Öffentliche Auflage Rodungsgesuch im Rahmen der Unterhalts- und Sanierungsarbeiten des Tunnels No 3 Taubenloch auf der Nationalstrasse N16 in Biel, Kanton Bern vom 8. Januar 2019

Das Bundesamt für Strassen (ASTRA) reicht im Rahmen der Unterhalts- und Sanierungsarbeiten des Tunnels No 3 Taubenloch auf der Nationalstrasse N16 im Kanton Bern das vorliegende Rodungsgesuch ein.

Im Rahmen der Unterhalts- und Sanierungsmassnahmen auf der Nationalstrasse N16 muss eine temporäre Rodung (3086 m2) auf dem Gebiet der Gemeinde Biel, Parzelle No 111 realisiert werden, mit dem Ziel, die Umfahrungsstrasse des Tunnels No 3 Taubenloch für die Umleitung des Verkehrs zu sichern.

Eine Wiederaufforstung von 3086 m2 am Ende der Arbeiten ist auf der von der temporären Rodung betroffenen Parzelle No 111 der Gemeinde Biel vorgesehen.

Gemäss Artikel 49a des Bundesgesetzes über die Nationalstrassen (NSG; SR 725.11), in Verbindung mit dem Artikel 46 der Nationalstrassenverordnung (NSV; SR 725.111), sowie dem Artikel 6 des Bundesgesetzes über den Wald (WaG; SR 921.0) und dem Artikel 5 der Verordnung über den Wald (WaV; SR 921.01), legt das Bundesamt für Strassen (ASTRA) das Rodungsgesuch öffentlich auf.

I Öffentliche Auflage Während der gesamten Dauer der Auflagefrist kann das Rodungsgesuch bei folgenden Instanzen eingesehen werden: Stadtplanung, Baubewilligung und Kontrollen, Zentralstrasse 49, 2502 Biel Öffnungszeiten: Montag bis Freitag von 8 bis 11.45 Uhr und 14 bis 16.30 Uhr Bundesamt für Strassen (ASTRA), Filiale d'Estavayer-le-Lac, Place de la Gare 7, 1470 Estavayer-le-Lac Öffnungszeiten: Montag bis Freitag von 8 bis 11.45 Uhr und 14 bis 16.30 Uhr Die öffentliche Auflagefrist dauert vom 8. Januar 2019 bis zum 7. Februar 2019 (30 Tage)

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2018-4011

BBl 2019

II Anhörung von betroffenen Drittpersonen Wer nach den Bestimmungen des Bundesgesetzes vom 20. Dezember 1968 über das Verwaltungsverfahren (VwVG; SR 172.021) oder eines anderen vom Rodungsgesuch betroffenen Bundesgesetzes Partei ist, kann innert der öffentlichen Auflagefrist beim Bundesamt für Strassen (ASTRA), Postfach, 3003 Bern, schriftlich mit Begründung gegen das Gesuch Einsprache erheben.

8. Januar 2019

Bundesamt für Strassen (ASTRA) 3003 Bern

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