Sachplan Infrastruktur der Luftfahrt (SIL) Objektblatt für den Flugplatz Dübendorf Information und Mitwirkung der Bevölkerung

Herausgeber:

Bundesamt für Zivilluftfahrt (BAZL) Bundesamt für Raumentwicklung (ARE)

Gegenstand:

Das SIL-Objektblatt legt den generellen Rahmen für die bauliche und betriebliche Entwicklung des Flugplatzes behördenverbindlich fest. Es wird nach der Durchführung der öffentlichen Information und Mitwirkung sowie der Anhörung der Behörden bereinigt und durch den Bundesrat verabschiedet.

Verfahren:

Der Entwurf des SIL-Objektblatts für den Flugplatz Dübendorf wird im Sinne der Informationspflicht und der Mitwirkungsrechte gemäss Artikel 4 des Bundesgesetzes über die Raumplanung vom 22. Juni 1979 (RPG, SR 700) öffentlich aufgelegt. Bürgerinnen und Bürger (Privatpersonen) sowie Körperschaften des öffentlichen und privaten Rechts können sich zu diesem Entwurf äussern.

Es wird keine Korrespondenz geführt. Der Mitwirkungsbericht mit der Auswertung der eingegangenen Stellungnahmen wird zusammen mit dem genehmigten SIL-Objektblatt publiziert.

Auflagezeit:

Das SIL-Objektblatt für den Flugplatz Dübendorf kann vom 18. Februar 2019 bis und mit 19. März 2019 zu den ordentlichen Öffnungszeiten bei folgenden Stellen eingesehen werden:

Auflageorte:

­ Bundesamt für Zivilluftfahrt, Mühlestrasse 2, 3063 Ittigen ­ Bundesamt für Raumentwicklung, Worblentalstrasse 66, 3063 Ittigen ­ Volkswirtschaftsdirektion des Kantons Zürich, Amt für Verkehr, Neumühlequai 10, 8090 Zürich ­ Stadtverwaltung Dübendorf, Usterstrasse 2, 8600 Dübendorf ­ Gemeindeverwaltung Volketswil, Zentralstrasse 21, 8604 Volketswil ­ Gemeindeverwaltung Wangen-Brüttisellen, Stationsstrasse 10, 8306 Brüttisellen Das Objektblatt ist zudem ab dem 18. Februar 2019 im Internet publiziert unter: www.bazl.admin.ch/sil-mitwirkung

2019-0330

1399

BBl 2019

Eingaben und Fristen:

Stellungnahmen zum SIL-Objektblatt sind bis am 19. März 2019 schriftlich einzureichen an das Bundesamt für Zivilluftfahrt, Sektion Sachplan und Anlagen, 3003 Bern

Auskünfte:

Folgende Stellen geben Auskunft: ­ Bundesamt für Zivilluftfahrt, Tel. 058 465 80 65 ­ Bundesamt für Raumentwicklung, Tel. 058 462 40 59

Hinweis

Parallel zur Mitwirkung zum SIL-Objektblatt findet die Mitwirkung zur Anpassung des Objektblatts für den Militärflugplatz Dübendorf im Sachplan Militär statt. Stellungnahmen sind für jedes Vorhaben separat einzureichen.

12. Februar 2019

1400

Bundesamt für Zivilluftfahrt