Gesuch um Bewilligung für den Umgang mit invasiven gebietsfremden Organismen nach Art. 15 Abs. 2 Freisetzungsverordnung Gesuchsteller:
Gartenbauschule Oeschberg, Walter Bühler
Gegenstand:
D18.002 Ausnahmebewilligung, Neophytengarten Gartenbauschule Oeschberg Ziel und Zweck: Umgang mit invasiven, gebietsfremden Pflanzen zu Schulungs- und Sensibilisierungszwecken auf dem Oeschberg Standort: Gartenbauschule Oeschverg Bern-Zürichstrasse 14 3425 Koppigen
Bewilligungsverfahren:
Das Verfahren richtet sich nach der Freisetzungsverordnung vom 10. September 2008 (FrSV; SR 814.911), insbesondere deren Artikel 15 Absatz 2, sowie nach dem Bundesgesetz vom 20. Dezember 1968 über das Verwaltungsverfahren (VwVG; SR 172.021).
Bewilligungsbehörde: Bundesamt für Umwelt BAFU, 3003 Bern Öffentliche Auflage:
Die nicht vertraulichen Akten können vom 8. Januar 2019 bis und mit 7. Februar 2018 von jeder Person zu den üblichen Bürozeiten an folgenden Stellen eingesehen werden: BAFU, Abt. Boden und Biotechnologie, Worblentalstrasse 68, 3063 Ittigen (bitte vorgängig telefonisch anmelden +41 58 46 251 88); Kantonales Laboratorium, Muesmattstrasse 19, 3012 Bern (bitte vorgängig telefonisch anmelden +41 31 633 11 41)
Einsprache:
Jedermann kann schriftlich innert der Auflagefrist (7. Februar 2018) zum Gesuch Stellung nehmen.
Wer Rechte als Partei im Sinne von Artikel 6 des Bundesgesetzes vom 20. Dezember 1968 über das Verwaltungsverfahren (VwVG, SR 172.021) im Bewilligungsverfahren wahrnehmen will, muss dies innert der oben angeführten Auflagefrist (7. Februar 2018) dem BAFU mit seiner Einsprache schriftlich, mit Angaben zur Parteistellung, mitteilen und begründen. Wer dies unterlässt, wird vom späteren Verfahren ausgeschlossen.
2018-4096
463
BBl 2019
Hinweis: Kollektiveinsprachen und vervielfältigte Einzeleinsprachen haben eine Person zu bezeichnen, welche die Gruppe rechtsverbindlich vertreten darf. Andernfalls bezeichnet das BAFU diese Vertretung (Art. 11a VwVG).
8. Januar 2019
464
Bundesamt für Umwelt