Militärische Plangenehmigung im ordentlichen Plangenehmigungsverfahren betreffend Gemeinden Wangen an der Aare und Wiedlisbach, Waffenplatz Wangen an der Aare; Neubau und Sanierung Kasernen (Weiterentwicklung des Waffenplatzes 1. Etappe) vom 10. Juli 2019

Gestützt auf das Gesuch der armasuisse Immobilien, 3003 Bern, vom 16. Juli 2018 hat das Eidgenössische Departement für Verteidigung, Bevölkerungsschutz und Sport (VBS) den Neubau und die Sanierung von Kasernen auf dem Waffenplatz Wangen an der Aare unter Auflagen genehmigt.

Eröffnung Die Verfügung wird den Verfahrensbeteiligten direkt zugestellt. Sie ist während der Beschwerdefrist im Internet unter der Adresse www.vbs.ch/plangenehmigungen einsehbar oder kann beim Generalsekretariat VBS, 3003 Bern angefordert werden.

Rechtsmittelbelehrung Gegen diese Verfügung kann innert 30 Tagen seit Eröffnung schriftlich und begründet Beschwerde beim Bundesverwaltungsgericht, Postfach, 9023 St. Gallen, eingereicht werden (Art. 130 Abs. 1 MG1).

16. Juli 2019

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Eidgenössisches Departement für Verteidigung, Bevölkerungsschutz und Sport

Militärgesetz (MG; SR 510.10)

2019-2352

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