Genehmigung Richtplan Kanton Zürich, Teilrevision 2016 (Kapitel 4.6 Güterverkehr) Das Eidgenössische Departement für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation UVEK hat am 6. Mai 2019 folgenden Beschluss gefasst: 1.

Gestützt auf den Prüfungsbericht des Bundesamts für Raumentwicklung ARE vom 29. April 2019 wird die Richtplananpassung 2016 unter Vorbehalt der Ziffer 2 genehmigt.

2.

Im Rahmen der nachgeordneten Planungen für den Ausbau der regionalen Güterumschlaganlage für den kombinierten Verkehr in Dietikon hat der Kanton Zürich den stufengerechten Einbezug der betroffenen Parteien des Kantons Aargau zu gewährleisten.

Die genehmigten Richtplandokumente sowie der Prüfungsbericht des Bundesamts für Raumentwicklung können zu den ordentlichen Bürozeiten bei folgenden Stellen eingesehen werden: ­

Amt für Raumentwicklung, Stampfenbachstrasse 12, 8090 Zürich, Tel. 043 259 30 22

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Bundesamt für Raumentwicklung, Worblentalstrasse 66, 3063 Ittigen, Tel. 058 465 06 22

4. Juni 2019

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Bundesamt für Raumentwicklung

2019-1746