Vernehmlassungsverfahren

Eidgenössisches Finanzdepartement Übernahme und Umsetzung der Verordnung (EU) 2019/1896 des Europäischen Parlaments und des Rates über die Europäische Grenz- und Küstenwache und zur Aufhebung der Verordnungen (EU) Nr. 1052/2013 und (EU) 2016/1624 und zu einer Änderung des Asylgesetzes (Schengen-Weiterentwicklung) Diese Verordnung hat insbesondere zum Ziel, die Europäische Grenz- und Küstenwache mit genügend Personal und Material auszustatten, damit sie ihre Aufgaben im Grenz- und Rückkehrbereich effektiver wahrnehmen kann. Damit die Ziele der Verordnung erreicht werden, sind diverse Massnahmen vorgesehen: kontinuierlicher Aufbau einer ständigen Reserve mit bis zu 10 000 Einsatzkräften bestehend aus Personal von Frontex sowie mehrheitlich aus sekundiertem Personal der SchengenStaaten, stärkeres Mandat im Rückkehrbereich und Intensivierung der Zusammenarbeit mit Drittstaaten. Zudem wird ein neuer, mehrjähriger strategischer Politikzyklus und eine integrierte Planung im Bereich der europäischen Grenzverwaltung festgelegt. Zudem soll im Asylgesetz eine Anpassung vorgenommen werden, wonach die ausreisepflichtige Person explizit verpflichtet wird, den Schengen-Raum zu verlassen.

Datum der Eröffnung: 13. Dezember 2019 Vernehmlassungsfrist: 27. März 2020 Die Vernehmlassungsunterlagen können bezogen werden bei: Eidgenössische Zollverwaltung, Monbijoustrasse 40, 3003 Bern, Telefon 058 467 10 26, www.ezv.admin.ch Die Vernehmlassungsunterlagen sind elektronisch abrufbar unter: www.admin.ch/ch/d/gg/pc/pendent.html

24. Dezember 2019

2019-4192

Bundeskanzlei

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