Bundesratsbeschluss über die Allgemeinverbindlicherklärung des Gesamtarbeitsvertrages für das Autogewerbe «Ostschweiz» der Kantone St. Gallen, beider Appenzell und Thurgau Änderung vom 7. Mai 2019 Der Schweizerische Bundesrat beschliesst: I Folgende geänderte Bestimmungen des in der Beilage zu den Bundesratsbeschlüssen vom 23. September 2013 und vom 28. März 20171 wiedergegebenen Gesamtarbeitsvertrages (GAV) für das Autogewerbe «Ostschweiz» der Kantone St. Gallen, beider Appenzell und Thurgau werden allgemeinverbindlich erklärt: Zusatzvereinbarung Löhne 2019 Art. 1

Generelle Lohnanpassung

Auf der Grundlage des individuellen Lohnes per 31. Dezember 2018 ist der Lohn jedes dem GAV «Autogewerbe Ostschweiz» unterstellten Arbeitnehmenden um 1 % zu erhöhen, mindestens jedoch 50 Franken pro Monat.

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Freiwillige Lohnerhöhungen, welche ab dem 1. Januar 2019 gewährt wurden, können an die generelle Lohnanpassung angerechnet werden.

Lohnerhöhungen aufgrund einer Ausbildung oder Erhöhung von Praxisjahren (...)

können der generellen Lohnerhöhung nach Absatz 1 angerechnet werden.

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1

BBl 2013 8309, 2017 2827

2019-1343

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BBl 2019

II Dieser Beschluss tritt am 1. Juni 2019 in Kraft und gilt bis zum 31. Dezember 2021.

7. Mai 2019

Im Namen des Schweizerischen Bundesrates Der Bundespräsident: Ueli Maurer Der Bundeskanzler: Walter Thurnherr

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