Vernehmlassungsverfahren

Eidgenössisches Justiz- und Polizeidepartement Änderung des Zivilgesetzbuches (Unternehmensnachfolge) Die laufende Erbrechtsrevision will unter anderem die Testierfreiheit erhöhen, was zu einer grösseren Flexibilität bei der erbrechtlichen Unternehmensnachfolge führen wird. Um weitere Stolpersteine zu beseitigen, die spezifisch für Unternehmerinnen und Unternehmer oder ihre Erbinnen und Erben bestehen, schlägt der vorliegende Vorentwurf im Interesse der Wirtschaft und der Erhaltung von Arbeitsplätzen zusätzliche Massnahmen zur Erleichterung der erbrechtlichen Unternehmensnachfolge vor.

Datum der Eröffnung: 10. April 2019 Vernehmlassungsfrist: 30. August 2019 Die Vernehmlassungsunterlagen können bezogen werden bei: Bundesamt für Justiz, Fachbereich Zivilrecht und Zivilprozessrecht, Bundesrain 20, 3003 Bern, Telefon 058 462 41 82, www.bj.admin.ch Die Vernehmlassungsunterlagen sind elektronisch abrufbar unter: www.admin.ch/ch/d/gg/pc/pendent.html

16. April 2019

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Bundeskanzlei

2019-1174