Vollzug des Bundesgesetzes über die Berufsbildung Der Schweizerische Trägerverein für die höhere Fachprüfung für Marketingleiter und Marketingleiterinnen (ML) hat, gestützt auf Artikel 28 Absatz 2 des Bundesgesetzes vom 13. Dezember 2002 über die Berufsbildung (SR 412.10) und Artikel 25 und 26 der zugehörigen Verordnung vom 19. November 2003 (SR 412.101), den Entwurf der Prüfungsordnung über die höhere Fachprüfung für Diplomierter Marketingleiter / Diplomierte Marketingleiterin eingereicht.

Der Schweizerische Trägerverein für die höhere Fachprüfung für Verkaufsleiterinnen und Verkaufsleiter hat, gestützt auf Artikel 28 Absatz 2 des Bundesgesetzes vom 13. Dezember 2002 über die Berufsbildung (SR 412.10) und Artikel 25 und 26 der zugehörigen Verordnung vom 19. November 2003 (SR 412.101), den Entwurf der Prüfungsordnung über die höhere Fachprüfung für Diplomierter Verkaufsleiter / Diplomierte Verkaufsleiterin mit Vertiefungsrichtung Verkaufsleitung; Diplomierter Verkaufsleiter / Diplomierte Verkaufsleiterin mit Vertiefungsrichtung Key-AccountManagement eingereicht.

Interessenten können diesen Entwurf bei der folgenden Amtsstelle beziehen: Staatssekretariat für Bildung, Forschung und Innovation, Einsteinstrasse 2, 3003 Bern.

Einsprachen sind innert 30 Tagen dieser Amtsstelle zu unterbreiten.

5. Februar 2019

2019-0258

Staatssekretariat für Bildung, Forschung und Innovation

1327