Kernenergierechtliches Stilllegungsverfahren Öffentliche Auflage des Stilllegungsprojekts der Universität Basel mit Gesuch vom 7. Februar 2017 betreffend Anordnung der Stilllegung des Forschungsreaktors AGN-211-P Gemeinde: Basel Gesuchstellerin: Universität Basel, 4001 Basel Gegenstand: Der Forschungsreaktor AGN-211-P ist ein sogenannter Swimming-Pool-Reaktor mit einer Maximalleistung von 2kW. Er befindet sich im Keller des Physikalischen Departements der Universität Basel an der Klingelbergstrasse 82 in 4056 Basel. Die Kernanlage ging 1959 in Betrieb und diente der Ausbildung von über 1000 Studierenden der Physik und der Chemie in der Messung, Anwendung und Handhabung von Radioaktivität. Der Forschungsreaktor wurde im Herbst 2013 das letzte Mal betrieben und im Jahr 2015 mit der Rückschaffung der Brennelemente in die USA endgültig ausser Betrieb genommen. Der Reaktor soll nun stilllgelegt und zurückgebaut werden.

UVP-Pflicht: Das Projekt unterliegt der Pflicht zur Umweltverträglichkeitsprüfung nach dem Umweltschutzgesetz (USG; SR 814.01). Der Umweltverträglichkeitsbericht ist Teil der Projektunterlagen Verfahren: Das Verfahren richtet sich nach dem Kernenergiegesetz (Art. 49 ff. i. V. m. Art. 62 KEG; SR 732.1), der Kernenergieverordnung (KEV; SR 732.11) sowie subsidiär nach dem Verwaltungsverfahrensgesetz (VwVG; SR 172.021).

Öffentliche Auflage: Das Gesuch vom 7. Februar 2017 sowie die Projektunterlagen können vom 24. Mai 2017 bis zum 23. Juni 2017 während der ordentlichen Öffnungszeiten an folgender Adresse eingesehen werden: ­

2017-1250

Bau- und Gastgewerbeinspektorat des Kantons Basel-Stadt, Rittergasse 4, 4001 Basel

3687

BBl 2017

Einsprachen: Einsprache kann erheben, wer nach den Vorschriften des VwVG Partei ist. Einsprachen müssen schriftlich innert der Auflagefrist vom 24. Mai 2017 bis 23. Juni 2017 (Datum der Postaufgabe) beim Bundesamt für Energie, Sektion Kernenergierecht, 3003 Bern, eingereicht werden.

Wer keine Einsprache erhebt, ist vom weiteren Verfahren ausgeschlossen (Art. 55 Abs. 1 KEG).

23. Mai 2017

3688

Bundesamt für Energie (BFE)