Öffentliche Auflage eines Rodungsgesuchs im Rahmen Massnahmenprojekts N13 EP11 AS Avers ­ Bärenburg ­ AS Zillis

Das Bundesamt für Strassen ASTRA reicht im Rahmen der Unterhalts- und Sanierungsarbeiten auf der Nationalstrasse N13 das vorliegende Rodungsgesuch ein.

Im Zusammenhang mit den Unterhaltsarbeiten (Instandsetzung Kunstbauten, Betriebs- und Sicherheitsanlagen, Entwässerung, Trassee, Beläge) an der N13 vom Anschluss Andeer bis zum Anschluss Rofla sind für die Bauarbeiten an der Vorzone Nord und Unterführung Bärenburg vorübergehende und definitive Rodungen erforderlich. In Andeer muss für die Vorzone Nord eine temporäre Rodung (207 m2) und eine definitive Rodung (72 m2) auf der Parzelle 942, und eine temporäre Rodung (37 m2) auf der Parzelle 1054 durchgeführt werden. Für die Unterführung Bärenburg muss eine temporäre Rodung (238 m2) auf der Parzelle 949 durchgeführt werden Gestützt auf Artikel 49a des Bundesgesetzes über die Nationalstrassen (SR 725.11) in Verbindung mit Artikel 46 der Verordnung über die Nationalstrassen (SR 725.111), Artikel 6 des Waldgesetzes (SR 921.0) sowie Artikel 5 der Waldverordnung (SR 921.01) legt das Bundesamt für Strassen folgendes Rodungsgesuch öffentlich auf.

I Öffentliche Auflage Die Rodungsgesuche liegen während der Auflagefrist bei folgenden Stellen während der ordentlichen Öffnungszeiten zur öffentlichen Einsichtnahme auf: Gemeinde Andeer, Veia da Scola 36, 7440 Andeer II Die Auflagefrist dauert vom 25. März 2019 bis 24. April 2019 (30 Tage)

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2019-0878

BBl 2019

III Anhörung betroffener Dritter Wer nach den Vorschriften des Bundesgesetzes über das Verwaltungsverfahren (SR 172.021) oder eines anderen Spezialgesetzes des Bundes von der Rodung betroffen ist, kann innert der Auflagefrist gegen das Rodungsgesuch beim Bundesamt für Strassen ASTRA, 3003 Bern, schriftlich mit Antrag und Begründung Einsprache erheben.

26. März 2019

Bundesamt für Strassen: Guido Biaggio Vizedirektor, Abteilungschef

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