Vernehmlassungsverfahren

Parlamentarische Kommissionen Deklaration von Koscher- und Halalfleisch (Änderung des Landwirtschaftsgesetzes) Für die Einfuhr von Fleisch von rituell geschlachteten Tieren (Koscher- und Halalfleisch) bestehen Zollkontingente für die jüdische und die islamische Gemeinschaft.

Die Kommission für Wissenschaft, Bildung und Kultur des Nationalrates (WBKNR) will eine Deklarationspflicht für Fleisch einführen, das innerhalb dieser Teilzollkontingente importiert wird. Dazu wird eine Änderung von Artikel 48 des Bundesgesetzes vom 29. April 1998 über die Landwirtschaft (LwG) vorgeschlagen. Mit dieser Vorlage wird die parlamentarische Initiative 15.499 «Einfuhr von Halalfleisch von Tieren, die ohne Betäubung geschlachtet wurden» umgesetzt. Ziel der Initiative ist es, Probleme im Zusammenhang mit dem Verkauf von importiertem Fleisch von rituell geschlachteten Tieren zu beheben.

Datum der Eröffnung: 2. Mai 2019 Vernehmlassungsfrist: 23. August 2019 Die Vernehmlassungsunterlagen können bezogen werden bei: Sekretariat der Kommissionen für Wissenschaft, Bildung und Kultur, Parlamentsdienste, 3003 Bern, Telefon 058 322 99 22, www.parlament.ch Die Vernehmlassungsunterlagen sind elektronisch abrufbar unter: www.admin.ch/ch/d/gg/pc/pendent.html

14. Mai 2019

2019-1408

Bundeskanzlei

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