Vernehmlassungsverfahren
Eidgenössisches Departement für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation Änderung des Umweltschutzgesetzes (Massnahmen gegen invasive gebietsfremde Organismen) Mit der Änderung des Umweltschutzgesetzes soll die Grundlage geschaffen werden für neue Vorschriften zur Verhütung, Bekämpfung und Überwachung von invasiven gebietsfremden Organismen. Namentlich sollen Massnahmen an der Landesgrenze sowie verbindliche Meldungs- und Bekämpfungspflichten möglich sein. Auch sollen Private verpflichtet werden können, gewisse Bekämpfungsmassnahmen auf ihrem Grundstück zu treffen bzw. solche Massnahmen zu dulden.
Datum der Eröffnung: 15. Mai 2019 Vernehmlassungsfrist: 4. September 2019 Die Vernehmlassungsunterlagen sind elektronisch abrufbar unter: www.admin.ch/ch/d/gg/pc/pendent.html
28. Mai 2019
3462
Bundeskanzlei
2019-1598