Militärische Plangenehmigung betreffend Gemeinde Wiedlisbach (BE), Waffenplatz Wangen an der Aare; Ersatz Ausbildungsbaracken Moosplatz vom 24. Juni 2019

Gestützt auf das Gesuch der armasuisse Immobilien vom 22. November 2018 hat das Eidgenössische Departement für Verteidigung, Bevölkerungsschutz und Sport (VBS) den Ersatz der Ausbildungsbaracken auf dem Waffenplatz Wangen an der Aare, Moosplatz, unter Auflagen genehmigt.

Eröffnung Die Verfügung wird den Verfahrensbeteiligten direkt zugestellt. Sie ist während der Beschwerdefrist im Internet unter der Adresse www.vbs.ch/plangenehmigungen einsehbar oder kann beim Generalsekretariat VBS, 3003 Bern angefordert werden.

Rechtsmittelbelehrung Gegen diese Verfügung kann innert 30 Tagen seit Eröffnung schriftlich und begründet Beschwerde beim Bundesverwaltungsgericht, Postfach, 9023 St. Gallen, eingereicht werden (Art. 130 Abs. 1 MG1).

2. Juli 2019

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Eidgenössisches Departement für Verteidigung, Bevölkerungsschutz und Sport

Militärgesetz (MG; SR 510.10)

2019-2078

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