Helikopterflugfeld Schindellegi Gesuch um Anpassung Betriebsreglement

Gesuchstellerin:

Helikopterflugfeld Schindellegi, 8834 Schindellegi

Gegenstand:

Anpassung des Betriebsreglements

Verfahren:

Das Verfahren richtet sich nach Artikel 36d des Luftfahrtgesetzes (LFG; SR 748.0) sowie den Bestimmungen der Verordnung über die Infrastruktur der Luftfahrt (VIL; SR 748.131.1).

Es wird eine Umweltverträglichkeitsprüfung durchgeführt.

Anhörung:

Das Bundesamt für Zivilluftfahrt BAZL hört den Kanton Schwyz und die betroffenen Bundesstellen direkt an.

Öffentliche Auflage:

Die Gesuchsunterlagen mit dem Bericht über die Umweltverträglichkeit können vom 23. August bis zum 21. September 2019 an folgenden Stellen zu den ordentlichen Bürozeiten eingesehen werden: ­ Amt für Raumentwicklung Kanton Schwyz, Bahnhofstrasse 14, 6430 Schwyz; ­ weitere Auflagestellen gemäss Angaben im kantonalen Publikationsorgan.

Einsprachen:

Wer nach den Bestimmungen des Verwaltungsverfahrensgesetzes (VwVG; SR 172.021) Partei ist, kann während der Dauer der Auflage Einsprache erheben.

Einsprachen sind schriftlich und begründet einzureichen beim: Bundesamt für Zivilluftfahrt, Sektion Sachplan und Anlagen, 3003 Bern.

Hinweise: ­ Treten in dieser Sache mehr als 20 Parteien mit kollektiven oder individuellen Einsprachen mit dem gleichen Inhalt auf, haben diese eine Person zu bezeichnen, welche die Einsprechergruppe rechtsverbindlich vertritt. Andernfalls kann das BAZL diese Vertretung bezeichnen (Art. 11a VwVG).

2019-2646

5661

BBl 2019

­ Das BAZL führt keine individuelle Korrespondenz mit den Einsprechenden. Sie werden zu gegebener Zeit Gelegenheit haben, die Akten einzusehen und Schlussbemerkungen einzureichen. Entsprechende Mitteilungen und Einladungen an die Einsprechenden werden im Bundesblatt und den kantonalen Amtsblättern publiziert.

­ Wer keine Einsprache erhebt, ist vom weiteren Verfahren ausgeschlossen und darf gegen eine allfällige Genehmigung des Betriebsreglements nicht Beschwerde führen (Art. 36d Abs. 4 LFG).

20. August 2019

5662

Bundesamt für Zivilluftfahrt