Militärische Plangenehmigung betreffend Gemeinde Riniken, Schiessplatz Krähtal; Erstellung Schiessblenden vom 21. November 2019

Gestützt auf das Gesuch der armasuisse Immobilien vom 1. Oktober 2019 hat das Eidgenössische Departement für Verteidigung, Bevölkerungsschutz und Sport (VBS) die Erstellung zweier Schiessblenden bei den Langdistanzschiessständen (200 m und 300 m) auf dem Schiessplatz Krähtal unter Auflagen genehmigt.

Eröffnung Die Verfügung wird den Verfahrensbeteiligten direkt zugestellt. Sie ist während der Beschwerdefrist im Internet unter der Adresse www.vbs.ch/plangenehmigungen einsehbar oder kann beim Generalsekretariat VBS, 3003 Bern angefordert werden.

Rechtsmittelbelehrung Gegen diese Verfügung kann innert 30 Tagen seit Eröffnung schriftlich und begründet Beschwerde beim Bundesverwaltungsgericht, Postfach, 9023 St. Gallen, eingereicht werden (Art. 130 Abs. 1 MG1).

3. Dezember 2019

1

Eidgenössisches Departement für Verteidigung, Bevölkerungsschutz und Sport

Militärgesetz (MG; SR 510.10)

8110

2019-3962