Vernehmlassungsverfahren

Departement für Wirtschaft, Bildung und Forschung Änderung des Embargogesetzes Die Verordnung über Massnahmen zur Vermeidung der Umgehung internationaler Sanktionen im Zusammenhang mit der Situation in der Ukraine (SR 946.231.176.72) verbietet die Einfuhr von Feuerwaffen, Waffenbestandteilen und Munition sowie von Sprengmitteln, pyrotechnischen Gegenständen und Schiesspulver zu militärischen Zwecken aus Russland und der Ukraine. Das Einfuhrverbot wurde 2015 gestützt auf Artikel 184 Absatz 3 der Bundesverfassung für vier Jahre verordnet. Am 26. Juni 2019 hat der Bundesrat beschlossen, das Einfuhrverbot zu verlängern und beauftragte das WBF eine gesetzliche Grundlage für den Inhalt der Verordnung auszuarbeiten. Aufgrund der zeitlichen Dringlichkeit des Vorhabens muss die Frist für das Vernehmlassungsverfahren verkürzt werden.

Datum der Eröffnung: 27. September 2019 Vernehmlassungsfrist: 1. November 2019 Die Vernehmlassungsunterlagen können bezogen werden bei: Staatssekretariat für Wirtschaft SECO, Sanktionen, Holzikofenweg 36, 3003 Bern, Telefon 058 467 68 16, www.seco.admin.ch Die Vernehmlassungsunterlagen sind elektronisch abrufbar unter: www.admin.ch/ch/d/gg/pc/pendent.html

8. Oktober 2019

2019-3373

Bundeskanzlei

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