Flughafen Samedan Änderung Betriebsreglement und Bewilligung von Flugverfahren nach Instrumentenflugregeln Mit Verfügung vom 19. September hat das Bundesamt für Zivilluftfahrt (BAZL) die beantragten Änderungen des Betriebsreglements und die Einführung von Flugverfahren nach Instrumentenflugregeln am Flughafen Samedan mit Auflagen genehmigt.

Die Verfügung, der Bericht über die Umweltverträglichkeit sowie die Stellungnahmen der zuständigen Umweltfachstelle (BAFU) können nach Artikel 20 Absatz 1 der Verordnung über die Umweltverträglichkeitsprüfung (UVPV; SR 814.011) vom 2. bis am 31. Oktober 2019 zu den ordentlichen Bürozeiten an folgender Stelle eingesehen werden: ­

Bau-, Verkehrs- und Forstdepartement (BVFD) Stadtgartenweg 11, 7000 Chur

Die Verfügung ist im Internet publiziert unter: www.bazl.admin.ch > Sicherheit > Infrastruktur > Flugplätze > Regionalflughäfen > Samedan > Verfügungen 2017­2020

1. Oktober 2019

2019-3211

Bundesamt für Zivilluftfahrt

6545