Vernehmlassungsverfahren

Eidgenössisches Justiz- und Polizeidepartement Teilrevision der Verordnung über die Gebühren und Entschädigungen für die Überwachung des Post- und Fernmeldeverkehrs (GebV-ÜPF) Anlass für die vorliegende Teilrevision der Verordnung über die Gebühren und Entschädigungen für die Überwachung des Post- und Fernmeldeverkehrs (GebVÜPF) ist der Auftrag des Bundesrates an das EJPD (Dienst ÜPF), eine Arbeitsgruppe Finanzierung Fernmeldeüberwachung (AG Finanzierung FMÜ) zu bilden, um die Höhe der Gebühren in der GebV-ÜPF sowie die Vereinfachung deren Abrechnung und Rechnungsbegleichung zu prüfen. Die von der AG Finanzierung Ende 2018 empfohlene Vereinfachung soll nun mit dieser Teilrevision umgesetzt werden.

Unabhängig von den Empfehlungen der AG Finanzierung FMÜ wird im Rahmen dieser Teilrevision auch die Gelegenheit genutzt, einen fehlerhaften Verweis in Artikel 7 GebV-ÜPF zu beseitigen.

Datum der Eröffnung: 7. Juni 2019 Vernehmlassungsfrist: 28. September 2019 Die Vernehmlassungsunterlagen können bezogen werden bei: Dienst Überwachung Post- und Fernmeldeverkehr (Dienst ÜPF), Informatik Service Center ISC-EJPD, 3003 Bern, Telefon +41 58 462 35 53 / +41 58 467 89 43, Fax +41 58 463 00 46, www.li.admin.ch Die Vernehmlassungsunterlagen sind elektronisch abrufbar unter: www.admin.ch/ch/d/gg/pc/pendent.html

18. Juni 2019

2019-1902

Bundeskanzlei

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