Vernehmlassungsverfahren

Eidgenössisches Justiz- und Polizeidepartement Verordnung vom 4. Juli 2012 über die Vermögensverwaltung im Rahmen einer Beistandschaft oder Vormundschaft (VBVV) Im Rahmen des neuen Erwachsenenschutzrechts hat der Bundesrat per Verordnung Bestimmungen über die Anlage und die Aufbewahrung des Vermögens verbeiständeter oder bevormundeter Personen erlassen und zusammen mit dem Gesetz auf den 1. Januar 2013 in Kraft gesetzt. Seither hat sich gezeigt, dass namentlich im Bereich der Anleitungsfunktion sowie beim anwendbaren Sorgfaltsmassstab Unklarheiten, Unsicherheiten und Widersprüche bestehen, welche der angestrebten Einheitlichkeit abträglich sind. Mit der Totalrevision der Verordnung über die Vermögensverwaltung im Rahmen einer Beistandschaft oder Vormundschaft sollen diese Probleme behoben werden. Nebst für die Praxis wichtigen Präzisierungen beinhaltet die Totalrevision kleinere und grössere materielle Anpassungen, deren Notwendigkeit sich seit dem Inkrafttreten der Verordnung ergeben hat.

Datum der Eröffnung: 27. September 2019 Vernehmlassungsfrist: 17. Januar 2020 Die Vernehmlassungsunterlagen können bezogen werden bei: Bundesamt für Justiz, Fachbereich Zivilrecht und Zivilprozessrecht, Bundesrain 20, 3003 Bern, Telefon 058 462 44 18, www.bj.admin.ch Die Vernehmlassungsunterlagen sind elektronisch abrufbar unter: www.admin.ch/ch/d/gg/pc/pendent.html

8. Oktober 2019

6620

Bundeskanzlei

2019-3372