Bundesratsbeschluss über die Aufstockung der Teuerung und Mehrwertsteuer gestützt auf den Bundesbeschluss über den Gesamtkredit für den Infrastrukturfonds vom 4. Oktober 2006 vom 19. Dezember 2018

Der Schweizerische Bundesrat, gestützt auf Artikel 6 des Bundesbeschlusses vom 4. Oktober 20061 über den Gesamtkredit für den Infrastrukturfonds beschliesst: Der Gesamtkredit für den Infrastrukturfonds wird von 22 226 100 000 Franken um 33 300 000 Franken auf 22 259 400 000 Franken erhöht. Diese Erhöhung teilt sich wie folgt auf:

1

1.

Der Verpflichtungskredit für die Fertigstellung des Nationalstrassennetzes von 9 528 300 000 Franken wird wie folgt erhöht: a. für die Teuerung um 28 600 000 Franken; b. für die Mehrwertsteuer um 17 000 000 Franken.

2.

Der Verpflichtungskredit für die Beseitigung von Engpässen im Nationalstrassennetz von 5 715 800 000 Franken wird wie folgt angepasst: a. Kürzung für die Teuerung um 51 700 000 Franken; b. Erhöhung für die Mehrwertsteuer um 13 400 000 Franken.

3.

Der Verpflichtungskredit für die Verbesserung der Verkehrsinfrastruktur in Städten und Agglomerationen von 6 089 100 000 Franken wird wie folgt erhöht: a. für die Teuerung um 13 000 000 Franken; b. für die Mehrwertsteuer um 7 300 000 Franken.

BBl 2007 8553

2019-0071

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Aufstockung der Teuerung und Mehrwertsteuer gestützt auf den Bundesbeschluss über den Gesamtkredit für den Infrastrukturfonds vom 4. Oktober 2006. BRB

4.

BBl 2019

Der Verpflichtungskredit für die Beiträge an Hauptstrassen in Berggebieten und Randregionen von 892 900 000 Franken wird für die Teuerung um 5 700 000 Franken erhöht:

19. Dezember 2018

Im Namen des Schweizerischen Bundesrates Der Bundespräsident: Alain Berset Der Bundeskanzler: Walter Thurnherr

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