Mitteilung des Bundesamtes für Landwirtschaft vom 8. Januar 2019

1.

Die Bewilligung des Pflanzenschutzmittels, welches den Wirkstoff Triflusulfuron-methyl enthält, wurde gemäss Artikel 29 Absatz 4 der Pflanzenschutzmittelverordnung vom 12. Mai 2010 (PSMV; SR 916.161) überprüft.

Das Pflanzenschutzmittel heisst: Debut (W-7294)

2.

Die beschwerdeberechtigten Organisationen gemäss Artikel 12 Absatz 1 Buchstabe b des Bundesgesetzes vom 1. Juli 1966 über den Natur- und Heimatschutz (NHG; SR 451) können innerhalb von 14 Tagen ab Publikation dieser Mitteilung die Parteistellung in diesen Überprüfungsverfahren beantragen.

3.

Sämtliche Eingaben und Anträge der beschwerdeberechtigten Organisationen sind innert 6 Wochen seit Gewährung der Parteistellung einzureichen.

4.

Die Akteneinsicht im Bundesamt für Landwirtschaft, Schwarzenburgstrasse 165, 3003 Bern ist mindestens zwei Tage vorher anzumelden. Hierzu ist eine E-Mail an folgende Adresse zu senden: psm@blw.admin.ch.

5.

Denjenigen beschwerdeberechtigten Organisationen, welche Parteistellung beantragt haben, wird die vom BLW erlassene Verfügung eröffnet.

8. Januar 2019

Bundesamt für Landwirtschaft: Der Direktor, Bernard Lehmann

2018-3847

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