommen, welche zur Gruppe der von den gegenwärtigen wirtschaftlichen Bedingungen am stärksten betroffenen Entwicklungsländer gehören. Im Anschluss an die Erhöhungen der Erdölpreise von Ende 1973 wurde klar, dass eine Gruppe von besonders armen und wirtschaftlich verwundbaren Entwicklungsländern eine besondere internationale Hilfe benötigen würden. Der Generalsekretär der Vereinten Nationen bezeichnete in diesem Sinne bis heute 42 Länder, deren Mehrheit ein jährliches Pro-Kopf-Einkommen von weniger als 200 Dollar aufweist. D 39 unter ihnen sind derzeit Mitglieder des IMF.

i ' Die Liste der möglichen Geberstaaten für den Zinsverbilligungsfonds umfasst sämtliche IMF-Mitglieder (plus die Schweiz), mit Ausnahme der am meisten betroffenen Entwicklungsländer. Die Zusage eines einzelnen Staates, an den Fonds beizutragen, erfolgt unabhängig von gleichen Versprechen anderer Länder.

Diese internationale Hilfsanstrengung erfolgt demnach nicht nach einem Verteilungsschlüssel unter den einzelnen Geberländern, wie dies beispielsweise bei der D Vgl. die im Anhang 4 wiedergegebene Liste dieser Lander.

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Wiederaufstockung der IDA zutrifft. Dieser Unterschied ist auf den Umstand zurückzuführen, dass diese neue Art der Hilfe eine dringende Massnahme darstellt und es demnach nicht möglich war, auf ein durch lange Verhandlungen erzieltes Resultat bezüglich der Lastenverteilung zu warten. Dies ist aber auch der Grund, weshalb gewisse Länder sich nicht an der Operation beteiligen, während andere sehr positiv reagiert haben. Bis im September 1975 haben die 15 nachgenannten Länder ihre Absicht kundgetan, insgesamt 126,1 Millionen SZR (rd. 158 Mio.

Dollar) an den Zinsausgleichsfonds beizutragen: Australien, Brasilien, Dänemark, Bundesrepublik Deutschland, Frankreich, Grossbritannien, Holland, Italien, Jugoslawien, Kanada, Luxemburg, Neuseeland, Norwegen, Saudi-Arabien und Südafrika. Der IMF erwartet im Laufe der kommenden Monate Zusagen weiterer Länder. Der IMF wird diesen Fonds, der am 1. Mai 1976 zu arbeiten beginnt, im Auftrag der Geberländer verwalten.

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Beteiligung der Schweiz

An der Tagung des Entwicklungsausschusses D im Juni 1975 in Paris gab der schweizerische Beobachter den Grundsatzentscheid des Bundesrates bekannt, wonach sich unser Land, unter Vorbehalt Ihrer Zustimmung, am Zinsverbilligungsfonds für den Dritten Schalter der Weltbank und am Zinsverbilligungsfonds für die Erdölfazilität des IMF beteiligen soll. Eine solche Beteiligung entspricht der gegenwärtigen Ausrichtung unserer Politik der internationalen Entwicklungszusammenarbeit, so wie sie in unserem Bericht vom 22. Januar 1975 über die Auswirkungen der neuesten weltwirtschaftlichen Ereignisse auf den schweizerischen Beitrag zur internationalen Entwicklungszusammenarbeit festgelegt ist (BB1 7975 I 487). Die wichtigsten Gründe für unsere Beteiligung sind die folgenden: 51

Aufrechterhaltung des internationalen Handelsverkehrs

Es sind insbesondere wirtschaftliche Gründe, die für unsere Beteiligung sprechen. Es geht nämlich darum, den am meisten benachteiligten Entwicklungsländern die Finanzmittel zur Verfügung zu stellen, die unerlässlich sind, um die notwendig gewordenen Anpassungen ihrer Aussenwirtschaftsbeziehungen vorzunehmen, ohne über Beschränkungen der Nachfrage nach wesentlichen Gütern und Dienstleistungen den Entwicklungsprozess empfindlich bremsen zu müssen. Es ist offensichtlich, dass die Schweiz ein Interesse daran hat, dass die Importfähigkeit dieser Länder nicht durch übermässige Schwierigkeiten in der Aussenfinanzierung beeinträchtigt wird.

D Der Entwicklungsausschuss, im Oktober 1974 gegründet, ist ein gemeinsames Komitee auf Ministerebene der Weltbank und des IMF, an dessen Arbeiten sich die Schweiz als Beobachter beteiligt. Die Hauptaufgabe dieses Organs besteht in der Überprüfung und Koordination aller entwicklungspolitischen Fragen sowie insbesondere in der Förderung des Zuflusses von Finanzmitteln in die Entwicklungslander.

1695 In diesem Zusammenhang ist hervorzuheben, dass die schweizerischen Ausfuhren nach den Entwicklungsländern 1974 22 Prozent unserer Gesamtausfuhren darstellten (was 5,7% des schweizerischen Bruttosozialproduktes gleichkommt).

Dies macht 1244 Franken pro Einwohner aus, ein Betrag, der von keinem anderen Industrieland erreicht wird. Die Bedeutung dieser Markte für die Schweiz ergibt sich beispielsweise weiterhin aus der Tatsache, dass der Wert unserer Ausfuhren nach den Entwicklungsländern 1974 noch um 6,8 Prozent anstieg, während dieser für die Ausfuhren nach den Industriestaaten um 20 bis 30 Prozent zurückging.

Daraus ist ersichtlich, dass die Aufnahmefähigkeit der Märkte der Entwicklungsländer noch besteht und auf lange Frist wesentlich ausgebaut werden kann, sofern diese Länder über die notwendigen Devisen verfügen.

Dazu kommt, dass in der jetzigen Periode, in der unsere Wirtschaft eine Rezessionsphase durchläuft, die Ankurbelung unserer Exporte besonders wichtig ist. Ein solches Unterfangen wäre jedoch noch schwieriger zu verwirklichen, wenn sich die wirtschaftliche Situation in den Entwicklungsländern weiterhin verschlimmern sollte.

Mit ihren verschiedenen Einsatzmöglichkeiten entsprechen die beiden neuen Mechanismen den soeben beschriebenen Grundanhegen: - Der Dritte Schalter der Weltbank bezweckt mittels Finanzierung vordringlicher Entwicklungsprojekte eine Erweiterung der wirtschaftlichen Grundlagen in den Empfängerländern. Diese stehen an der Schwelle einer entscheidenden Entwicklungsetappe. Zahlreiche dieser Länder dürften langfristig interessante Handelspartner der Schweiz werden. Kurzfristig wird den schweizerischen Unternehmen die Möglichkeit verschafft, sich an den internationalen Ausschreibungen zu beteiligen, die im Zusammenhang mit den Projekten des Dritten Schalters stattfinden werden.

- Der Zinsverbilligungsfonds der Erdölfazilität des IMF ist eine direkte Zahlungsbilanzhilfe an die am stärksten betroffenen Entwicklungsländer. Verglichen mit dem Dritten Schalter handelt es sich also um eine unmittelbarere Hilfe zur Bewahrung der Importfähigkeit dieser Länder und zur Aufrechterhaltung des freien Aussenhandels.

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Gegenseitige wirtschaftliche Abhängigkeit und internationale Solidarität

Die gegenseitige wirtschaftliche Abhängigkeit der verschiedenen Ländergruppen verlangt von der Schweiz eine aktive Beteiligung an den derzeitigen, durch zahlreiche Geberländer unternommenen Anstrengungen zur Herbeiführung ausgewogener internationaler Wirtschaftsbeziehungen. Diese Anstrengungen sollen verhindern helfen, dass der Entwicklungsprozess in den ärmsten Ländern in Frage gestellt wird. Die gegenseitige wirtschaftliche Abhängigkeit, die für alle Länder von Nutzen sein muss, verlangt gegenüber dem schwächsten Partner eine Solidarität, die eine Lösung der Entwicklungsprobleme erleichtert.

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Diese Solidarität verlangt, konkret ausgedrückt, eine möglichst grosse internationale Beteiligung an den hier dargelegten finanziellen Anstrengungen. Die Tatsache, dass die erdölproduzierenden Länder in beachtlichem Umfang an diese Fonds beitragen, zeigt, dass sie sich ihrer Verantwortung gegenüber den ändern Entwicklungsländern bewusst sind. Allerdings trägt gesamthaft nur eine_ beschränkte Anzahl von Ländern an diese Fonds bei ; es wurde, besonders wegen der Dringlichkeit der Massnahme, darauf verzichtet, eine Lastenverteilung (bürden sharing) auszuhandeln wie z. B. bei der Wiederaufstockung der IDA. Die einzelnen Beiträge erfolgen vielmehr auf freiwilliger Basis.

Eine Beteiligung der Schweiz drängt sich auch unter diesen Umständen auf: - Obwohl Unbestrittenermassen auch die Schweiz von der weltweiten Rezession betroffen wird, ist immerhin anzuerkennen, dass die wesentlichen Grundlagen unserer Wirtschaft nicht erschüttert worden sind und dass unsere Ertragsbilanz dieses Jahr voraussichtlich erneut einen Überschuss aufweisen oder zumindest ausgeglichen sein wird. Die Mehrheit der teilnehmenden Industriestaaten sind von der Wirtschaftskrise ohne Zweifel stärker betroffen als die Schweiz.

- Eine besondere Anstrengung der Schweiz ist um so mehr gerechtfertigt, als die von unserem Land bisher geleistete öffentliche Entwicklungshilfe kleiner war als die entsprechenden Leistungen praktisch aller Mitgliedländer des Entwicklungsausschusses (DAC) der OECD, obschon einige von ihnen weit stärker unter der weltweiten Rezession zu leiden haben und ähnliche Budgetschwierigkeiten kennen. Ein Andauern dieses Zustandes könnte die Glaubwürdigkeit der schweizerischen Solidaritätspolitik in Frage stellen.

- Unsere Beteiligung an diesen beiden Zinsausgleichsfonds entspräche demnach einer konkreten Willensbezeugung, uns den Bemühungen zur Wirtschafts- und Währungszusammenarbeit im Hinblick auf eine Erhöhung des Zuflusses von Geldmitteln in die Entwicklungsländer anzuschliessen. Im übrigen erweist sich diese internationale Zusammenarbeit als unerlässlich für die Unterstützung unserer eigenen Wirtschaftsinteressen.

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Verstärkung unseres Hilfsprogrammes

Im oben erwähnten Zusatzbericht zum Entwicklungszusammenarbeitsgesetz wurde die Notwendigkeit einer ausgeprägteren Ausrichtung unserer Hilfe auf die benachteiligten Entwicklungsländer unterstrichen. Dieser Grundsatz muss nicht nur im bilateralen, sondern auch in unserem multilateralen Entwicklungshilfeprogramm in die Tat umgesetzt werden. Die Unterstützung der beiden neuen Finanzierungsmechanismen würde eine Verstärkung der bereits in diese Richtung zielenden Politik unserer Entwicklungszusammenarbeit bedeuten. Der dringliche Charakter dieser Aktionen wird durch den grossen Bedarf an Krediten für die Aussenfmanzierung zu günstigen Bedingungen der betreffenden Entwicklungsländer unterstrichen.

Unter Berücksichtigung der Bedürfnisse dieser Zinsverbilligungsfonds, der Beiträge anderer Geberländer sowie der gegenwärtigen Budgetsituation des Bundes

1697 scheint uns ein Totalbetrag von 25 Millionen Schweizerfranken, als nicht rückzahlbare Leistung, angemessen zu sein. 15 Millionen Franken würden dem Zinsverbilligungsfonds für den Dritten Schalter zukommen, 10 Millionen Franken jenem des IMF.

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Finanzielle und personelle Konsequenzen 61

Finanzierung der Ausgaben

Zur Deckung der erwähnten Ausgaben kann der Rahmenkredit für die Finanzhilfe an Entwicklungsländer, den Sie am 20. September 1971 bewilligt haben, nicht mehr in Anspruch genommen werden i>. Schliesst man die Beträge ein, die in den beiden Finanzhilfeabkommen vorgesehen sind, um deren Genehmigung wir Sie mit einer Botschaft vom 16. Juni 1975 ersuchten, so beläuft sich die Gesamtverpflichtung des Bundes auf 370,45 Millionen Franken, womit vom Rahmenkredit von 400 Millionen ein Saldo von 29,55 Millionen Franken verfügbar bleibt. Da dieser Saldo aber Gegenstand von bereits forgeschrittenen Verhandlungen über neue Finanzhilfeabkommen mit Entwicklungsländern bildet, müssen die vorgeschlagenen Beiträge ausserhalb dieses Rahmenkredites finanziert werden.

Aufgrund der äusserst schwierigen Wirtschaftslage der ärmsten Entwicklungsländer erscheint eine möglichst baldige Inkraftsetzung der beiden neuen Finanzierungsmechanismen als wesentlich. Damit sie aber in Kraft treten können, ist eine bestimmte Anzahl von definitiven Beitragszusagen unerlässlich. Es ist deshalb wichtig, dass die schweizerischen Beiträge so bald wie möglich ausbezahlt werden können. Dies ist auch der Grund für unseren Vorschlag, diese Vorlage in den eidgenössischen Räten im Dringlichkeitsverfahren zu behandeln, was es erlauben sollte, mit den Auszahlungen Anfang 1976 zu beginnen. Die Vorbereitung des Budgetentwurfs für 1976 war bereits abgeschlossen, als die Ergebnisse der internationalen Verhandlungen über diese Zinsverbilligungsfonds vorlagen. Der Budgetentwurf 1976 sieht deshalb keine Position für die in dieser Botschaft vorgesehenen Ausgaben vor. Deshalb werden wir uns gezwungen sehen, Ihnen 1976 einen Nachtragskredit von 25 Millionen Franken zu beantragen, es sei denn, Sie würden bei der Beratung des Voranschlags 1976 diese Ausgabe in das Budget einschliessen.

62 Modalitäten Wir beantragen Ihnen uns'ere Beiträge an die beiden Zinsverbilligungsfonds als nicht rückzahlbar zu gewähren. Die Weltbank sowie der IMF haben ausdrücklich den Wunsch geäussert, die Beiträge sollen in dieser Form erfolgen. Wir D Siehe die Botschaft vom 25. Januar 1971 über Wirtschafts- und Finanzhilfe an die Entwicklungsländer und insbesondere über die Gewährung eines Rahmenkredites für die Finanzhilfe (BB1 1971 I 233) und den Bundesbeschluss vom 20. September 1971 betreffend Rahmenkredit für die Finanzhilfe an die Entwicklungsländer (BB1 1971 II 812).

1698 möchten nochmals daran erinnern, dass sich die Institutionen von Bretton Woods die für ihre Tätigkeit im Rahmen des Dritten Schalters und der Erdölfazilität benötigten Mittel auf den Kapitalmärkten beschaffen. Das Ziel dieser Zinsverbilligungsfonds liegt darin, die Bedingungen der im Rahmen der Fazilitäten gewährten Kredite zugunsten der ärmsten Entwicklungsländer weicher zu gestalten. Dieses Ziel kann nur mit nicht rückzahlbaren Mitteln erreicht werden. Unsere Zusagen für die Beiträge an diese Fonds werden in Form eines Briefwechsels mit der Weltbank bzw. mit dem IMF erfolgen.

Auf Wunsch der Weltbank und des IWF wird der ganze Beitrag auf einmal geleistet werden. Die Berechnung der für die Errichtung der beiden Zinsverbilligungsfonds erforderlichen Beträge gründet sich nämlich auf eine sofortige Leistung aller Beiträge. Wenn die Berechnung auf gestaffelten Zahlungen beruht hätte, wären die benötigten Beträge höher gewesen.

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Personelle Konsequenzen

Die vorgeschlagenen Beiträge haben keine Erhöhung des Personalbestandes zur Folge.

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Verfassungsmässigkeit und Rechtsform

Die internationale Entwicklungszusammenarbeit untersteht, als Bestandteil unserer Aussenpolitik, der allgemeinen Zuständigkeit des Bundes zur Wahrung der auswärtigen Beziehungen. Diese Zuständigkeit ergibt sich aus dem Gesamtzusammenhang und System der Bundesverfassung. Sie stützt sich namentlich auf die Artikel 8, 85 Ziffern 5 und 6 sowie 102 Ziffern 8 und 9 der Bundesverfassung. Der Bundesbeschluss bezweckt eine Schenkung und hat keine Vereinbarung über ein Darlehen von mehr als 15 Jahren Laufzeit zum Gegenstand. Deshalb unterliegt er nicht dem fakultativen Staatsvertragsreferendum im Sinne von Artikel 89 Absatz 4 der Bundesverfassung.

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Belastung der Kantone und Gemeinden

Der Vollzug des vorgeschlagenen Bundesbeschlusses obliegt ausschliesslich dem Bund und belastet die Kantone und Gemeinden nicht.

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Antrag

Gestützt auf unsere Ausführungen beantragen wir Ihnen, den beiliegenden Entwurf eines Bundesbeschlusses über die Beteiligung an den Zins ver billigungsfonds der Weltbank und des Internationalen Währungsfonds zu genehmigen.

1699 Wir versichern Sie, sehr geehrter Herr Präsident, sehr geehrte Damen und Herren, unserer vorzüglichen Hochachtung.

Bern, den 15. Oktober 1975 Im Namen des Schweizerischen Bundesrates Der Bundespräsident: Graber

Der Bundeskanzler : Huber 4462

1700 (Entwurf)

Bundesbeschluss über eine Beteiligung an den Zinsverbilligungsfonds der Weltbank und des Internationalen Währungsfonds für einen Gesamtbetrag von 25 Millionen Franken

Die Bundesversammlung der Schweizerischen Eidgenossenschaft, gestutzt auf die Artikels, 85 Ziffern 5 und 6 und 102 Ziffern8 und 9 der Bundesverfassung ; nach Einsicht in eine Botschaft des Bundesrates vom 15. Oktober 1975 D, beschliesst.

Art. l Der Bundesrat wird ermächtigt, dem Zinsverbilligungsfonds für den Dritten Schalter der Weltbank einen Beitrag von 15 Millionen Franken in Form einer Schenkung zu gewähren.

Art. 2 Der Bundesrat wird ermächtigt, dem Zinsverbilligungsfonds für die Erdölfazilität des Internationalen Währungsfonds einen Beitrag von 10 Millionen Franken in Form einer Schenkung zu gewähren.

Art. 3 Dieser Beschluss untersteht nicht dem Staatsvertragsreferendum.

» BEI 1975 II 1686

1701

Anhang l (Stand Anfang September 1975)

Dritter Schalter: Liste der Geberländer und ihrer Beiträge (Länder, die ihre feste Absicht bekanntgaben, einen Beitrag zu leisten) Land

Australien Dänemark Grossbritannien Kanada Katar Kuweit Niederlande Norwegen Saudi-Arabien Venezuela Total Quelle: Weltbank

Beitrag m Millionen Dollai

5,2 3 10 20 5 20 20 4 25 10 122,2

1702

Anhang 2

Liste der im Rahmen der Erdölfazilität 1974 gewährten Kredite Land

Betrag m Millionen SZR

Bangladesch Burundi Chile Costa Rica Elfenbeinküste Fidji-Inseln Ghana Griechenland Guinea Haiti Honduras Indien Island Israel Italien Jemen, Demokratische Volksrepublik Jugoslawien Kamerun Kenia Korea Madagaskar Mali Neuseeland Nicaragua Pakistan Panama Salvador

51,50 1,20 118,50 18,84 11,17 0,34 38,60 103,50 3,51 4,80 16,79 200,00 17,20 62,00 675,00 11,80 155,20 4,62 36,00 100,00 14,30 5,00 109,30 15,50 125,00 7,37 17,89

1703 Land

Senegal Sierra Leone Spanien Sri Lanka Sudan Tansania

Betrag m Millionen SZR

·.

Tschad Türkei Uganda Uruguay Zaire Zentralafrikanische Republik Zypern Total Quelle: IMF

|

,

15,53 4,91 296,20 43,50 28,71 31,50 2,21 113,20 19,20 46,58 45,00 3,30 8,10 2582,85

1704 Anhang 3 (Stand Anfang September 1975)

Erdölfazilitätl975: Liste der Darlehensgeber und ihrer Darlehen (Darlehensgeber, die ihre feste Absicht bekanntgaben, ein Darlehen zu gewähren) Darlehensgeber

Sonderzieh ung^i echte (SZR)

Belgische Nationalbank Deutsche Bundesbank Iranische Zentralbank Niederlande .Nigeria Bank von Norwegen Österreichische Nationalbank Schweizerische Nationalbank Venezolanische Zentralbank Währungsagentur von Saudi-Arabien Zentralbank von Kuwait

100 000 000 300 000 000 410 000 000 200 000 000 200 000 000 50 000 000 50 000 000 150 000 000 200 000 000 l 000 000 000 200 000 000

Total (Übertrag des Saldos der Erdölfazilität 1974)

2 860 000 000 454000 000

Total

3 314 000 000

Quelle IMF

1705

Anhang 4

Liste der 39 von den heutigen wirtschaftlichen Verhältnissen am stärksten betroffenen Mitgliedländer des IMF D Ägypten Äthiopien Afghanistan Bangladesch Burma Burundi Dahome Elfenbeinküste Ghana Guayana Guinea Haiti Honduras Indien

Jemen, Arabische Republik Jemen, Demokratische Volksrepublik Kamerun Kenia Khmer, Republik Laos Lesotho Madagaskar Mali Mauretanien Niger Obervolta

Pakistan Ruanda Salvador Senegal Sierra Leone Somalia Sri Lanka Sudan Tansania Tschad Uganda Western Samoa Zentralafrikanische Republik

D Anmerkung: Drei Lander (die Kapverdischen Inseln, Guinea Bissau und Mozambique) wurden vom Generalsekretär der UNO ebenfalls zu den am stärksten betroffenen Landern gezählt; sie sind jedoch zurzeit nicht Mitglieder des IMF.

Quelle: IMF und UNO

Bimdesblatt 127 Jahrg Bd II

Schweizerisches Bundesarchiv, Digitale Amtsdruckschriften Archives fédérales suisses, Publications officielles numérisées Archivio federale svizzero, Pubblicazioni ufficiali digitali

Botschaft des Bundesrates an die Bundesversammlung über eine Beteiligung an den Zinsverbilligungsfonds der Weltbank und des Internationalen Währungsfonds (Vom 15.

Oktober 1975)

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Jahr

1975

Année Anno Band

2

Volume Volume Heft

45

Cahier Numero Geschäftsnummer

75.078

Numéro d'affaire Numero dell'oggetto Datum

10.11.1975

Date Data Seite

1686-1705

Page Pagina Ref. No

10 046 546

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