Vernehmlassungsverfahren

Eidgenössisches Justiz- und Polizeidepartement Verordnung über die Auskunft zu Massnahmen des Erwachsenenschutzes Der Erlass einer Massnahme des Erwachsenenschutzes sowie ein wirksamer Vorsorgeauftrag können zu einer Einschränkung der Handlungsfähigkeit der betroffenen Person führen. Mit einer handlungsunfähigen Person abgeschlossene Rechtsgeschäfte sind nichtig. Für eine Vertragspartei ist es daher wichtig, in Erfahrung bringen zu können, ob ihre Gegenpartei handlungsfähig ist. Die Verordnung regelt die Auskunft über das Vorliegen und die Wirkungen einer Massnahme des Erwachsenenschutzes sowie eines Vorsorgeauftrages.

Datum der Eröffnung: 27. September 2019 Vernehmlassungsfrist: 17. Januar 2020 Die Vernehmlassungsunterlagen können bezogen werden bei: Bundesamt für Justiz, Fachbereich Zivilrecht und Zivilprozessrecht, Bundesrain 20, 3003 Bern Die Vernehmlassungsunterlagen sind elektronisch abrufbar unter: www.admin.ch/ch/d/gg/pc/pendent.html

8. Oktober 2019

2019-3371

Bundeskanzlei

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