Militärische Plangenehmigung betreffend Gemeinde Holderbank (SO); Sanierung Zielhänge Schiessplatz Holderbank vom 11. Juli 2019

Gestützt auf das Gesuch der armasuisse Immobilien vom 29. Juni 2017 hat das Eidgenössische Departement für Verteidigung, Bevölkerungsschutz und Sport (VBS) die Altlastensanierung der Zielgebiete A und D des ehemaligen Schiessplatzes Holderbank unter Auflagen genehmigt.

Eröffnung Die Verfügung wird den Verfahrensbeteiligten direkt zugestellt. Sie ist während der Beschwerdefrist im Internet unter der Adresse www.vbs.ch/plangenehmigungen einsehbar oder kann beim Generalsekretariat VBS, 3003 Bern angefordert werden.

Rechtsmittelbelehrung Gegen diese Verfügung kann innert 30 Tagen seit Eröffnung schriftlich und begründet Beschwerde beim Bundesverwaltungsgericht, Postfach, 9023 St. Gallen, eingereicht werden (Art. 130 Abs. 1 MG1).

16. Juli 2019

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Eidgenössisches Departement für Verteidigung, Bevölkerungsschutz und Sport

Militärgesetz (MG; SR 510.10)

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2019-2351