Richtplan des Kantons Zürich Genehmigung Teilrevision Richtplan Kanton ZH, Hochschulgebiet Zürich-Zentrum Der Bundesrat hat am 14. Dezember 2018 folgenden Beschluss gefasst: 1.

Gestützt auf den Prüfungsbericht vom 23. November 2018 des Bundesamtes für Raumentwicklung ARE wird die Richtplananpassung Hochschulgebiet Zürich-Zentrum unter dem Vorbehalt der Ziffer 2 genehmigt.

2.

Die Richtplanfestlegung unter 6.2 wird wie folgt geändert: «... Den Anliegen des Denkmalschutzes und des Ortsbildschutzes wird im Rahmen einer umfassenden Interessenabwägung Rechnung getragen ...».

3.

Das Staatssekretariat für Bildung, Forschung und Innovation (SBFI) wird bei der Prüfung von Gesuchen für Bauinvestitionsbeiträge im Zusammenhang mit dem Hochschulgebiet Zürich-Zentrum an die Universität Zürich und an das Universitätsspital Zürich beauftragt, die Interessen an Aus- und Weiterbildung, wissenschaftlicher Forschung, Innovation sowie der Siedlungsentwicklung nach innen im Grundsatz höher zu gewichten als das Interesse an der ungeschmälerten Erhaltung von Schutzobjekten im Sinne des Bundesinventars der schützenswerten Ortsbilder der Schweiz (ISOS), die sich im Hochschulgebiet Zürich-Zentrum befinden.

Die genehmigten Richtplandokumente sowie der Prüfungsbericht des Bundesamtes für Raumentwicklung können zu den ordentlichen Bürozeiten bei folgenden Stellen eingesehen werden: ­

Amt für Raumentwicklung, Stampfenbachstrasse 12, 8090 Zürich, Tel. 043 259 30 22

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Bundesamt für Raumentwicklung, Worblentalstrasse 66, 3063 Ittigen, Tel. 058 462 40 58

15. Januar 2019

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Bundesamt für Raumentwicklung

2019-0048